Année politique Suisse 1998 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement
Wohnungsbau und -eigentum
Der seit 1991 anhaltende
Aufwärtstrend beim
Leerwohnungsbestand in der Schweiz hat sich zwar
weiter fortgesetzt, verlangsamte sich jedoch im Vergleich zu den Vorjahren. Am Stichtag 1. Juni 1998 wurden insgesamt 64 200 leerstehende Wohnungen und Einfamilienhäuser gezählt. Gemessen am ungefähren Gesamtwohnungsbestand nahm die
Leerwohnungsziffer innert Jahresfrist nur leicht von 1,82 auf
1,85% zu. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Leerwohnungsbestand um 1700 Einheiten bzw. 2,6%. Die Zahl der zur Miete ausgeschriebenen leerstehenden Wohnungen nahm weiter zu und machte mit 85% den Grossanteil des gesamten Leerwohnungsbestandes aus (1994: 76%). Umgekehrt reduzierte sich der Bestand der zum Verkauf ausgeschriebenen leerstehenden Wohnungen auf 15% (1994: 24%). Analog zu den Vorjahren erhöhte sich vor allem die Zahl der kleinen leerstehenden Wohnungen. Die Zahl der leerstehenden Wohnungen in Neubauten und in Einfamilienhäusern sank um 30% bzw. 8%. Die höchsten Leerwohnungsziffern wiesen die Kantone Thurgau (3,4%), Solothurn (3.0%) und Glarus (2,8%) aus, die tiefsten Werte verzeichneten die Kantone Basel-Land (0,6%), Zug (0,9%) und Nidwalden (1,1%)
[11].
Der Nationalrat überwies eine Motion seiner Kommission für Rechtsfragen als Postulat, worin der Bundesrat beauftragt wurde, ausgehend vom Bericht Dürr (
Kleines Wohneigentum) zur breiteren Streuung des Wohneigentums eine Änderung des Sachenrechts des ZGB anzuvisieren, so dass eine Wohnung als solche – ohne Miteigentumsanteil am Gebäude – erworben werden kann
[12].
Um die Bundeshilfe im Wohnungswesen gezielt auf finanzschwächere Bevölkerungskreise auszurichten, senkte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) in einer
neuen Verordnung über die Erstellungskosten bei Wohnbauvorhaben mit Bundeshilfe die Kostengrenzen um gegen acht Prozent. Die ab Februar geltende Reduktion sollte überdies einen Beitrag zur Dämpfung der im internationalen Vergleich hohen Bau- und Erneuerungskosten leisten. Für Drei- bis Vierzimmer-Mietwohnungen sinkt die Kostengrenze im Landesdurchschnitt um etwa 7% auf 228 000 Fr., für Eigentumswohnungen gleicher Grösse um 6% auf 263 000 und für Einfamilienhäuser um 9% auf 350 000 Fr. Seit 1975 förderte der Bund direkt mehr als 120 000 Wohnungen, ungefähr ein Drittel davon Eigentumsobjekte
[13].
Angesichts der entspannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und auf Grund der hartnäckigen Immobilienkrise stand die
staatliche Wohnbau- und Eigentumsförderung weiter unter Druck. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWW) hatte im vergangenen Jahr noch damit gerechnet, dass das staatliche Engagement im Wohnungsbau zu Verlusten von 200 bis 250 Mio Fr. führen würde. Laut BWW-Direktor Peter Gurtner sei die Zwangsverwertung der mit staatlichen Mitteln geförderten Wohnungen und Häuser schwierig. Neue Berechnungen des BWW ergaben einen Abschreibungsbedarf von 350 bis 400 Mio Fr. Dazu kämen laufende Verpflichtungen für Kreditausfälle von jährlich rund 45 Mio Fr. Bisher waren die Altlasten über Nachtragskredite abgedeckt worden. Bundesrat Couchepin beharrte darauf, dass die erneute Verschlechterung bei der Wohnbauförderung des Bundes ungeschönt im Voranschlag 1999 dargestellt wird
[14].
