Année politique Suisse 1998 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Verwaltung
Im Zeichen der Modernisierung der Verwaltung nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Führung unterbreitete die Regierung dem Parlament den Entwurf für ein neues
Gesetz über die Meteorologie und Klimatologie. Das neue Gesetz ist nicht mehr wie sein aus dem Jahre 1911 stammender Vorgänger als Organisationsgesetz für die entsprechende Bundesstelle (Schweizerische Meteorologische Anstalt, SMA) konzipiert, sondern definiert in erster Linie die Aufgaben des Bundes in diesem Bereich. Die SMA soll allerdings unter dem neuen Namen „Dienst für die Meteorologie und Klimatologie“ ein Bundesamt bleiben. Ausdrücklich wird ihr aber das Recht zuerkannt, erweiterte Dienstleistungen auf kommerzieller Basis und in internationaler Zusammenarbeit anbieten zu dürfen. Auf der anderen Seite eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben in diesem Bereich an Private zu übertragen
[34].
Im
Nationalrat kam die Vorlage nicht gut an. Die Kommissionsmehrheit beantragte, sie an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, ein Projekt auszuarbeiten, das in einer ersten Phase eine privatrechtliche Organisation der kommerziellen, nicht hoheitlichen Aufgaben vorsieht, und in einer zweiten Phase eine vollständige Privatisierung der SMA überprüft. Im Einzelnen ging ihr die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufzählung der Aufgaben der SMA zu weit, und den Vorschlag, dass bestimmte Aufgaben an Private übertragen werden können, erachtete sie als zu unverbindlich. Als Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der privaten Anbieter wurde zudem die Absicht kritisiert, die SMA aus ihrer finanziell abgesicherten Stellung als Bundesamt kommerziell im Markt auftreten zu lassen. Gegen den Widerstand der Linken hiess das Plenum den
Rückweisungsantrag seiner Kommission mit 104:60 Stimmen gut
[35]. Der
Ständerat erklärte sich hingegen bereit, auf das Geschäft
einzutreten. Seiner Meinung nach ist von prioritärer Bedeutung, dass in einem ersten Schritt das veraltete Gesetz aufgehoben und der Auftritt der SMA als Bundesstelle mit einem Leistungsauftrag und Globalbudget sowie mit Aktivitäten auf dem freien Markt geregelt wird. Die Frage einer Privatisierung könne dann, gestützt auf die inzwischen gemachten Erfahrungen, in einer späteren Phase beantwortet werden. Der Nationalrat kam in der Folge auf seinen Entscheid zurück und überwies das Geschäft an seine vorberatende Kommission
[36].
Der im Vorjahr vom Bundesrat beschlossene Umbau des früheren BIGA zu den beiden neuen Ämtern BBT (BA für Berufsbildung und Technologie) und BWA (
BA für Wirtschaft und Arbeit) wurde zu Jahresbeginn in Angriff genommen. Dabei ergab sich insofern eine Änderung, als die aus dem aufgehobenen Bundesamt für Konjunkturfragen übernommene Aufgabe der Wirtschaftsbeobachtung nicht wie ursprünglich vorgesehen ins Generalsekretariat des EVD verlegt, sondern ins BWA integriert wurde. Als Begründung für diesen Entscheid gab der Bundesrat an, dass er das Generalsekretariat nicht mit Linienaufgaben belasten wolle
[37]. Der Rücktritt des Vorstehers des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (BAWI), Staatssekretär Franz Blankart, eröffnete die Perspektive für weitere Umstrukturierungen. Im Mai gab Bundesrat Couchepin grünes Licht für eine
Verschmelzung des BAWI mit dem BWA. Zum Nachfolger Blankarts ernannte der Bundesrat mit Amtsantritt auf den 1. Mai 1999 den Industriemanager David Sytz
[38].
Das rund 500 Beschäftigte zählende Bundesamt für Statistik schloss im November seinen
Umzug nach Neuenburg ab. Damit befinden sich alle drei 1992 vom Parlament für eine Aussiedlung aus der Bundesstadt bestimmten Ämter an ihrem neuen Standort
[39].
[34]
BBl, 1998, S. 4161 ff. Zur Vernehmlassung siehe auch
NZZ, 10.2.98.34
[35]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1844 ff.35
[36]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1208 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2696 f.36
[37]
NZZ, 20.2.98. Siehe
SPJ 1997, S. 43. Der 1997 wegen diffamierenden Äusserungen über Arbeitslose kritisierte Vizedirektor des BIGA, Volker Kind, ging zu Jahresbeginn aus gesundheitlichen Gründen in Frühpension (
JdG, 11.2.98;
SPJ 1997, S. 43, FN 38).37
[38]
NZZ, 28.5.98 und
BaZ, 3.12.98 (Fusion);
BZ, 25.11.98 und
NZZ, 26.11.98 (Sytz).38
[39]
NZZ, 11.11.98. Siehe
SPJ 1992, S. 36.39
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