Année politique Suisse 1998 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Suchtmittel
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Drogen
Im Februar veröffentlichte der Bundesrat seine Vorschläge für einen dringlichen Bundesbeschluss, der die ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie nun auch ausserhalb der seit 1994 laufenden wissenschaftlichen Versuche zulassen und bis zum Inkrafttreten eines neuen Betäubungsmittelgesetzes gelten soll. Anstatt wie bisher 800 ausgewählten Probanden wird Heroin inskünftig allen Personen verabreicht werden können, die gemäss ärztlicher Einschätzung schwerstsüchtig sind und durch keine andere Therapieform erreicht werden können. Gleich wie bei der Versuchsreihe darf das Heroin nur von spezialisierten Institutionen ausgegeben werden, also nicht – wie von linker Seite immer wieder gefordert – auch von Hausärzten. Die von der SVP in der Vernehmlassung verlangte Festschreibung einer Höchstzahl der Patienten lehnte der Bundesrat als zu willkürlich ab. Die strenge Definition der schwersten Abhängigkeit (langjähriger Konsum von Heroin und allenfalls auch anderer Betäubungsmittel, mehrere erfolglose Therapieversuche) werde von selber dazu führen, dass nur rund 2000 Personen für diese Therapieform überhaupt in Frage kommen [59].
Die Debatte über den befristeten Bundesbeschluss war im Ständerat spürbar entspannt und in keiner Weise mit den Grabenkämpfen der letzten Jahre vergleichbar. Niemand zweifelte mehr ernsthaft am Nutzen der kontrollierten Heroinabgabe. Selbst frühere Skeptiker wie der Tessiner Marty (fdp) bekannten, die Erfolge seien so offensichtlich, dass sie nicht mehr in Frage gestellt werden könnten. Die kleine Kammer stimmte dem Beschluss oppositionslos zu [60].
Nicht ganz so leicht hatte es die Vorlage im Nationalrat. Vor allem Abgeordnete aus dem rechtsbürgerlichen Lager lieferten vehemente Rückzugsgefechte. Angeführt von der SVP zogen sie alle Register, um die Vorlage abzublocken. Sandoz (lp, VD) wollte das Geschäft verschieben, weil ein Expertenbericht der WHO aussteht. Fehr (svp, ZH) und Waber (edu, BE) forderten Nichteintreten, Bortoluzzi (svp, ZH) und Keller (sd, BL) Rückweisung. Fehr behauptete, Bundesrätin Dreifuss nehme ihren Fürsorgeauftrag nicht mehr ernst; Bortoluzzi erklärte, es gehe nur um die Ruhigstellung einer Randgruppe, welche “unappetitlich, kriminell und rufschädigend” für die Schweiz sei. FDP, CVP, SP, Grüne, LdU/EVP sowie Liberale stellten sich mit dem Verweis auf das klare Nein des Stimmvolkes zur Initiative “Jugend ohne Drogen” hinter die Politik des Bundesrates. Mit 106 zu 25 wurde die Vorlage ohne Differenzen zum Ständerat klar gutgeheissen [61].
Die Dringlichkeitsklausel stiess dann auf mehr Gegenwehr in den Räten. Angesichts eines möglichen Referendums und der Tatsache, dass der Bundesrat bereits mit Verordnung vom Dezember 1997 die Versuchsreihe (mit rund 800 Probandinnen und Probanden) im Sinn einer Weiterführung angepasst hatte, entstand im Ständerat vorerst eine Pattsituation [62]. Im Nationalrat beantragte Guisan (fdp, VD) Ablehnung der Dringlichkeit, wurde mit 130 zu 51 Stimmen aber klar überstimmt [63]. Angesichts dieses deutlichen Verdikts schwenkte der Ständerat ein, worauf der Bundesbeschluss von beiden Kammern umgehend in Kraft gesetzt wurde [64]. Ende Oktober ergriff die EDU das Referendum gegen diesen Beschluss [65].
