Année politique Suisse 1999 : Chronique générale / Finances publiques
 
Sanierungsmassnahmen
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Finanzleitbild
Im Oktober präsentierte der Bundesrat sein Finanzleitbild (FLB), welches bei politischen Entscheiden der Zukunft als Referenz für eine nachhaltige Finanzpolitik dienen soll. Laut dem Bundesrat stehen der Schweizer Finanzpolitik im neuen Jahrhundert grundlegende Herausforderungen bevor. Das FLB thematisiert die Stabilisierung des Bundeshaushalts, den Neuen Finanzausgleich, die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen, die Sicherung der Finanzierung der Sozialwerke und die Folgen eines allfälligen EU-Beitritts. Prioritäres Ziel ist die Gewährleistung von wirtschaftlicher Stabilität und Wirtschaftswachstum. Innerhalb der OECD soll die Schweiz eine der tiefsten Fiskal- und Staatsquoten aufweisen. Im weiteren wird die Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen als Oberziel definiert, insbesondere das strukturelle Defizit soll beseitigt und die Verschuldungsquote verringert werden. Das Haushaltsziel 2001 soll durch eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse abgelöst werden. Neue Staatsaufgaben sollten nur noch kostenneutral übernommen werden. Die Steuern seien so zu gestalten, dass die Standortattraktivität erhalten und gestärkt werden kann. Schliesslich will der Bundesrat neue Instrumente für eine wirkungsvolle Verwaltungsführung schaffen. An einer Pressekonferenz Ende Oktober gab Bundesrat Villiger die Pläne der Landesregierung für die Neue Finanzordnung bekannt, welche im Jahr 2007 die bestehende ablösen soll. Einmal mehr wird der Bundesrat dabei versuchen, die verfassungsmässige Befristung der Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten und indirekten Steuern abzuschaffen. Hingegen will er an der verfassungsmässigen Verankerung der Höchstsätze nicht rütteln. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement zudem beauftragt, sämtliche Zweckbindungen aufzulisten und deren Lockerung oder Aufhebung zu prüfen [36].
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Stabilisierungsprogramm 1998
In der Frühjahressession wurde das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 vom Parlament mit 139 zu 15 Stimmen bei 21 Enthaltungen (Nationalrat) und 41 zu 0 Stimmen (Ständerat) verabschiedet. Das Programm dient zum Erreichen des vom Volk im Vorjahr angenommenen Haushaltsziels. Der Ständerat behandelte die Vorlage als Zweitrat und übernahm weitgehend die Beschlüsse des Nationalrats aus dem Vorjahr. In der Eintretensdebatte gab der Thurgauer Sozialdemokrat Onken zu bedenken, dass das am „Runden Tisch“ von Bundesrat, Kantonen, Parteien und Sozialpartnern ausgehandelte Paket einen wohl austarierten Kompromiss darstelle und dass eine Bekämpfung einzelner Bausteine die Stabilität des Ganzen gefährden könne. Ein nationalrätliches Anschlussprogramm in Form von vier Motionen der WAK-NR, die Einsparungen im Sozialversicherungsbereich und im Asylwesen forderten, fand ebenfalls Zustimmung [37].
 
[36] Presse vom 12.10. und 28.10.99. Zum Hintergrund: SoZ, 26.9.99. 36
[37] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 226 ff., 333 ff., 346 f. und 584 f.; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 17 ff., 45 ff., 63 f., 138 ff. 187 und 284; BBl, 1999, S. 2570 ff. (Bundesgesetz) und S. 2584 (dringlicher Bundesbeschluss); AZ, 4.4.99. Vgl. SPJ 1997, S. 160 f. und 1998, S. 155 ff. Zum Anschlussprogramm des NR im Sozialversicherungsbereich siehe unten, Teil I, 7c (Alters- und Hinterlassenenversicherung; Arbeitslosenversicherung), sowie unten, Teil I, 7d (Flüchtlingspolitik). Das Anschlussprogramm umfasste folgende Motionen der WAK-NR: "Ausgaben im Asylbereich", "Rentenanpassungen der AHV-Renten", "Sanierung der Arbeitslosenversicherung" und "Reduktion der Verwaltungskosten der Arbeitslosenversicherung". 37