Année politique Suisse 1998 : Chronique générale / Finances publiques / Sanierungsmassnahmen
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Finanzplan 2000-2002
Nach einer elfjährigen Defizitperiode zeichnet sich am Planungshorizont dank konsequenter Ausrichtung des Finanzplans 2000-2002 auf das Haushaltsziel 2001 ein Einnahmenüberschuss ab. Unter Berücksichtigung des Stabilisierungsprogramms 1998, der Weiterführung des 3. ALV-Lohnprozents sowie der Kreditsperre sollen die Defizite von 1,9 Mia Fr. (2000) auf 0,7 Mia Fr. (2001) gesenkt werden; für das Jahr 2002 wird sogar ein Einnahmenüberschuss von 1,1 Mia Fr. erwartet. Gegenüber dem Finanzplan 1999-2001 ergeben sich für 2000 und 2001 dank der beschlossenen Entlastungen Verbesserungen von jährlich gegen 3 Mia Fr. Während die Ausgaben um 1,4 Mia Fr. (2000) bzw. 1,8 Mia Fr. (2001) tiefer liegen als im alten Finanzplan, wurden die Einnahmenprognosen um 1,4 bzw. 0,9 Mia Fr. erhöht. Mit Ausnahme des Bildungs- und Forschungsbereichs nahm der Bundesrat die Ausgaben für alle wichtigen Bundesaufgaben zurück; gegenüber dem Voranschlag 1998 sollen sie real, teilweise sogar nominell eingefroren werden. Neben der Beteiligung an den EU-Programmen und der Schaffung von Fachhochschulen erfordert auch die Beseitigung von Altlasten in der Wohnbauförderung zusätzliche Mittel. Nicht steuerbar sind die Mehraufwendungen für den Schuldendienst und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Einem Rückgang der Ausgaben von durchschnittlich 0,3% pro Jahr stehen Mehreinnahmen von 4,7% gegenüber. Wachstumsträger sind in erster Linie die direkte Bundessteuer sowie die Mehrwertsteuer, die vom Konjunkturaufschwung profitieren. Bei den Eingängen aus der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben sind die Unsicherheiten gross. Insgesamt liegen dem Finanzplan optimistische Annahmen zugrunde: es wird mit einer weiteren Konsolidierung des Konjunkturaufschwungs sowie einem stetigen Rückgang der Arbeitslosigkeit bis auf 100 000 Arbeitslose im Jahr 2002 gerechnet [39].
 
[39] Bericht zum Finanzplan 2000-2002. Vgl. SPJ 1997, S. 160. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz nehmen die eidg. Räte von der Finanzplanung lediglich Kenntnis (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2491 und 2534; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1305 ff.).39