Année politique Suisse 1999 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires
Regierung
Am 7. Februar stimmten Volk und Stände mit deutlichem Mehr der
Beseitigung der sogenannten
Kantonsklausel in der Verfassung für die Zusammensetzung der Landesregierung zu. Nur gerade die Kantone Wallis und Jura lehnten die neue Verfassungsbestimmung ab. In der sehr bescheiden geführten Kampagne bildete sich zwar – als Gegenpol zu dem aus rund 90 nationalen Parlamentariern der Bundesratsparteien gebildeten befürwortenden Komitee – auch ein aus Politikern aller politischer Lager gebildetes Gegenkomitee. Sein Hauptargument war, dass diese Reform nur ein erster Schritt zu einem Abbau der föderalistischen Garantien zugunsten der kleinen Kantone darstelle. Sei dieser Schritt einmal gemacht, würden auch weitere, wie die Übervertretung der bevölkerungsschwachen Kantone im Ständerat und das Ständemehr bei obligatorischen Volksabstimmungen unter Beschuss geraten. Viel Geld für Inserate war aber nicht vorhanden und die Debatten, soweit sie überhaupt stattfanden, verliefen äusserst zahm. Von den politischen Parteien hatten alle die Ja-Parole beschlossen. Immerhin gab es mit der Nein-Parole der SVP des Kantons Zürich auch eine prominente Gegenstimme. Herzensblut vergoss allerdings auch die Zürcher SVP nicht für die Beibehaltung der Kantonsklausel. Gegen die Reform sprachen sich auch die Waadtländer Liberalen und einige Sektionen der FDP und der CVP in der Westschweiz und im Tessin aus
[3].
Bundesbeschluss über die Wählbarkeit in den Bundesrat
Abstimmung vom 7. Februar 1999
Beteiligung: 38,0%
Ja: 1 287 081 (74,7%) / 186/2 Stände
Nein: 436 511 (25,3%) / 2 Stände
Parolen:
– Ja: SP, FDP (4*), CVP (2*), SVP (6*), LP (1*), LdU, EVP, FP, SD (1*), EDU, PdA; SGB.
– Nein: Lega.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Zustimmung fiel mit einem Ja-Anteil von fast 75% klar aus. Mit Ausnahme von Jura und Wallis stimmten alle Kantone zu; in den kleineren (NE, FR, AI, AR, Innerschweiz, GL, GR) sowie im Tessin lag der Ja-Stimmen-Anteil allerdings unter dem Landesmittel. Die grössten Ja-Mehrheiten ergaben sich in Genf, Zürich und Basel-Stadt mit über 80%
[4].
Bereits im März bestand für die Bundesversammlung die Möglichkeit, von diesen erweiterten Auswahlmöglichkeiten Gebrauch zu machen; genutzt wurde sie allerdings nicht. Am 13. Januar hatten die beiden christlichdemokratischen Bundesräte
Arnold Koller und
Flavio Cotti ihre
Rücktritte auf Ende April bekannt gegeben. Beide waren 1986 in die Landesregierung gewählt worden. Obwohl beide versicherten, autonom und ohne Druck ihrer Partei zu diesem Entschluss gekommen zu sein, interpretierte ein guter Teil der Medien (und auch die Konkurrenzparteien) diesen Entscheid als geschicktes taktisches Manöver zugunsten der CVP. Damit würde diese Partei, der allenthalben eine Wahlniederlage im Herbst vorausgesagt wurde, positiv ins Gespräch gebracht und zudem ihre beiden Sitze im Bundesrat gegen Ansprüche der nach den Wahlen aller Voraussicht nach wählerstärkeren SVP abgesichert
[5].
