Année politique Suisse 1999 :   / La législation dans les cantons
 
6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Schulen – Ecoles
AARGAU: 1) Volksinitiative Marreal „für ein zukunftsgerichtetes Aargauer Gymnasium“. Gruppe Marreal bricht die Unterschriftensammlung ab, nachdem sie von keiner Partei Unterstützung erhalten hat (AZ, 29.1.; vgl. SPJ 1998, S. 375).). – 2) Volksinitiative „Ja zur Jugendförderung“. Von Regierung und Grossem Rat zugunsten eines Gegenvorschlags zur Ablehnung empfohlen. Gegenvorschlag vom Parlament in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 13.6. wird die Initiative mit 69,4% der Stimmen abgelehnt und der Gegenvorschlag mit 63,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 39,9% (AZ, 13.1., 17.3., 14.6.; vgl. SPJ 1998, S. 375). – 3) Lehreranstellungsgesetz. Abschaffung des Beamtenstatus; Lehrkräfte an den Volksschulen werden Gemeindeangestellte. In die Vernehmlassung gegeben (AZ, 21.7.). – 4) Regionalisierung der Oberstufen „Regos“. Von der Regierung vorgelegt und vom Grossen Rat in 1. Lesung klar angenommen (AZ, 15.6., 18.8.). – 5) Volksinitiative "Qualität statt Quantität". Vom Grossen Rat ohne Gegenvorschlag abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 28.11. mit 67,6% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 28,1% (AZ, 2.3., 17.3., 29.11.; vgl. SPJ 1998, S. 375).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Neues Schulgesetz. Intensivere regionale und interkantonale Zusammenarbeit; Offenheit für neue Schulentwicklungen wie Blockzeiten und Fremdsprachenunterricht; Pflicht der Gemeinden, geleitete Schulen einzuführen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. 3. Lesung geplant (SGT, 9.4., 14.9., 8.12.; vgl. SPJ 1998, S. 375).
BASEL-LANDSCHAFT: Änderung des Schulgesetzes. Pauschalbeitrag von 2000 Fr. an Eltern pro Kind in einer Privatschule; Massnahme angesichts der Finanznot der Rudolf-Steiner-Schulen. Vorlage der Regierung (BaZ, 17.12.).
BASEL-STADT: 1) Initiative „für die Sicherung der Basler Schulqualität“. Der Kantonsrat überweist die Initiative an die Regierung, lehnt hingegen die direkte Vorlage an das Volk ab (BaZ, 11.2.; vgl. SPJ 1998, S. 375). – 2) Änderung des Schulgesetzes. Bereinigung der Pflichtstundenzahlen der Lehrkräfte; Beseitigung von Ungleichheiten an der Orientierungs- und der Weiterbildungsschule sowie an Gymnasien; Altersentlastung ab 55 Jahren für Lehrkräfte mit einem Pensum von mindestens 50%. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 25.6.).
BERN: Gesetz über die Schulgelder. Aufgrund heftiger Kritik streicht die Erziehungsdirektion die geplanten Gebühren für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Diplommittel- und Berufsmaturitätsschulen; beibehalten werden indes die Gebühren für das 10. Schuljahr (Bund, 5.2.; vgl. SPJ 1998, S. 375).
FRIBOURG: 1) Loi modifiant la loi scolaire et visant à harmoniser le calendrier sur le plan cantonal. Projet adopté par le Conseil d’Etat, transmis au Grand Conseil et accepté par ce dernier (Lib., 11.2, 1.4 et 7.5). – 2) Loi scolaire. Modification favorisant l’enseignement bilingue. Projet de modification accepté en première et deuxième lecture par le Grand Conseil (Lib., 16.9, 5.10 et 19.11).
GENEVE: Projet de loi sur la formation des maîtres secondaires. Déposé par le Conseil d’Etat devant le Grand Conseil (TG, 4.11).
GRAUBÜNDEN: 1) Teilrevision des Mittelschulgesetzes. Entlastung von überflüssig gewordenen oder unzeitgemässen Regelungen bei gleichzeitiger Stärkung der Stellung von Schulträgerschaften durch Kompetenzverschiebungen; Ausdehnung der Schulzeit auf 40 Wochen; Ermöglichung der Begabtenförderung in der Primar-, Real- und Sekundarschule. Aufgrund kritischer Vernehmlassungsantworten beantragt die Regierung dem Grossen Rat nur noch 38 Schulwochen (BüZ, 16.4., 8.11.). – 2) Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit Kinder mit Behinderungen neben den bestehenden internen und externen Sonderschulen auch die Volksschule besuchen können. In die Vernehmlassung gegeben (BüZ, 26.3.).
