Année politique Suisse 1998 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires
 
Volksrechte
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Nutzung der Volksrechte
Im Berichtsjahr kam es zu zwei mit einem fakultativen Referendum verlangten Volksabstimmungen (Schwerverkehrsabgabe und Arbeitsgesetz). Die Bürgerinnen und Bürger stimmten beiden Vorlagen zu.
Es wurden im Berichtsjahr lediglich zwei Volksinitiativen eingereicht. Abgestimmt wurde über fünf Volksinitiativen. Sämtliche wurden abgelehnt. Damit reduzierte sich auf Ende 1998 der Bestand der eingereichten, aber dem Volk noch nicht zum Entscheid vorgelegten Initiativen auf 21 (1997: 24). Neu lanciert wurden 1998 19 Volksinitiativen.
Volk und Stände hiessen drei von Regierung und Parlament vorgeschlagene Verfassungsänderung gut (Finanzierung öffentlicher Verkehr, Getreideartikel, Haushaltsziel 2001). Insgesamt kam es somit zu 10 Volksabstimmungen (5 Initiativen, 3 obligatorische und 2 fakultative Referenden). Bei allen diesen Entscheiden folgten die Stimmberechtigten dem Antrag von Regierung und Parlament.
Als drittletzter Kanton schaffte Obwalden in einer Urnenabstimmung am 29. November die Landsgemeinde ab. Bei einer Stimmbeteiligung von rund 50% fiel das Ergebnis mit 5697:5045 relativ knapp aus [60].
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Reformpaket Volksrechte
Die nationalrätliche Kommission setzte im Februar ihre Verhandlungen über die Reform der Volksrechte fort. Mit deutlicher Mehrheit sprach sie sich gegen eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Initiative und Referendum aus. Nachdem diese Erschwerung der Ausübung der Volksrechte aus den Traktanden gefallen war, kam die Kommission auf ihre Entscheide vom Herbst des Vorjahres zurück und strich den damals beschlossenen Ausbau der Volksrechte durch die Einführung der allgemeinen Volksinitiative, die sowohl Verfassungs- als auch Gesetzesänderungen hätte herbeiführen können, und des Finanzreferendums. Keine Mehrheit fand auch der Vorschlag, dass das Parlament den Entscheid über die Gültigkeit von Volksinitiativen an das Bundesgericht delegieren kann. Damit verblieben von den vom Bundesrat beantragten Reformen der Volksrechte noch die Erweiterung des Staatsvertragsreferendums und die Möglichkeit der Durchführung von Alternativabstimmungen übrig. Nur mit Stichentscheid des Präsidenten stimmte die Kommission ferner dem Regierungsantrag zu, dass Abstimmungs- und Wahlkomitees ihre Finanzen offenlegen müssen [61].
Im Gegensatz zur nationalrätlichen Kommission blieb die vorberatende Kommission des Ständerats voll auf Reformkurs. Sie stimmte sowohl der Erhöhung der Unterschriftenzahlen als auch der Einführung der allgemeinen Volksinitiative zu. Gutgeheissen wurde ebenfalls die Erweiterung des Staatsvertragsreferendums und das Verwaltungs- und Finanzreferendum, wobei die Modalitäten für die Unterstellung von Beschlüssen unter dieses neue Volksrecht auf Gesetzesebene geregelt werden sollen. Neu beantragte die Kommission, dass bei Volksinitiativen, welche „nicht zwingendes“ Völkerrecht verletzen, das Parlament entscheidet, wie die Normenkollision eliminiert werden soll [62].
Unabhängig von den Bestrebungen im Rahmen der Verfassungstotalrevision unternahm der Waadtländer Sozialdemokrat Chiffelle einen neuen Anlauf zur Einführung des fakultativen Referendums für Kredite des VBS für Bauten, Landerwerb und Rüstungskäufe, welche die Summe von 200 Mio Fr. übersteigen. Seine von der SP unterstützte parlamentarische Initiative wurde im Nationalrat mit 120:57 Stimmen abgelehnt. Dabei hatte die vorberatende Kommission auf die Anträge zur Totalrevision der Bundesverfassung aufmerksam gemacht, welche das Finanzreferendum ebenfalls einführen möchten, es aber nicht auf ein einzelnes Departement beschränken wollen [63].
Weniger als ein Jahr nach der Einreichung der Volksinitiative „für eine Beschleunigung der direkten Demokratie“ legte der Bundesrat seine Stellungnahme dazu vor. Er beantragte, das Begehren Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die verlangte Frist von höchstens einem Jahr von der Einreichung einer Volksinitiative bis zur Volksabstimmung sei für eine gründliche Beurteilung durch Regierung und Parlament und eine seriöse Meinungsbildung in der Bevölkerung zu kurz [64].
Eine etwas weniger radikale Verkürzung der Behandlungsfristen, nämlich auf 18 Monate von der Einreichung bis zur Volksabstimmung, strebte eine parlamentarische Initiative Maspoli (lega, TI) an. Obwohl sein Vorstoss von 57 Abgeordneten aus allen Fraktionen unterzeichnet worden war, und sich auch die SPK nur knapp für eine Ablehnung ausgesprochen hatte, wurde er im Plenum mit 102:39 Stimmen deutlich verworfen. Kommissionssprecher Gross (sp, ZH) hatte in seinem Votum gegen den Vorstoss zwei Argumente in den Vordergrund gestellt. Erstens die Tatsache, dass mit den in den letzten Jahren erfolgten Verkürzungen der Behandlungsfristen eine Hinhaltetaktik durch die Behörden, wie früher nicht selten praktiziert, verunmöglicht worden sei. Als zweitens Argument führte er die praktische Funktion der Volksinitiative in ihrer schweizerischen Ausprägung an. Im Gegensatz etwa zur Praxis in Kalifornien (wo die Volksabstimmung unmittelbar nach der Einreichung stattfindet) sei diese in der Schweiz nicht ein reines Machtinstrument gegen das Parlament, sondern habe vielmehr die Wirkung eines Auslösers von breiten politischen Diskussionen und motiviere die Behörden dazu, nach neuen Lösungen für offensichtliche Probleme zu suchen [65].
 
[60] NLZ und NZZ, 30.11.98. Landsgemeinden gibt es damit noch in AI und GL.60
[61] TA, 4.2.98. Siehe dazu auch die Kommissionsmitglieder Gross (sp, ZH) und Schmid (svp, BE) in TA, 6.2. resp 16.2.98. Vgl. SPJ 1997, S. 49.61
[62] BaZ und NZZ, 26.8.98.62
[63] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1483 ff.63
[64] BBl, 1999, S. 864 ff. Vgl. SPJ 1997, S. 58.64
[65] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2783 ff. Vgl. dazu auch Lit. Gross.65