Der Anspruch der CVP auf die Wiederbesetzung beider Sitze blieb unbestrittenen. Sowohl in den Medien wie auch bei den Parteien war von Anfang an klar, dass unter den Gewählten eine Frau sein sollte. Das von den Medien sofort in Gang gesetzte
Kandidatenkarussell sah rasch die St. Galler Regierungsrätin Rita Roos und den Freiburger Nationalrat Joseph Deiss in der Favoritenstellung. Nicht nur, aber doch vor allem aus der Westschweiz wurde die Forderung angemeldet, dass als Nachfolger für den Tessiner Cotti ein Kandidat der lateinischen Schweiz gewählt werden müsse. Dies sei nicht nur für den Zusammenhalt der Schweiz, sondern auch der CVP wichtig. Dass es sich dabei um einen Mann handeln würde, war angesichts des Mangels an geeigneten französisch- resp. italienischsprachigen CVP-Politikerinnen naheliegend. Als mögliche Kandidaten wurden neben Deiss, der zwar deutscher Muttersprache ist, aber als Gemeindepräsident einer französischsprachigen Gemeinde als zweisprachig gilt, der jurassische Regierungs- und ex-Ständerat Jean-François Roth ins Spiel gebracht. Das Tessin wirkte in der Verteidigung „seines“ Sitzes nicht eben überzeugend. Als Grund dafür wurde, neben der objektiven Feststellung, dass die italienische Sprachgruppe keinen Anspruch auf eine permanente Übervertretung im Bundesrat anmelden könne, auch das Interesse der anderen Tessiner Parteien gesehen, die den Weg für spätere eigene Kandidaten nicht verbauen wollten
[6].
Als erste
Kantonalpartei nominierte die Freiburger CVP mit Joseph Deiss ihren Kandidaten. Mit den Nationalräten Remigio Ratti (TI), Peter Hess (ZG), Albert Durrer (OW), Jean-François Roth (JU) sowie Ständerat Bruno Frick (SZ) wurden von den dafür zuständigen Kantonalsektionen weitere männliche Bewerber angemeldet. Dabei wurde von den Medien die Kandidatur von Parteipräsident Durrer als für die CVP nicht ganz unproblematisch erachtet, da davon ausgegangen werden konnte, dass die Fraktion nicht darum herumkommen würde, neben einer Frau auch ihren Präsidenten zu nominieren, was die Chancen einer „lateinischen“ Kandidatur gefährden würde. Der in den letzten Jahren von vielen Medien als Kronfavorit für einen CVP-Bundesratsposten gehandelte St. Galler Nationalrat Eugen David verzichtete angesichts der beiden aussichtsreichen weiblichen Kandidatinnen aus der Ostschweiz (siehe unten) darauf, sich um eine Nomination zu bewerben
[7]. Die Auswahl von weiblichen Kandidatinnen der CVP war nicht ganz ohne Probleme. National bekannte Politikerinnen, wie etwa die Nationalrätinnen Judith Stamm (LU) oder Rosmarie Zapfl (ZH), welche 60 und mehr Jahre zählen, wurden parteiintern als zu alt beurteilt. Von den kantonalen Regierungsrätinnen stellten sich einige, welche auch national über einen gewissen Bekanntheitsgrad verfügen, nicht zur Verfügung (Brigitte Mürner, LU, Elsbeth Schneider, BL). Von ihren Kantonalsektionen als offizielle Kandidatinnen angemeldet wurden schliesslich die Regierungsrätinnen Rita Roos (SG) und Ruth Metzler (AI)
[8].
Zur Nachfolge von Arnold Koller präsentierte die
CVP-Fraktion Ruth Metzler und Rita Roos, ohne sich für eine der beiden zu entscheiden. Sogar ein Dreierpack mit Parteipräsident Durrer sowie Deiss und Ratti schlug sie für den zweiten Bundesratssitz vor. Die Fraktionen der anderen Bundesratsparteien verzichteten darauf, Empfehlungen für die Wahl abzugeben und der Anspruch der CVP auf die Wiederbesetzung der beiden Sitze wurde weiterhin von keiner Seite in Frage gestellt
[9].