LUZERN: 1) Neues Volksschulgesetz. Bestandteil der Totalrevision des Erziehungsgesetzes. Das Parlament schliesst die Beratungen in 2. Lesung ab und befürwortet das neue Finanzierungsmodell für die Volksschule bzw. den Systemwechsel zur Ausrichtung von Pro-Kopf-Beiträgen. Im Sinne einer Übergangsregelung übernimmt der Regierungsrat per 1.7. die Funktion des Erziehungsrats (nachdem die Stimmenden 1995 beschlossen hatten, den Erziehungsrat auf den 1.7.99 abzuschaffen, obwohl vor Abschluss der Totalrevision des Erziehungsrechts noch keine neue Behördenorganisation mit entsprechenden Zuständigkeiten existiert). Das von der SP, dem VPOD und dem Grünen Bündnis lancierte Referendum kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 12.9. wird das Gesetz mit 56,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 24,9% (NLZ, 6.3., 17.3., 23.3., 26.3., 31.3., 3.4., 8.4., 13.7., 16.8., 13.9.; vgl. SPJ 1998, S. 375f.). – 2) Volksinitiative der FP „getrennte Schulklassen für fremdsprachige Kinder – damit unsere Kinder wieder etwas lernen an den Schulen“. Schaffung getrennter Schulklassen für deutsch- und fremdsprachige Kinder, sobald mehr als 30% der Kinder einer Klasse mangelhafte Deutschkenntnisse haben. Lanciert (NLZ, 18.6.). – 3) Volksinitiative für eine massvolle und kostengünstige Reform der Primarlehrerinnen- und Primarlehrerausbildung“. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab (NLZ, 1.6., 21.12.; vgl. SPJ 1998, S.376).
ST. GALLEN: 1) Beiträge an Amortisationen von Schulbauten. Nach Ablehnung einer Vorlage in der Volksabstimmung zur Kürzung der Beiträge an Amortisationen von Schulbauten legt der Regierungsrat einen neuen Entwurf vor, der ein reduziertes Sparvolumen von 2,7 statt 4,2 Mio Fr. vorsieht (SGT, 22.1.; vgl. SPJ 1998, S. 376). – 2) Nachtragsgesetz zum Mittelschulgesetz. Abschaffung der Verkehrsschule; definitive Einführung der Wirtschaftsschule; Ausdehnung der Diplommittelschule auf drei Jahre. Vom Grossen Rat verabschiedet (SGT, 17.2., 5.5.).
SCHAFFHAUSEN: Lehrerbesoldung. Kürzung der Lehrerlöhne um 2%. Von der Regierung vorgelegt (SN, 23.6.).
URI: Neues Schulgesetz. Angebot der Weiterbildungsschulen und des 10. Schuljahrs in getrennten Zügen; freiwilliges 10. Schuljahr. Vorlage der Regierung und Beratungen im Parlament (NLZ, 21.1., 4.2.).
VALAIS: Loi sur la localisation des écoles. Projet initial renvoyé en commission par le Grand Conseil. Nouvelle loi fixant la localisation des écoles du degré tertiaire acceptée par le Grand Conseil (NF, 19.5, 10.11, 12).
VAUD: Nouvelle loi sur l’école. Première lecture (Lib., 7.9).
ZÜRICH: Neues Mittelschulgesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 13.6. mit 60% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 45,2% (NZZ, 12.1., 2.2., 9.3., 14.6.; vgl. SPJ 1998, S. 377). – 2) Wahl der Lehrpersonen. In der Volksabstimmung vom 13.6. mit 84,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 45,2% (NZZ, 14.6.). – 3) Neues Lehrerpersonalgesetz. Personalrechtliche Modernisierungsschritte beim Staat für Lehrpersonen an der Volksschule. Vom Kantonrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 28.11. mit 80,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 40% (NZZ, 9.3., 11.5., 29.11.).
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Berufsbildung, Berufsberatung, Berufsordnungen –
Formation et orientation professionelle
AARGAU: Volksinitiative „Lehre statt Leere“. Vom Regierungsrat ohne Gegenvorschlag und vom Grossen Rat ohne Gegenstimme abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 28.11. mit 62,0% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 28,1% (AZ, 18.6., 18.8., 29.11.; vgl. SPJ 1997, S. 371).
