Année politique Suisse 1998 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerb
Eine Motion Vollmer (sp, BE) für eine Anpassung der Bestimmungen über den Konsumentenschutz an die strengeren Regeln der EU wurde von der Freisinnigen Bangerter (BE) bekämpft und deshalb verschoben
[20].
Im Dezember verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft für eine
Revision des Kleinkreditgesetzes. Aus dem Vernehmlassungsentwurf übernahm er insbesondere das Rücktrittsrecht von einem abgeschlossenen Vertrag bis zum siebten Tag und die Verpflichtung, Konsumkredite nur an Personen zu gewähren, deren Einkommen eine Rückzahlung innerhalb von zwei Jahren erlaubt. Bei der Frage der zulässigen Höchstzinssätze ging er zum Teil auf die Forderungen der Linken ein: Das Gesetz verpflichtet den Bundesrat, einen solchen auf dem Verordnungsweg festzulegen (im Vorentwurf wäre er dazu bloss ermächtigt gewesen). Im Gegenzug soll andererseits den Kantonen der Erlass von strengeren Vorschriften untersagt werden. Der Entwurf schlägt zudem vor, im bestehenden Gesetz nicht erfasste Kreditformen wie Kreditkarten und Leasinggeschäfte zu regeln
[21].
Anlässlich der Auseinandersetzung um die Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel hatten sowohl das EDI als auch das Bundesgericht den Konsumentenorganisationen keine Beschwerdelegitimation zuerkannt. Als Reaktion darauf verlangte Nationalrat Vollmer (sp, BE), diesen Organisationen
im Lebensmittelgesetz ein Verbandsklagerecht einzuräumen. Dieser Schritt wäre nach Ansicht des Initianten umsomehr gerechtfertigt, als sie in anderen Rechtsbereichen (Preisüberwachung, unlauterer Wettbewerb, Arbeitsgesetz etc.) über dieses Recht verfügen. Der Nationalrat lehnte die parlametarische Initiative mit 89 gegen 53 Stimmen der SP und der Grünen ab. Die Gegner hatten dagegen namentlich ins Feld geführt, dass die staatlichen Zulassungsprüfungen streng genug seien und nicht noch durch zusätzliche Beschwerderechte kompliziert werden sollten
[22].
[20]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1517 f.20
[21]
BBl, 1999, S. 3155 ff.;
BaZ, 31.3.98 und
NZZ, 4.4.98 (Vernehmlassung); Presse vom 15.12.98;
Plädoyer, 1998, Nr. 1, S. 22 f. und Nr. 2, S. 2 f. Vgl.
SPJ 1997, S. 116.21
[22]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1367 ff.22
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