Année politique Suisse 1998 : Chronique générale / Finances publiques
 
Indirekte Steuern
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Neue Mehrwertsteuer-Prozente
Der Nationalrat hiess als Zweitrat den Bundesbeschluss über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV von 6,5 auf 7,5% gut, wie es das Volk bereits 1993 im Grundsatz beschlossen hatte. Der Rückweisungsantrag einer Kommissionsminderheit um Borer (fp, SO), der eine genauere Abklärung der Auswirkungen der Proportionalisierung der MWSt-Zuschläge und die langfristige Finanzierung der Sozialwerke verlangte, wurde deutlich abgelehnt. Die Debatte drehte sich vorwiegend um die Ausgestaltung der Steuererhöhung. Bundesrat und Ständerat hatten sich mit einer Erhöhung der Sondersätze für Güter des täglichen Bedarfs von 2 auf 2,3% sowie für die Hotellerie von 3 auf 3,5% begnügt. Nach Ansicht der FPS und Teilen der SVP sollte die Differenz zwischen dem ordentlichen und den privilegierten Steuersätzen nicht noch weiter vergrössert werden, da dies zu Ungerechtigkeiten führe. Die Mehrheit der grossen Kammer lehnte die entsprechenden Anträge jedoch ab, um keine Differenzen zum Ständerat zu schaffen, was ein Inkrafttreten der neuen Bestimmungen verzögert hätte. Aus demselben Grund widersetzte sie sich auch dem Begehren von Egerszegi (fdp, AG), die Steuererhöhung bis zum Jahr 2000 aufzuschieben oder die AHV-Leistungen via Änderung des Teuerungsausgleiches zu beschneiden. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 130 zu 39 und im Ständerat mit 41 zu 0 verabschiedet; der Bundesbeschluss tritt am 1. Januar 1999 in Kraft [17].
Der Bundesrat stellte seinen Fahrplan für die Finanzierung der AHV/IV bis zum Jahr 2010 vor. Darin bekundete er die Absicht, die heutige Mischfinanzierung von Lohnabzügen und Mehrwertsteuer beizubehalten, die absehbaren Zusatzkosten jedoch ausschliesslich über die Konsumabgabe abzudecken, allenfalls in Ergänzung mit einer Energiesteuer. Insgesamt solle der MWSt-Satz bis ins Jahr 2006 um 2,5 auf 10% erhöht werden. Für eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer spricht nach Ansicht des Bundesrates, dass weder die Arbeitskosten noch die Investitionen und Exporte unmittelbar verteuert würden. Von den zusätzlichen 2,5 MWSt-Prozenten erwartete er Mehrerträge von 5,5 bis 6 Mia Fr. [18].
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Mehrwertsteuer-Gesetz
Die Wirtschaftskommission des Ständerates schloss die Beratungen zum Mehrwertsteuergesetz, das die nationalrätliche WAK auf Antrag einer parlamentarischen Initiative Dettling (fdp, SZ) ausgearbeitet hatte, im Sommer ab. Gemäss nationalrätlichem Entwurf aus dem Vorjahr waren Einnahmenausfälle gegenüber der heutigen Regelung, die sich weiterhin auf eine provisorische Verordnung stützt, auf 330 Mio Fr. im ersten und 240 Mio im zweiten Jahr geschätzt worden. Der Bundesrat wollte die Mindereinnahmen jedoch auf höchstens 180 Mio Fr. begrenzen. Finanzminister Villiger drückte den Minderertrag im Frühling im Rahmen des 2-Mia-Sanierungspaketes auf 100 Mio Fr. hinunter und traf dabei auf Zustimmung des runden Tisches (vgl. weiter unten). Aufgrund der Anträge der ständerätlichen Kommission resultierten Einnahmenausfälle von rund 180 Mio Fr. In vielen Punkten folgte sie den Beschlüssen des Nationalrates, eine wichtige Differenz ergab sich hingegen bei den Spesenabzügen, wo sie im Sinne einer administrativen Vereinfachung und entsprechend der geltenden Regelung nur 50% der Geschäftsspesen für den Vorsteuerabzug zulassen wollte [19].
