Année politique Suisse 1998 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche / Mittelschulen
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Maturität
Ein Wahlfachsystem löste auch bei den freien schweizerischen Maturitätsprüfungen die bisherigen fünf Maturitätstypen A bis E ab. Der Bundesrat erliess Ende Jahr eine neue Regelung, die weitgehend jener für die kantonale Gymnasialmatura mit eidgenössischer Anerkennung entspricht. In Zukunft werden die Kandidaten in sieben Grundlagenfächern sowie je einem Schwerpunkt- und einem Ergänzungsfach geprüft. Bisher ausgeschlossene Fächer wie Philosophie und Pädagogik/Psychologie kommen ergänzend hinzu, und der Bereich Wirtschaft und Recht erhält mehr Gewicht. Obligatorischer Bestandteil der Matura ist neu eine grössere persönliche Arbeit. Rechtlich verankert wird auch die Möglichkeit der zweisprachigen Matura. Erstmals ab 2003 werden freie schweizerische Maturitätsprüfungen nach neuem Recht durchgeführt werden [23].
 
[23] NZZ, 8.12.98. Zum Maturitätsanerkennungsreglement (MAR), das gesamtschweizerisch die Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Maturitätsausweisen festlegt, vgl. SPJ 1997, S. 307. Ende Jahr war für 23 Kantone das Anerkennungsverfahren im Rahmen des MAR eingeleitet worden (IDES-Bulletin, 1998, Nr. 4, S. 6).23