Die
Mehrheit der Kantone lehnte in der Vernehmlassung den
Gegenvorschlag der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zur Hauseigentümer-Initiative
„Wohneigentum für alle“
ab. Dieser sah in einer Mehrheitsvariante die Abschaffung der Dumont-Praxis sowie die Festlegung eines steuerbaren Eigenmietwerts von 60% des Marktmietwerts bei der Bundessteuer anstelle der direkten Übernahme der kantonalen Eigenmietwerte vor
[15]. Wichtiges Argument der Kantone war, dass auch der Gegenvorschlag der WAK der öffentlichen Hand Steuerausfälle bescheren würde. Die Ertragsausfälle wurden beim Gegenvorschlag auf 150 Mio für den Bund sowie auf 500 Mio Fr. für die Kantone geschätzt, gegenüber 400 bis 500 Mio bzw. 1 bis 1,4 Mia Fr. gemäss Initiative. Gewisse Sympathien brachten die kantonalen Finanzdirektoren für die Minderheitsvariante auf, die den von SP sowie Teilen der CVP favorisierten Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum vorschlug. Demnach würde die Besteuerung des Eigenmietwerts aufgehoben werden, während gleichzeitig die Schuldzinsen von den Steuern nicht mehr abgezogen werden könnten. Vor einem Entscheid gelte es aber, die volkswirtschaftlichen und steuerpolitischen Auswirkungen eines Systemwechsel abzuklären
[16].
Der
Ständerat folgte mit 28 zu 6 Stimmen dem Antrag seiner Kommission auf
Nichteintreten auf den vom Nationalrat erarbeiteten
Gegenentwurf zur Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ und bestätigte seine Empfehlung von 1996, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Als Hauptgründe für diesen Entscheid galten einerseits die Ertragsausfälle von 100 bis 150 Mio Fr., die der Gegenvorschlag dem Bund verursachen würde, und somit im Widerspruch zum Haushaltsziel 2001 und zu den Ergebnissen des Rundes Tisches stünden, andererseits die Vernehmlassung der Kantone (siehe oben). Die Anträge Bisig (fdp, SZ) und Reimann (svp, AG) auf Eintreten fanden im Plenum keine Mehrheit
[17].
Nach dem Ständerat taxierte auch der
Nationalrat die steuerliche Entlastung der Hauseigentümer als nicht vordringlich und ordnete sie der Notwendigkeit eines sanierten Haushaltes unter. In der
zweiten Lesung kam er auf seinen Entscheid vom Oktober 1997 zurück und
lehnte den
Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ ebenfalls
ab. Für den Gegenvorschlag warb eine Kommissionsminderheit unter Führung von Toni Dettling (fdp, SZ), Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes, der von der SVP sowie von der Mehrheit der FDP und CVP unterstützt wurde. Die Befürworter des Gegenentwurfs zweifelten an den prognostizierten Steuerausfällen, weil diese Rechnung den volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen der Eigentumsförderung mit ihren kompensierenden Rückflüssen an die öffentlichen Hände unterschätze. Die grosse Kammer folgte dem Aufruf von Finanzminister Villiger, keine weiteren Steuergeschenke zu machen und die Sanierung der Bundeskasse nicht zu gefährden, und lehnte den Gegenentwurf knapp mit 88 zu 81 Stimmen ab. In der Schlussabstimmung empfahl das Parlament (mit 104 zu 58 bzw. 29 zu 10 Stimmen) Volk und Ständen, die Hauseigentümer-Initiative abzulehnen
[18].
[11]
Die Volkswirtschaft, 72/1999, Nr. 1, S. 70 ff.; Presse vom 12.9.98.11
[12]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2821 f.12
[14]
TA, 23.6.98;
NZZ, 25.8.98. Vgl.
SPJ 1997, S. 210 f.14
[15] Das Bundesgericht legte in einem Grundsatzentscheid fest, dass der Eigenmietwert, welchen Eigentümer selbstgenutzten Wohnraumes als Einkommen versteuern müssen, mindestens 60% des Marktwertes betragen muss. Damit hob es eine neue Regelung des Zürcher Steuergesetzes auf, wonach der Regierungsrat den Eigenmietwert für selbstbewohnte Liegenschaften „in der Regel“ auf 60 % des Marktwertes festzulegen habe. Der höchstrichterliche Entscheid ist für sämtliche Kantone von Bedeutung. Bisher hatte das BG keine verbindliche Prozentgrenze gezogen (Presse vom 21.3.98).15
[16]
SGT, 28.3.98. Vgl.
SPJ 1996, S. 207 f. und
1997, S. 211 ff.16
[17]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 596 ff.; Presse vom 11.6.98. Konsequenterweise lehnte der StR auch die Motion der WAK-NR ab, wonach der Bund künftig bei der direkten Bundessteuer die kantonalen Eigenmietwerte übernehmen muss, soweit sie nicht mehr als 25% vom schweizerischen Mittel abweichen.17
[18]
BBl, 1998, S. 4801 f.;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1688 ff. und 2297;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1144; Presse vom 22.9.98.18
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