Année politique Suisse 1999 : Economie / Politique économique générale / Strukturpolitik
Im Mai legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft über die
Finanzhilfe an den Schweizer Tourismus für die Jahre 2000 bis 2004 vor. Der vorgesehene Betrag wurde im Vergleich zur ablaufenden Fünfjahresperiode um 22 Mio Fr. auf 190 Mio Fr. aufgestockt. Damit sollen vermehrte Werbeanstrengung zur Zurückeroberung verlorener Marktanteile finanziert werden. Die Bundeshilfe bewegt sich damit etwa im Rahmen derjenigen von Ländern wie Belgien und Holland, erreicht aber nur etwa die Hälfte der österreichischen Subventionen. Beide Parlamentskammern hiessen den Beschluss gut. Im Ständerat, wo es keine grundsätzliche Kritik gab, beantragte die Kommissionsmehrheit gar, den Beitrag um weitere 30 Mio auf 220 Mio Fr. aufzustocken. Sie unterlag damit aber mit 19:15 Stimmen. Im Nationalrat war Eintreten ebenfalls unbestritten. Die SP übte jedoch heftige Kritik an diesem „klassischen Strukturerhaltungs-Subventionsprogramm“ (Votum Strahm, sp, BE). Sie stellte den Antrag, nur die ersten beiden Jahrestranchen zu bewilligen und die weiteren Zahlungen erst dann vorzunehmen, wenn ein Massnahmeplan zur Aufwertung der Schweiz als Tourismusstandort mit einem Ausbildungskonzept zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen vorliegt. Dieser auch von den Grünen unterstützte Vorschlag wurde mit 106:60 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat den Beschluss einstimmig, der Nationalrat mit 142:3 Stimmen
[14]. Der Nationalrat stimmte allerdings im Anschluss an diese Beratungen einer Motion seiner WAK zu, welche die Forderungen der SP in Bezug auf einen Massnahmenplan aufnahm und einen entsprechenden Bericht bis Ende 2001 verlangt
[15].
Im Juni gab das EJPD die
Verordnung zum neuen Spielbankengesetz in die Vernehmlassung. Sowohl die Kantone als auch die Betreiber bestehender Casinos reagierten sehr kritisch. Sie bezeichneten die vorgesehenen Steuersätze für die Grand Casinos als zu hoch um einen wirtschaftlich attraktiven Betrieb zu erlauben. Die Einschränkungen für die Kursäle des Typus B in Bezug auf zugelassene Spielmöglichkeiten erachteten sie als derart streng, dass sie sogar die Weiterführung bestehender Unternehmen gefährden würden. Angesichts dieses Echos verschob der Bundesrat die für Anfang 2000 vorgesehene Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen auf voraussichtlich 1. April 2000. Immerhin beschloss er im Dezember Leitlinien zur Konzessionierung der Casinos. Diese gehen davon aus, dass in einem ersten Schritt 4-8 Spielbanken und 15-20 Kursäle bewilligt werden sollen. Dabei möchte die Regierung die Spielbanken vorzugsweise in grossstädtischen Agglomerationen und grenznahen Gebieten ansiedeln und die Kursäle in Tourismusregionen
[16].