Année politique Suisse 1998 : Economie / Crédit et monnaie / Banken
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Gelder ausländischer Politiker
Die Schweiz trat auf ein Rechtshilfegesuch Äthiopiens ein, welches gegen den ehemaligen Regierungschef Tamirat Layne wegen Unterschlagung ermittelt. Die Genfer Staatsanwaltschaft liess in diesem Zusammenhang Konten Laynes und ihm nahestehender Personen auf einer Genfer Bank im Umfang von rund 12 Mio Fr. sperren. Das Bundesgericht lehnte im September den von einer der Betroffenen angefochtenen Entscheid des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP) ab, die Guthaben sofort den äthiopischen Behörden zu überweisen. Die Bankdokumente würden zwar übermittelt, aber für eine Überweisung der Gelder müssten die äthiopischen Behörden zuerst ein in einem korrekten Verfahren zustandegekommenes Gerichtsurteil vorlegen [35].
Die Affäre um die Rückführung der in der Schweiz seit mehr als einem Jahrzehnt blockierten Vermögenswerte des philippinischen Ex-Präsidenten Marcos näherte sich ihrem Abschluss. Zu Jahresbeginn publizierte das Bundesgericht seinen Entscheid über die Überweisung von weiteren rund 540 Mio Fr. auf ein Sperrkonto in Manila. Das BAP wurde vom Gericht angewiesen, die Überweisung vorzunehmen, wenn die philippinischen Behörden die Erfüllung der schweizerischen Bedingungen (insbesondere Garantie für die Durchführung eines ordentlichen Prozesses zur Einziehung und Verteilung sowie Berichterstattung über die Entschädigungen für Folteropfer) zusichern. Nachdem das BAP die Zusicherungen akzeptiert hatte, wurden auf seine Weisung die Gelder in zwei Tranchen im April und, nachdem das Bundesgericht noch die letzten dagegen eingereichten Beschwerden abgelehnt hatte, im Juli in die Philippinen überwiesen [36].
Im Zusammenhang mit der im Vorjahr durchgeführten Suche nach Vermögenswerten des ehemaligen zairischen Staatschefs Mobutu sprach die EBK eine Rüge gegen eine Bank aus, welche derartige Konten zuerst verschwiegen hatte. Da die Bank den Verantwortlichen entlassen und zudem organisatorische Massnahmen eingeleitet hatte, sah die Bankenkommission von schärferen Sanktionen ab. Sie kündigte an, dass sie beabsichtige, den Umgang mit Geldern von ausländischen Amtsinhabern im Rahmen einer Revision der Geldwäschereirichtlinien expliziter zu kodifizieren [37]. Die Vermögenswerte Mobutus (rund 6 Mio Fr. auf Konten und eine Villa) blieben weiterhin gesperrt, da die Behörden des Kongo der wiederholten Aufforderung des BAP, nähere Informationen über den Zusammenhang dieser Werte mit den Mobutu vorgeworfenen Delikten zu liefern, nicht nachgekommen waren [38].
 
[35] TA, 19.1. und 22.12.98; NZZ, 21.1., 4.4. (BAP) und 11.9.98 (BG).35
[36] NLZ, 16.1.98 (BG); NZZ, 20.1., 27.1., 16.4. (BAP), 16.6. (Abweisung der letzten Beschwerden) und 21.7.98 (letzte Überweisung); Bund, 21.4.98. Vgl. SPJ 1997, S. 129.36
[37] BaZ, 12.2.98. Vgl. SPJ 1997, S. 128.37
[38] Bund, 12.5.98. Zum Stand des Rechtshilfeverfahrens Mobutu siehe auch Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1606 ff.38