Nach einer bisher in der Schweiz bei Bundesratswahlen noch nie gesehenen medialen Kampagne, während welcher die potentiellen Bewerber und Bewerberinnen nicht nur in zahlreichen Presseartikeln vorgestellt wurden, sondern sich auch in diversen Fernsehkanälen in Diskussionssendungen massen
[10], fand am 11. März
die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung statt. Zuerst wurde die Nachfolgerin von Koller bestimmt. Im ersten Wahlgang erreichte hinter den beiden offiziellen Kandidatinnen die nicht kandidierende Solothurner Ständerätin Simmen (cvp) 33 Stimmen. Im zweiten Wahlgang lagen die beiden CVP-Kandidatinnen mit je 122 Stimmen gleichauf und im dritten wurde
Ruth Metzler mit 126 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 123 Stimmen gewählt. Um einiges länger dauerte die Wahl für den Nachfolger von Flavio Cotti. Vom ersten bis zum vierten Wahlgang erhielten nicht die von der CVP-Fraktion empfohlenen Kandidaten Ratti, Durrer und Deiss am meisten Stimmen, sondern Jean-François Roth und Peter Hess. Remigio Ratti schied nach dem dritten, Parteipräsident Durrer nach dem vierten Wahlgang aus. Mit nur einer Stimme Vorsprung (120:119 bei einem absoluten Mehr von 120) setzte sich schliesslich
Joseph Deiss gegen Hess durch
[11]. Zu Departementsrochaden kam es nicht. Am 1. Mai übernahm Metzler das Justiz- und Deiss das Aussenministerium
[12].
Der
Wahlsieg der SVP bei den Nationalratswahlen, welcher sie von der viertgrössten zur wählermässig stärksten Partei hatte anwachsen lassen, belebte die sporadisch aufkeimende Diskussion um die Fortführung der sogenannten
Zauberformel für die parteipolitische Zusammensetzung der Landesregierung. Unmittelbar nach den Nationalratswahlen verlangten Parteipräsident Maurer (ZH) und Nationalrat Blocher (svp, ZH) einen der beiden CVP-Sitze, da diese nun zur schwächsten Bundesratspartei geworden sei. Diese Forderung wurde von der SVP übernommen; die von der Partei reklamierte Aussprache über eine neue Regierungszusammensetzung stiess aber bei den anderen Bundesratsparteien auf kein Interesse. Die FDP zeigte keine Lust, einen der beiden im Frühjahr frisch gewählten CVP-Vertreter bereits wieder abzuwählen, und auch die SP konnte kein Interesse an der Schwächung der politischen Mitte zugunsten der SVP haben. In der Folge änderte deshalb die
SVP ihre Stossrichtung und
verlangte einen der beiden SP-Sitze. Mit dieser Forderung konnte sie zwar bei einigen Freisinnigen auf Unterstützung hoffen, provozierte aber auch eine Gegenreaktion bei der SP, welche erklärte, dass bei einer Abwahl eines ihrer beiden Regierungsmitglieder auch das andere zurücktreten würde. Die FDP gestand zwar zu, dass eine rein bürgerliche Regierung nicht ohne Reiz wäre, gab aber zu bedenken, dass die bestehenden Volksrechte die Regierungspolitik lähmen könnten und zudem der SP ihre Oppositionsrolle zu einfach machen würden. Ende November nominierte die SVP-Fraktion ihren Bisherigen Adolf Ogi sowie, als Herausforderer für die beiden Sozialdemokraten, Christoph Blocher. Die CVP-Fraktion sprach sich einstimmig und die FDP-Fraktion bei einigen Gegenstimmen für die Bestätigung der Bisherigen und damit gegen die Wahl von Blocher aus
[13].
Am 15. Dezember
bestätigte die Vereinigte Bundesversammlung alle amtierenden Bundesräte. Zuerst wurde Adolf Ogi (svp) als Amtsältester mit dem sehr guten Resultat von 191 Stimmen gewählt. Damit waren die Spekulationen erledigt, welche in den Medien über eine eventuelle Wahl des freisinnigen Parteipräsidenten Steinegger (UR) anstelle des von seiner Partei kaum mehr unterstützten Ogi angestellt worden waren. Der an zweiter Stelle zu wählende Kaspar Villiger (fdp) wurde mit 187 Stimmen ebenfalls klar bestätigt. Der als Kandidat gegen die Sozialdemokraten antretende
Christoph Blocher unterlag gegen Ruth Dreifuss mit 148:58 Stimmen und gegen Moritz Leuenberger mit 154:58. Blocher hatte also kaum über die Grenzen seiner Partei hinaus Stimmen sammeln können. Nachdem die Sozialdemokraten ihre Schäfchen im Trockenen hatten, waren Vergeltungsaktionen angesagt. Leidtragender war der bei der Linken wegen gewisser wirtschaftsliberaler Aussagen ohnehin wenig beliebte Freisinnige Couchepin, der bei einem absoluten Mehr von 113 Stimmen lediglich deren 124 erzielte. Problemlos verlief dann die Wiederwahl der beiden im Frühjahr gewählten CVP-Regierungsmitglieder. Die von der Linken ebenfalls nicht sonderlich geschätzte Ruth Metzler kam auf 144, Joseph Deiss auf 173 Stimmen. Zum Bundespräsidenten für das Jahr 2000 wurde mit 176 Stimmen Adolf Ogi, zu seinem Vize mit 145 Stimmen Moritz Leuenberger gewählt
[14].