BASEL-STADT: Lehrstelleninitiative der FDP. Beginn der Unterschriftensammlung (BaZ, 30.2., 18.3.; vgl. SPJ 1998, S. 377).
BASEL-LANDSCHAFT: Notariatsgesetz. Aufhebung des bereits in Kraft stehenden neuen Notariatsgesetzes durch das Bundesgericht. Vorab die Bestimmung, wonach Anwälte mit zehnjähriger Berufspraxis keine Notariatsprüfung abzulegen haben, benachteilige junge Anwälte. Widerrufung von 54 Ausweisen und Bewilligungen. Neuer Vorschlag für eine Übergangsbestimmung geht an den Landrat: Wer seit mindestens fünf Jahren ein Advokaturbüro betreibt, wird vom Notariatspraktikum befreit, wenn die Notariatsprüfung innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der neuen Bestimmung abgelegt wird; kein Erlass der Notariatsprüfung (BaZ, 11.2., 24.11.).
BERN: Änderung des Fürsprechergesetzes. Anpassung an das Verfahren der Europäischen Menschenrechtskonvention. Verwaltungsgericht als Berufungsinstanz, wenn die Anwaltskammer Fürsprechern das Patent entzieht, ihnen die Berufsausübungsbewilligung verweigert oder Honorarforderungen der Anwälte korrigiert; Ausübung des Anwaltsberufs auch durch Ausländer mit entsprechender Ausbildung. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 30.6.).
GRAUBÜNDEN: Berufsbildungsgesetz. Im Rahmen des Projekts „Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung“ (VFRR). Grössere Entscheidungsbefugnis des Erziehungsdepartements bei der Einteilung der Einzugsgebiete der Berufsschulen; Lockerung des Grundsatzes, wonach der Lehrort für den Besuch der Berufsschule massgebend ist; Zulassung von Personen mit Anlehre zur Lehrabschlussprüfung; Zugang auch zu den Höheren Fachschulen für ausländische Studierende; Ausdehnung der Abschlüsse von verwaltungsrechtlichen Vereinbarungen mit anderen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein auf das Ausland. In die Vernehmlassung gegeben (BüZ, 23.4.).
OBWALDEN: Anwaltsgesetz. Regelung der Berufspflichten: obligatorische Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe von 2 Mio Fr.; Lockerung des Werbeverbots; Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Anwaltsprüfung; Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Hochschulen bzw. von ausländischen Anwaltsprüfungen; zwingende Vorschrift eines juristischen Hochschulstudiums. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung beraten (NLZ, 29.1.,6.1., 27.3.).
ST. GALLEN: Nachtragsgesetz zur Bundesgesetzgebung betreffend Berufsschulen. Neuordnung der Trägerschaft der Berufsschulen zur klaren Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton. Vorlage der Regierung (SGT, 5.11.).
SOLOTHURN: 1) Volksinitiative der Jungliberalen „Perspektiven für Schulabgängerinnen und Schulabgänger“. Motivation der Unternehmen zur Schaffung von Lehrstellen mit steuerlichen Anreizen. Lanciert (SZ, 10.7.). – 2) Anwaltsgesetz. Kantonale Aufsicht über Rechtsanwälte; Anpassung an das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte. In die Vernehmlassung geschickt (SZ, 9.12.).
VALAIS: Projet de formation professionnelle. Accepté par le Grand Conseil à la quasi unanimité. Comprend la mise sur pieds d’une filière spéciale pour les automaticiens, informaticiens et électroniciens (LT, 23.6).
VAUD: 1) Centre d’enseignement de Marcelin à Morges. Crédit de 73 millions accepté par le parlement en première et deuxième lecture. Premier objet à être soumis au référendum financier obligatoire. Accepté en votation populaire (participation: 38,1%) par 59% de oui (Lib., 2.3, 10.3; 24h, 14.6).
ZÜRICH: Volksinitiative der FDP „für eine Lehrstellengutschrift“. Eingereicht und zustandegekommen (NZZ, 26.3., 2.7.; vgl. SPJ 1998, S. 377).
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Hochschulen – Universités
FRIBOURG: 1) Projet de loi sur la Haute Ecole pédagogique. Transmis au Grand Conseil. Accepté par le Grand Conseil en première et en seconde lecture (Lib., 1.4, 25.9 et 5.10). 2) Construction de bâtiments universitaires sur le Plateau de Pérolles, à Fribourg. Crédit de 49,3 millions accepté en votation populaire (participation: 24,5%) par 83,7% des voix (Lib., 15.11).
