Année politique Suisse 1999 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement / Wohnungsbau und -eigentum
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Wohneigentumsförderung (WEG)
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des WEG 1589 Wohnungen gefördert. Damit war die Zahl der geförderten Objekte weiterhin rückläufig (1998: 1829 Einheiten). Die Unterstützung für den Erwerb von Eigentumswohnungen lag mit 899 Einheiten im Bereich des Vorjahres und die Unterstützung für Wohnungserneuerungen nahm mit 548 Einheiten sogar leicht zu. Die Zahl der mit Hilfe des Bundes neu erstellten Mietwohnungen ging auf 142 Einheiten zurück. Die vom Bundesrat vor Jahresfrist auf 2000 Einheiten limitierte Förderung wurde somit nicht erreicht. Dass die bewilligten Rahmenkredite damit nicht ausgeschöpft worden sind, war auf Grund der Marklage jedoch erwünscht. Wieweit der Bund in Zukunft sein Engagement in der Wohnbauförderung wahr nehmen wird, hängt vom Neuen Finanzausgleich ab, der die Förderungsaufgabe an die Kantone abtreten will. Der Bundesrat will bis zum definitiven Entscheid über den Neuen Finanzausgleich die Förderung auf dem gegenwärtigen Niveau fortführen und sich in erster Linie auf Eigentums- und Erneuerungsobjekte konzentrieren [21].
In seiner Botschaft vom 24. Februar verabschiedete der Bundesrat zuhanden des Parlaments zwei Massnahmenpakete zur Eindämmung der im Rahmen der Wohneigentumsförderung entstehenden Verluste. Die Rezession in den 90er Jahren, verbunden mit stark sinkenden Werten im Immobilienmarkt, hat dem Bund bislang 270 Mio Fr. Verluste zugeführt. Aufgrund der gesunkenen Mietzinse konnten die Bundeskredite bei weitem nicht zurückgezahlt werden. Zudem mussten in den vergangenen Jahren viele Wohnbaugenossenschaften Konkurs anmelden; der Bund musste seine Bürgschaftspflichten wahrnehmen und Teile des Schadens selber tragen. Obwohl mit dem Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Wohneigentumsförderung in Zukunft ein immer kleineres Engagement des Bundes vorsieht, wird ein weiterer Anstieg der Schulden auf 700 Mio Fr. erwartet. Der Bundesrat will nun einerseits das System des WEG revidieren. Die Empfängergruppe und die Zahl der Engagements soll stark eingeschränkt werden. Die Vorschläge des Bundesrates zur Revision des WEG fussen auf fünf Pfeilern: Die Förderung soll zukünftig nur noch Empfänger berücksichtigen, die eindeutig darauf angewiesen sind; die Erneuerung ganzer Quartiere in Städten und Agglomerationen soll ins Zentrum gerückt werden; mit den Baugenossenschaften will der Bund enger zusammenarbeiten; die Bundesbeiträge sollen nicht mehr à fonds perdu vergeben werden; schliesslich soll die Grundlagenforschung über die Wohneigentumsförderung verstärkt werden. Zum anderen soll zum Auffangen der bestehenden Risiken der Rahmenkredit von heute 700 Mio Fr. um weitere 240 Mio Fr. erweitert werden. 140 Mio Fr. davon sollen zur Ablösung von Hypotheken durch rückzahlbare Darlehen eingesetzt werden. Mit weiteren 100 Mio Fr. will sich der Bund zusätzlich an der Auffanggesellschaft Sapomp AG beteiligen, welche vorübergehend notleidende Liegenschaften aufkauft und nach einer Erholung im Immobilienmarkt wieder verkaufen will. Schliesslich soll der Bund mit einem Kredit von 1,4 Mia Fr. die Vorschusskredite der Banken übernehmen und zu einem günstigeren Zins an die WEG-Nutzniesser abgeben [22].
Der Ständerat hiess als Erstrat sowohl die Änderung des WEG wie auch den Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung in seiner Sommersession gut. Ständerat Brändli (svp, GR) erläuterte als Berichterstatter der WAK-SR, dass sich viele Mieter der Rückzahlung der Wohnbauförderung in Form steigender Mieten durch Wegzug entzögen und sich oft keine Nachmieter zu den bestehenden Bedingungen finden lassen würden. Die Finanzinstitute als Kreditgeber würden sich zudem bei der Kreditvergabe immer stärker zurückhalten und teilweise sogar Kredite aufkündigen. Nach Meinung der Kommission sei diese Entwicklung und vor allem das Ausmass und die Dauer der Immobilienkrise nicht absehbar gewesen. Sie beurteilte die Gesetzesänderungen und die Massnahmen positiv und beantragte Zustimmung. Ständerat Loretan (fdp, AG) forderte, dass in Zukunft die Auslagerung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums weiterverfolgt werde und für die Unterstützung der Wohnungs- und Siedlungserneuerung ein kostenneutrales System geschaffen werde. Die geplante Unterstützung von gemeinnützigen Bauträgern und Dachorganisationen wie auch die Hilfe an finanziell und sozial schwache Personen bei der Wohnungsversorgung seien wichtige Aufgaben des Bundes, könnten allerdings teilweise an die Kantone delegiert werden. Hingegen sei der Rückzug des Bundes aus der allgemeinen Wohnbauförderung angezeigt. Der hohe Leerwohnungsbestand zwinge eine Deregulierung der Wohnbauförderung und die Einführung der Markmiete geradezu auf. In seiner Herbstsession stimmte der Nationalrat beiden Vorlagen ohne Gegenantrag zu. In der Schlussabstimmung im Nationalrat wurde die Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit 186 Stimmen gegen die Stimmen von Blocher (svp, ZH), Bonny (fdp, BE) und Steinemann (fp, SG) verabschiedet [23].
 
[21] Pressemitteilung BWO vom 5.1.00; vgl. oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich). 21
[22] BBl, 1999, S. 3330 ff.; Presse vom 25.2.99. 22
[23] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 580 ff. und 996; Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1679 ff. und 2315; BBl, 1999, S. 8754 f. 23