Unmittelbar nach der Wahl des Bundesrates erkor das Parlament eine Nachfolgerin für den altershalber zurücktretenden
Bundeskanzler François Couchepin (fdp). Die FDP-Fraktion hatte dafür die Chefin der Parlamentsdienste, Annemarie Huber-Hotz, vorgeschlagen, die Fraktionen der SP und der CVP portierten Vizekanzlerin Hanna Muralt Müller (sp) resp. Vizekanzler Achille Casanova (cvp). Gewählt wurde im vierten Wahlgang
Annemarie Huber-Hotz mit 152 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 120. Auf Casanova entfielen deren 86; Hanna Muralt war nach dem dritten Wahlgang mit 50 Stimmen ausgeschieden
[15].
Die Reaktion auf die vom Bundesrat im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge für eine Regierungsreform fiel eher negativ aus. Die Variante mit einem gestärkten Bundespräsidenten fand bei den grossen Parteien keinen Anklang, da sich dessen Rolle nicht mit dem weiterhin vorgesehenen Kollegialitätsprinzip würde vereinbaren lassen. Einzig der Vorort und der Bauernverband sowie die Grünen und die Schweizer Demokraten sprachen sich dafür aus. Eine
zweistufige Regierung mit Bundesräten als Regierungskollegium und ihnen unterstellten Fachministern fand in abgewandelter Form, d.h. mit einer gleichzeitigen Stärkung des Präsidialamtes, zwar bei der FDP Anklang, nicht aber bei der SVP. Die SP und die CVP wie auch der Gewerkschaftsbund und der Gewerbeverband beurteilten dieses Modell zwar grundsätzlich positiv, lehnten jedoch eine Verkleinerung des Bundesrates auf fünf Mitglieder ab
[16]. Der Bundesrat beschloss in der Folge, dieses zweistufige Modell weiter zu verfolgen und sich mit den Details einer solchen Regelung, wie z.B. der Frage, ob die Fachminister vom Parlament oder der Regierung zu wählen seien, auseinanderzusetzen
[17].
Die SVP, welche beide Vorschläge der Regierung abgelehnt hatte, versuchte vergeblich, ihr Konzept einer Volkswahl des Bundesrats in das Reformkonzept einzubringen. Keine Zustimmung fand auch eine von Nationalrat Schlüer (svp, ZH) eingereichte parlamentarische Initiative für die Einführung eines Referendums, welches es 50 000 Stimmberechtigten erlauben würde, eine
Volksabstimmung über die Abwahl eines amtierenden Regierungsmitglieds anzuordnen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats lehnte diesen Vorstoss mit 17:3 Stimmen ab und verurteilte ihn in ungewohnt scharfen Worten als Teil der „rechtspopulistischen Versuche, das politische System der Schweiz zu destabilisieren“. In der schriftlichen Begründung vermutete sie hinter dem Vorstoss, der in die gleiche Kategorie einzuordnen sei wie die von den selben Kreisen lancierte sogenannte „Maulkorbinitiative“, Bestrebungen zur Schaffung eines plebiszitären Staatskonzepts, in dem „starke Männer“ mit Berufung auf das Volk und unter Umgehung des Parlaments regieren würden. Das Ratsplenum schloss sich dieser Ablehnung diskussionslos an
[18].
Die Funktionsfähigkeit der Landesregierung war weiterhin ein Thema parlamentarischer Vorstösse. Mit knappem Mehr gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Loeb (fdp, BE) Folge, welche anregt, dass der Bundesrat in departementübergreifenden
Krisensituationen von nationaler Bedeutung einem seiner Mitglieder die Federführung überträgt und, falls er dies unterlässt, vom Parlament dazu aufgefordert werden kann. Die Opposition gegen diesen Entscheid richtete sich primär gegen das damit neu geschaffene Antragsrecht für das Parlament
[19]. Der Ständerat überwies eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion Müller (fdp, ZH), welche namentlich ein Gesamtkonzept für die Information der Bevölkerung in ausserordentlichen Lagen gefordert hatte, in Postulatsform
[20].