Im Ständerat war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Das Plenum verhielt sich während der ganzen finanzpolitischen Debatte diszipliniert und folgte den Anträgen seiner Kommission mit einer einzigen Ausnahme. Bei der Saldobesteuerung korrigierte der Ständerat zwar die Vorgaben des Nationalrates und senkte die Limite für die Pauschalbesteuerung (Saldosteuersatz) auf einen Umsatz von 3 Mio Fr.; bei der Festsetzung der Limite der Steuern bevorzugte er jedoch die für die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) grosszügigere Lösung und gab dem Antrag Frick (cvp, SZ) mit einem Steuerbetrag von bis 60 000 Fr. pro Jahr gegenüber der WAK (40 000 Fr.) mit 20 zu 12 Stimmen den Vorzug. Noch etwas grosszügiger als der Erstrat kam der Ständerat den Sport- und gemeinnützigen Vereinen entgegen in der Hoffnung, dass die Volksinitiative „gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich“ zurückgezogen würde. Er beschloss, ihre Steuerpflicht erst bei einem Umsatz von 150 000 Fr. statt schon bei 75 000 beginnen zu lassen und nahm neben den Startgeldern zusätzlich die Vermietung von Sportanlagen von der Steuer aus. Ferner ermöglichte er gegen den Willen des Bundesrates die freiwillige Mehrwertsteuer-Unterstellung von bestimmten Unternehmen in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen, dank welcher der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Um die Ausfälle von 50 auf 20 Mio Fr. zu begrenzen, erhöhte er allerdings den entsprechenden Steuersatz von den 2,3% des Nationalrates auf 4,6%. Zähneknirschend stellte sich der Rat schliesslich mit 22 zu 8 Stimmen hinter die vom Bundesrat beschlossene Mehrwertsteuerbefreiung des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) mit Sitz in Lausanne. Die jährlichen Steuerausfälle für den Bund wurden auf 2 Mio Fr. geschätzt. Der Bundesrat hatte seinen Entscheid mit der überragenden und universellen Bedeutung der Organisation begründet; die beschlossene Steuerbefreiung schaffe allerdings kein Präjudiz für andere sportliche Organisationen. Zudem sei der Entscheid bis zum Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes befristet. Insbesondere Onken (sp, TG), der das Vorgehen des Bundesrates als Affront kritisierte, stellte die Steuerbefreiung grundsätzlich in Frage, da die Organisation schon ausreichende Privilegien geniesse. Dass der Bundesrat mit diesem Steuergeschenk offenbar einer möglichen Sitzverlegung des IOK zuvorkommen wollte, empfand er als Erpressung. Delalay (cvp, VS) war erstaunt über die Empörung und warnte vor einer Gefährdung der Kandidatur von Sion für die Olympischen Winterspiele 2006. Bundesrat Villiger zeigte Verständnis für die Verärgerung im Rat und entschuldigte sich für das ungeschickte Vorgehen der Regierung [20].
Wie schon im Erstrat wurden auch im Ständerat Ausnahmen und Sonderregelungen für verschiedene Bereiche beantragt. So wollte eine Kommissionsminderheit um Maissen (cvp, GR) den Sondersatz von 3,5% für die Hotellerie ohne Befristung festschreiben. Er musste sich jedoch mit einer vorläufigen Verlängerung um zwei Jahre bis ins Jahr 2003 begnügen – der Nationalrat wollte den Vorzugssatz nach 2001 ganz fallen lassen. Hingegen beschloss die kleine Kammer gegen den Willen des Bundesrates, die Leistungen der Kur- und Verkehrsvereine nicht zu besteuern, sofern sie für die Allgemeinheit erbracht werden. Ein Antrag, dem öffentlichen Verkehr trotz Subventionen den vollen Vorsteuerabzug zu gewähren, wurde deutlich verworfen. Einverstanden erklärte sich der Rat mit dem Grundsatz, dass geschäftlich begründete Auslagen zum Vorsteuerabzug berechtigen; bei den Verpflegungs- und den Getränkespesen hielt er jedoch an der geltenden und vom Bundesgericht geschützten Regelung fest, wonach die Hälfte der Vorsteuer abgezogen werden kann. Im Sinne eines Kompromisses stimmte er dem Vorschlag seiner Kommission zu, die Zollfreigebiete von Samnaun und Sampuoir auch weiterhin – ausser bei den Dienstleistungen – von der Mehrwertsteuer zu befreien, im Gegenzug aber würden die beiden Gemeinden verpflichtet, dem Bund Kompensationszahlungen für die entstehenden Steuerausfälle zu leisten. Ferner wurden die Leistungen auch von Heilpraktikern usw., die nicht ärztlich verordnet worden sind, sowie Pflegedienste (Spitexorganisationen, Alters- und Pflegeheime) von der Steuer befreit; die Befreiung von tierärztlichen Leistungen wurde allerdings abgelehnt. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das Mehrwertsteuergesetz mit 29 zu 0 Stimmen [21].