Nach der politischen Sommerpause setzte der Abstimmungskampf für die Volksinitiative “für eine vernünftige Drogenpolitik” ein, welche unter dem gängigeren Namen “Droleg” den Drogenkonsum generell freigeben und die Drogenbeschaffung als Staatsmonopol etablieren wollte, um damit der organisierten Kriminalität die Daseinsberechtigung zu entziehen. Da niemand, nicht einmal die SP, deren Vorstand Stimmfreigabe beschloss, deren Delegiertenversammlung dann aber für eine Unterstützung votierte, wirklich an einen Erfolg des Volksbegehrens glaubte, wurde die Kampagne von beiden Seiten recht lau geführt, wobei auch ins Gewicht fiel, dass die Befürworter nur sehr beschränkte Mittel einsetzen konnten. Wortführerin der ablehnenden Kreise war Bundesrätin Dreifuss, die betonte, die Initiative sei im Interesse der Volksgesundheit abzulehnen. Die Vorstellung, mit einer Legalisierung könnte der Schwarzmarkt effizient bekämpft werden, gehöre ins Land der Illusionen. Zudem würde sich die Schweiz damit international isolieren und das weltweite Netz der Verbrechensbekämpfung schwächen [66].
Volksinitiative “für eine vernünftige Drogenpolitik”
Abstimmung vom 29. November 1998

Beteiligung: 38,4%
Nein: 1 290 070 (74%) / 23 6/2 Stände
Ja: 453 451 (26%) / 0 Stände

Parolen:
Nein: FDP, CVP, SVP, LP, LdU (1*), EVP, FP, SD, CSP; SGV, SBV; FMH, SFA.
Ja: SP (9*), GP, PdA.
Stimmfreigabe: SGB

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Erwartungsgemäss wurde die Droleg-Initiative massiv verworfen, mit 74% der ablehnenden Stimmen sogar noch deutlicher als ein Jahr zuvor das Begehren “Jugend ohne Drogen” (70,7% Nein). Mit Ausnahme der Kantone Zürich und Schaffhausen sowie beider Basel sprachen sich alle Kantone mit über 70% der Stimmen dagegen aus. Mit mehr als 80% Neinstimmen wurde die Initiative im Kanton Appenzell Innerrhoden sowie in den romanischen Landesgegenden (mit Ausnahme von Genf) abgelehnt. Am deutlichsten sprach sich Neuenburg mit nur knapp 15% Ja-Stimmen dagegen aus [67].
Gemäss der Vox-Analyse dieser Abstimmung führte diese Initiative insgesamt nicht zu einer starken Polarisierung der politischen Szene, wie dies bei der Vorlage “Jugend ohne Drogen” der Fall gewesen war. Der Abstand zwischen der Zustimmung durch Sympathisanten der SP und SVP, der im Vorjahr noch 50 Prozentpunkte betragen hatte, fiel auf 22. Offenbar folgten viele SP-Anhänger mehr den Empfehlungen von Bundesrätin Dreifuss als der – ohnehin halbherzigen – Parole ihrer Partei. Neben leichten Unterschieden im Stimmverhalten zwischen Stadt und Land machte die Untersuchung vor allem einen Generationskonflikt aus. 41% der 18- bis 29jährigen stimmten für die Initiative, aber nur 10% der über 60jährigen. Aber auch hier fand, verglichen mit der Abstimmung über “Jugend ohne Drogen” eine Annäherung der Standpunkte statt, indem die Divergenz zwischen der eher jüngeren und der älteren Generation von damals 40 Prozentpunkten auf 29 zurückging [68].
Angesichts der Sparmassnahmen in der Invalidenversicherung äusserte Ständerat Rochat (lp, VD) in einem überwiesenen Postulat seine Besorgnis, stationäre therapeutische Enrichtungen der Drogenrehabilitation könnten darunter leiden, weshalb er den Bundesrat bat, die Situation umfassend zu untersuchen [69]. Konkreter fasste Nationalrat Gross (sp, TG) das Anliegen in einer Motion. Er verlangte, es sei unter Einbezug des Invalidenversicherungs- und des Krankenversicherunsgesetzes eine Finanzierungsgrundlage für kollektive Leistungen an Institutionen der Drogen- und Alkoholrehabilitation zu schaffen. Der Bundesrat betonte, es könne nicht die Rede davon sein, dass sich die IV aus der Drogentherapie verabschiede. Bisher seien allerdings Suchttherapiestationen, besonders auch private, vorschnell von der IV unterstützt worden. Neu verlange das BSV – gerade auch vom Parlament zu ökonomischerem Handeln aufgerufen – eine individuelle IV-Abklärung jedes Falles, weshalb in Zukunft Pauschalzahlungen an Institutionen tatsächlich seltener werden dürften. Im Einverständnis mit dem Bundesrat wurde der Vorstoss als Postulat angenommen [70].