GLARUS: Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung. An der Landsgemeinde vom 3.5. im Sinne von Landrat und Regierung angenommen (NZZ, 4.5.).
LUZERN: 1) Gesetz über die universitäre Hochschulbildung. Voraussetzung für den Schritt von der Universitären Hochschule zur Universität Luzern; Einrichtung einer dritten Fakultät für Rechtswissenschaft neben den bestehenden Bereichen Theologie und Geisteswissenschaften. Teil des 1997 lancierten Reformpaketes Luzern 99. Vorlage der Regierung. Der Grosse Rat beschliesst Eintreten und unterstellt das Gesetz dem Urnenentscheid (NLZ, 1.4., 24.11., 30.11.). – 2) Fachhochschulgesetz. Von Parlament in 1. und 2. Lesung gutgeheissen. Zustimmung zum Beitritt Luzerns zum Zentralschweizer Fachhochschulkonkordat (NLZ, 23.11.).
ST. GALLEN: Reform der Lehrerbildung / Pädagogische Fachhochschule. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen (SGT, 17.2., 5.5.; vgl. SPJ 1998, S. 377).
SCHAFFHAUSEN: Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen. Anspruch auf Stipendien auch für die an ausländischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Fachschulen immatrikulierten Studierenden. Zuhanden Grossen Rat vorgelegt (SN, 26.1.).
SOLOTHURN: Standort Fachhochschule Solothurn/Nordwestschweiz. Der Kantonsrat bewilligt einen Antrag der Regierung auf integrale Rückweisung der Vorlage – insbesondere zur Klärung finanzwirtschaftlicher Fragen. Das Geschäft wird auf unbestimmte Zeit verschoben (SZ, 27.1., 28.1.).
THURGAU: Pädagogische Hochschule. Umwandlung des heutigen Seminars Kreuzlingen in eine Pädagogische Hochschule; Intensivierung der Annäherung an die Konstanzer höheren Bildungsstätten (Universität, Fachhochschule) bis hin zu einer allfälligen Mitträgerschaft. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 13.6. mit 75% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 47,1% (NZZ, 7.1.; SGT, 23.4., 14.6.).
ZÜRICH: Gesetz über die Pädagogische Hochschule. Weiterhin schwellenfreier Zugang für Absolventen von Diplommittelschulen und Inhaber einer Berufsmatura, sofern diese Kindergärtnerinnen oder Kindergärtner werden wollen. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 6.7., 26.10.; vgl. SPJ 1998, S. 377).
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Kulturförderung – Promotion de la culture
BASEL-STADT: Neues Museumsgesetz und revidiertes Gesetz über das Universitätsgut. Globalbudgets und Möglichkeit mehrjähriger Kredite für Ankäufe der fünf staatlichen Museen. Vom Grossen Rat angenommen. Rückzug der Museumsinitiative angekündigt (da ein Rückgängigmachen der Schliessung des Museums für Gestaltung sowie des Stadt- und Münstermuseums aussichtslos scheint). Mit dem Museumsgesetz soll sichergestellt werden, dass die Regierung aus eigener Kompetenz keine Museen mehr schliessen kann (BaZ, 30.3., 17.6.; vgl. SPJ 1998, S. 377).
BERN: Denkmalpflegegesetz. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Umstrittener Interieurschutz bleibt entgegen dem Willen der SVP im Gesetz enthalten. (Bund, 27.4., 28.4., 9.9.; vgl. SPJ 1998, S.369).
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Kirchen – Eglises
BASEL-STADT: Gesetz gegen die Sekten-Werbung. Revision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Organisation Scientology ab (BaZ, 1.7.; vgl. SPJ 1998, S. 378).
GENEVE: Projet de loi sur l’interdiction de toute activité économique sous couvert d’associations religieuses. Retiré par le Conseil d’Etat face à l’opposition de la communauté juive (Lib., 20.11).
THURGAU: Neues Gesetz über kirchliche Paritätsverhältnisse und Verträge. Regelung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Kirche; Rahmenbedingungen für die Verwaltung paritätischer Verwaltungen von Gütern, die von beiden Konfessionsteilen gemeinsam genutzt werden. Vorlage der Regierung (SGT, 12.11.).
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E.E. / F.H.
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