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hielt bei der Beratung des MWSt-Gesetzes an gewichtigen Differenzen zum Ständerat beim Sport und bei der Hotellerie fest. Im Gegensatz zur kleinen Kammer wollte sie die Vermietung von Sportanlagen weiterhin der Steuer unterstellen, die Definition von Unternehmen, die für Fundraising-Projekte steuerlich privilegiert werden, enger fassen und hielt am Sondersatz von 2,3% für Sport- und gemeinnützige Institutionen fest (allerdings ohne Rückerstattung von Steuern). Ferner beharrte sie auf der Befristung des Sondersatzes für die Hotellerie bis ins Jahr 2001 [22].
Der Nationalrat überwies mit 70 zu 60 Stimmen gegen den Widerstand der FDP-Fraktion eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die den Bundesrat ersucht, die aus der Mehrwertsteuer resultierenden Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, welche die Bahn im grenzüberschreitenden Verkehr erleidet [23].
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Ökologische Steuerreform
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative der GP „Für eine gesicherte AHV – Energie statt Arbeit besteuern“ Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Verwerfung und ohne Gegenentwurf zur Abstimmung zu unterbreiten. Er begrüsste zwar grundsätzlich sowohl die Stossrichtung einer mittel- bis längerfristigen steuerlichen Belastung der Energie als auch die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Impulse einer solchen Kursänderung, aus finanzpolitischen Gründen und wegen der geforderten Senkung der Sozialversicherungsbeiträge stimmte er dem Vorschlag jedoch nicht zu. Als Alternative stellte er eine Botschaft zur ökologischen Steuerreform bis spätestens 2001 in Aussicht [24].
Der Nationalrat sprach sich zwar grundsätzlich für eine ökologische Steuerreform aus, lehnte in der Sommersession jedoch diskussionslos eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Luzern ab. Hingegen überwies er eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die in die gleiche Richtung zielt. Darin wurde der Bundesrat beauftragt, die Bundeseinnahmen auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten und dem Parlament bis spätestens 2001 eine Botschaft über die notwendige Anpassung vorzulegen. Mit der Steuerreform soll der Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen und/oder die Belastung der Umwelt besteuert und der Faktor Arbeit entlastet werden [25].
Nachdem sich der Bundesrat ursprünglich für einen Verzicht auf einen Gegenvorschlag zur Solar- und zur Energie-Umwelt-Initiative ausgesprochen hatte, folgte er im Grundsatz der Energiekommission des Ständerates (UREK), die gestützt auf einen neuen Verfassungsartikel als Grundnorm die Ökosteuer verwirklichen und als Übergangslösung eine zweckgebundene Energieabgabe als Gegenvorschlag zu den zwei hängigen Initiativen einführen wollte. Nach Vorstellung der UREK sollte eine Energieabgabe zeitlich befristet erhoben und zweckgebunden für die rationelle Energieverwendung und für erneuerbare Energien eingesetzt werden. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage wurde für 1999 in Aussicht gestellt. Nichts änderte der Bundesrat am Grundsatz, eine ökologische Steuerreform längerfristig mit der Finanzordnung zu verbinden, die Ende 2006 ohnehin erneuert werden muss. Eine solche solle laut Finanzminister Villiger weitgehend aufkommensneutral ausgestaltet und ihr Ertrag zur Verbilligung der Lohnnebenkosten verwendet werden [26].