In den letzten Jahren hat die Hanfproduktion in der Schweiz stark zugenommen. Mittlerweile existieren über hundert Verkaufsgeschäfte, die Hanfhaltiges anbieten, darunter auch rauchfähiges Cannabis. Nachdem die Behörden lange ein Auge zugedrückt hatten, griffen sie nun in mehreren Kantonen ein und erstatteten Anzeige gegen Produzenten und Geschäftsinhaber. Erste Verurteilungen fanden statt [71].
 
[59] BBl, 1998, S. 1607 ff.; Presse vom 19.2.98. Vgl. SPJ 1997, S. 255. Zur Verabreichung durch Hausärzte siehe die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1841. Die verschiedenen UNO-Behörden, die sich mit Betäubungsmitteln befassen, konnten sich nicht auf eine einheitliche Linie einigen. Während der Direktor des UNO-Drogenkontrollprogramms bei einem Besuch in der Schweiz erklärte, die Vier-Säulen-Politik sei durchaus mit den Grundsätzen der diversen UNO-Konventionen vereinbar und die Heroinabgabe eine prüfenswerte Therapieform, hielt die Internationale Drogenkontrollbehörde an ihrer Ansicht fest, die Heroinabgabe sei keine sinnvolle drogenpolitische Massnahme (Presse vom 4.2. und 25.2.98). Im Juni hatte BR Dreifuss Gelegenheit, die Drogenpolitik der Schweiz am UNO-Drogengipfel zu erläutern (Presse vom 11.6.98).
[60] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 779 ff.
[61] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1951 ff. Zur Ablehnung der von der äusseren Rechten unterstützen Initiative “Jugend ohne Drogen” in der Volksabstimmung siehe SPJ 1997, S. 253 ff.
[62] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1092 ff.
[63] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2003 f.
[64] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1115 und 1144; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2296. Die eigentliche Vorlage zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes liess weiterhin auf sich warten. Immerhin signalisierte die SVP, dass sie sich einer gewissen Liberalisierung anschliessen könne; allerdings möchte sie jeden Schritt (Entkriminalisierung des Konsums, Cannabis-Freigabe) zuerst einem wissenschaftlichen Versuch analog der Heroinabgabe unterziehen (Presse vom 21.1.98). Zu einem Grundlagenpapier der Arbeitsgruppe Drogenpolitik der vier BR-Parteien siehe NZZ, 25.6.98.
[65] NZZ, 26.10.98.
[66] NZZ, 14.9.98 (SP); Presse vom 1.10.-28.11.98. Siehe auch SPJ 1997, S. 253.
[67] BBl, 1999, S. 1092 ff.
[68] L. Marquis / R. Lachat / D. Wisler, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 29. November 1998, Vox Nr. 65, Genf 1999.
[69] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 410 f. Der StR überwies auch eine diesbezügliche Petition aus Drogentherapiekreisen dem BR zur Kenntnisnahme (Amtl. Bull. StR, 1998, S. 835 ff.).
[70] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2176 f. Der BR sagte den besonders betroffenen Institutionen Überbrückungshilfen für die beiden kommenden Jahre zu (Presse vom 18.7.98). Vgl. auch CHSS, 1998, S. 179.
[71] NLZ, 26.3.98; BaZ, 28.3. und 2.9.98; NZZ, 16.6.98; QJ, 20.7.98; WoZ, 10.9.98; TA, 16.10., 17.10., 26.10., 17.11. und 17.12.98; NF, 5.11.98.