Der Nationalrat beschloss auf Antrag seiner Geschäftsprüfungskommission, dass in Zukunft der Bundesrat einen der beiden Vizekanzler zum
Regierungssprecher bestimmen soll. Der Bundesrat hatte die gesetzliche Fundierung dieser von ihm bereits ausgeübten Praxis begrüsst
[21]. Die grosse Kammer überwies ebenfalls die vom Ständerat im Vorjahr gutgeheissene Motion Respini (cvp, TI) für ein Kommunikationskonzept des Bundes
[22].
[3]
TA, 5.1.99;
NZZ, 12.1.99.3
[4]
BBl, 1999, S. 2475 f.; Presse vom 8.2.99.4
[5] Presse vom 14.1.99. Zur Widerlegung des Vorwurfs der von der Partei geplanten Aktion siehe
LT, 22.1.99. Vgl. auch die Titel der Pressekommentare vom 14.1.99: „Rettungsring für die CVP“ (
Bund), „Im Interesse der Partei“ (
AZ). Für eine Würdigung der zurücktretenden BR siehe u.a.
NZZ, 14.1.99 (Koller) und
SGT, 1.5.99 (Cotti).5
[6] Presse vom 15.1.-20.1.99. In der Westschweiz gab es allerdings auch Stimmen für die Wahl von Deutschschweizern. Dabei wurde argumentiert, dass eine Fortsetzung der Übervertretung der lateinischen Schweiz es dem Bundesrat nicht erleichtern würde, die mehrheitlich euroskeptischen Deutschschweizer von der Notwendigkeit eines EU-Beitritts zu überzeugen (vgl. dazu
NZZ, 10.2.99).6
[7]
BaZ, 20.1.99 (FR);
NZZ, 27.1.99 (JU und TI);
BZ, 30.1.99 (OW);
SGT, 3.2.99 (SZ); Presse vom 4.2.99 (ZG);
Bund, 10.2.99 (David). Zur Kritik an Durrers Kandidatur siehe etwa
LT und
Lib., 30.1.99.7
[8]
TA, 21.1. (Mürner) und 26.1.99 (Schneider);
So-Blick, 24.1.99;
SGT, 13.2 (Metzler) und 14.2.99 (Roos).8
[9] Presse vom 3.3.99 (CVP);
NZZ, 10.3.99 (übrige Parteien).9
[10] Vgl. dazu
NZZ, 6.3., 16.3. und 22.3.99 sowie
Bund, 13.3.99.10
[11]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 619 ff.; Presse vom 12.3.99.11
[12] Presse vom 17.3.99. Zu den dazu in den Medien angestellten Spekulationen siehe
AZ und
SGT, 13.3.99.12
[13] Presse vom 25.-27.10.99;
NZZ, 29.10.99 (FDP);
BaZ, 19.11.99 (Forderung nach SP-Sitz); Presse vom 27.11. (SVP-Fraktion), 8.12. (CVP ) und 15.12.99 (FDP). Zu den Parlamentswahlen siehe unten, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen).13
[14]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2685 ff.; Presse vom 16.12.99. Zur Regierungspolitik für das Jahr 2000 siehe die Ansprache von Bundespräsidentin Dreifuss in
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2482 ff.14
[15] Presse vom 21.10.99 (Rücktritt);
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2689 f.; Presse vom 16.12.99.15
[16]
TA, 28.4.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 41 f.16
[17] Presse vom 20.8.99.17
[18]
NZZ und
TA, 16.9.99;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2588 f. Vgl.
SPJ 1998, S. 41. Zur „Maulkorbinitiative“ siehe unten, Volksrechte.18
[19]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 180 ff.19
[20]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1320 f.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1201.20
[21]
BBl, 1999, S. 2538 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 169 ff.;
NZZ, 9.3.99. Die Gesetzesänderung basiert auf einer pa.Iv. der GPK aus dem Jahr 1997 (vgl.
SPJ 1997, S. 40 f.).21
[22]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 178 ff. Vgl.
SPJ 1998, S. 42.22
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