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Andere Steuerfragen
Eine Standesinitiative des Kantons Zürich verlangte die Ersetzung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern durch eine eidgenössische Motorfahrzeugsteuer, die durch einen Zuschlag auf dem Benzin- und Dieselpreis erhoben und deren Erträge vollumfänglich den Kantonen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Strassenbau und -unterhalt zurückerstattet werden sollten. Der Ständerat lehnte die Initiative mit 27 zu 4 Stimmen ab, weil der grenznahe Benzintourismus durch eine Erhöhung des Treibstoffpreises wegfallen und damit dem Bund Mindereinnahmen einbringen würde. Ferner hätte eine eidgenössische Motorfahrzeugsteuer Schwierigkeiten bei der Festlegung des Verteilschlüssels für die Rückleistungen an die Kantone verursacht sowie ein Eingriff in die kantonale Steuerhoheit dargestellt [27].
Eine parlamentarische Initiative Gonseth (gp, BL) auf Einführung einer Sozialkostensteuer auf Alkoholika hatte zum Ziel, dass inskünftig nicht nur Schnaps, sondern auch Bier und Wein besteuert werden sollen. Sie begründete ihre Initiative damit, dass der Alkoholmissbrauch jährlich soziale Kosten von 3 Mia Fr. verursache. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 102 zu 36 Stimmen deutlich ab, obwohl ihn die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Anfang April mit 11 zu 10 gutgeheissen hatte [28].
Der Bundesrat senkte den Steuersatz für ausländische wie inländische Spirituosen auf 29 Fr. für den Liter reinen Alkohol. Der neue Einheitssatz war die Folge einer Steuerharmonisierung, zu der die Schweiz aufgrund der GATT/WTO-Verträge verpflichtet worden war. Danach dürfen eingeführte Spirituosen nicht mehr diskriminiert werden. Bisher waren die einheimischen Destillate mit 26 Fr., die ausländischen zwischen 32 und 58 Fr. je Liter reinen Alkohols besteuert worden. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft und wird zu Steuerausfällen von rund 30 Mio Fr. führen. Die Höhe der einheitlichen Steuer war ein Kompromiss zwischen den Obst-/Spirituosenverbänden und den Organisationen der Suchtprävention sowie den Gesundheitsbehörden; beide Seiten waren jedoch mit dem festgesetzten Steuersatz nicht restlos zufrieden. Die eine Seite war der Meinung, dass die Schweizer Brenner und Obstproduzenten nur mit einem tieferen Satz überleben könnten, während die andere eine Zunahme des Alkoholkonsums befürchtete. Ferner beschloss der Bundesrat, die Abgabe auf einem Päckchen Zigaretten auf den 1. Januar 1999 um 30 Rappen zu erhöhen. Damit soll sich der Ertrag aus der Tabakbesteuerung, der vollumfänglich der Mitfinanzierung der AHV/IV dient, auf rund 1,6 Mia Fr pro Jahr erhöhen [29].
Mit dem 1995 verabschiedeten Börsengesetz können künftig auch ausländische Effektenhändler am elektronischen System der Schweizer Börse (SWX) teilnehmen. Allerdings würden sie gegenüber den inländischen Effektenhändler bevorzugt, da sie keine Umsatzabgabe zu entrichten hätten. Um zu verhindern, dass Schweizer Banken den Handel über eine Tochtergesellschaft im Ausland abwickeln, schlug der Bundesrat Ende Jahr mittels Dringlichem Bundesbeschluss im Einvernehmen mit den Banken vor, den Börsenumsatz-Stempel auf ausländische Effektenhändler auszudehnen und damit eine Benachteiligung der einheimischen Broker aufzuheben. Die Abschaffung dieser Umsatzabgabe wurde vom Bundesrat vorerst mangels Kompensationsmöglichkeiten im Finanzbereich verworfen. In der gleichen Botschaft schlug er vor, den Handel mit Euro-Obligationen vom Umsatzstempel zu befreien in der Hoffnung, Eurobondgeschäfte für den Finanzplatz Schweiz zurückzugewinnen. Gemäss Rechnung des EFD würde ein Marktanteil von 10% des gesamten Eurobondhandels einem Umsatzvolumen von 1200 Mia Fr. entsprechen und den Umsatz der Schweizer Börse mehr als verdoppeln. Schliesslich beantragte er, Optionsgeschäfte zu entlasten, die über die in Deutschland domilizierten Börse Eurex abgewickelt werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Mit der Vorlage, die zu Steuerausfällen von rund 20 Mio Fr. führen würden, erhofft sich der Bundesrat die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz sowie die Erhaltung des heutigen Steuersubstrats [30].
 
[17] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 383 ff. und 809 f.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 462; BBl, 1998, S. 1469 f.; Presse vom 6.3.98. Siehe SPJ 1997, S. 152 f.17
[18] Presse vom 9.4.98.18
[19] NZZ, 30.5. und 29.8.98. Siehe SPJ 1997, S. 151 f.19
[20] NZZ, 17.9. und 29.9.98; TA, 19.9.98; 24 Heures, 29.9.98; Presse vom 30.9. und 1.10.98. Der BR hatte in seiner Botschaft vom 15.12.97 die Volksinitiative gegen eine unfaire MWSt im Sport und im Sozialbereich abgelehnt (BBl, 1998, S. 717 ff.). Nachdem auch die WAK-NR knapp mit 12 zu 11 Stimmen der MWSt-Befreiung des IOK zugestimmt hatte, verzichtete das IOK schliesslich von sich aus darauf (Presse vom 26.1. resp. 18.2.99).20
[21] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 954 ff. und 984 ff. (die Motionen Baumberger (cvp, ZH) und WAK-NR bezüglich MWSt wurden abgeschrieben); NZZ, 7.10.98.21
[22] TA, 11.11.98.22
[23] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2581 f. Der StR hatte bei der Beratung des MWSt-Gesetzes den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr dem Luftverkehr gleichstellt, indem er beschloss, der BR könne zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität den grenzüberschreitenden Luft- und Eisenbahnverkehr von der Steuer befreien (Amtl. Bull. StR, 1998, S. 971 f.).23
[24] BBl, 1998, S. 4185 ff.; Presse vom 14.5.98. Siehe SPJ 1994, S. 327 und 1997, S. 153 f.24
[25] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1347 ff. und 1351 ff.; Presse vom 25.6.98. Eine Motion der SGK-NR zur Finanzierung der AHV/IV und zur Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Ökosteuer wurde vom NR auch in der schwächeren Postulatsform mit 72 zu 67 knapp abgelehnt (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1266 f.).25
[26] Presse vom 29.10. und 30.10.98. Zu der vom NR beschlossenen Energieabgabe, welche als Vorstufe zu einer ökologischen Steuerreform gilt sowie zum Vorschlag der Urek-StR, eine Energieabgabe auf Verfassungsstufe festzuschreiben, vgl. unten, Teil I, 6a (Politique énergétique).26
[27] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1081 ff.; Presse vom 7.10.98. Eine analoge Standesinitiative reichte der Kanton Bern am 25.11.98 ein (Verhandl. B.vers., 1998, VI, Teil I, S. 27; Bund, 27.11.98).27
[28] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1380 ff.; BaZ, 25.6.98. Das EFD liess die Idee einer allgemeinen Alkoholsteuer nach heftigen Protesten von Produzenten definitiv fallen (SN, 2.2.98.).28
[29] BZ, 12.6.98; Presse vom 23.6.98; BaZ, 30.6.98 (Alkoholbesteuerung); Blick, 24.9.98; Presse vom 29.9.98 (Tabakbesteuerung). Siehe SPJ 1996, S. 136.29
[30] BBl, 1999, S. 1025 ff.; NZZ, 15.12.98. Nachdem die Bankiervereinigung und die Schweizer Börse 1997 die Abschaffung der Stempelsteuer auf Börsengeschäfte verlangt hatten, um eine Abwanderung des Wertschriftenhandels ins Ausland zu vermeiden, hatte das EFD die Kompensation des bestehenden Umsatzstempels durch eine Abgabe auf den Wertschriftendepots geprüft. Nachdem der Beschluss des runden Tisches gefordert hatte, dass sämtliche Ausfälle im Finanzsektor kompensiert werden müssen, empfahl auch eine vom Finanzminister eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Börse, der Banken und der Eidg. Steuerverwaltung, den Börsenstempel beizubehalten und auf ausländische Händler auszudehnen (SHZ, 4.2.98; TA, 19.2.98; BaZ, 26.2.98; Presse vom 26.11.98).30