Année politique Suisse 1999 : Politique sociale / Population et travail / Arbeitsmarkt
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Arbeitslosigkeit
Die anfangs Jahr vom BWA gemachten Trendmeldungen über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bestätigten sich. Im Mai fiel die Zahl der registrierten Arbeitslosen erstmals seit sieben Jahren unter die inzwischen fast als magisch erachtete Zahl von 100 000 Personen [11]. Mit 2,7% im Jahresmittel erreichte die Arbeitslosigkeit den tiefsten Stand seit 1992. Hätte man nur die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der Statistik berücksichtigt, wäre sogar eine Quote von 1,7% resultiert. Durchschnittlich waren noch 98 602 Menschen arbeitslos, 41 058 weniger als im Vorjahr. Im Jahresverlauf verringerte sich die Arbeitslosenquote kontinuierlich (3,3% im ersten Quartal, 2,7% in den beiden folgenden und 2,4% im 4. Quartal). In der Landwirtschaft waren im Jahresmittel 1136 Personen ohne Erwerbsarbeit, im Industriesektor 23 969 und im Dienstleistungssektor 62 688. Die Arbeitslosigkeit ging zwar in allen Kantonen zurück, doch zeigte sich weiterhin das traditionelle Gefälle zwischen der Deutschschweiz (2%) sowie der Westschweiz und dem Tessin (4%). Besonders erfreut zeigte sich das seco darüber, dass die Langzeitarbeitslosigkeit im Durchschnitt von 32,5% im Vorjahr auf 25,8% sank. 1999 fanden 75% aller Arbeitslosen innerhalb von sechs Monaten eine Stelle; 1998 hatten dies erst 65% geschafft [12].
Die Kurzarbeit ging im Berichtsjahr erneut stark zurück. Im Jahresdurchschnitt waren 249 Betriebe mit 2869 Beschäftigten betroffen. Der Anteil der Frauen lag mit 2148 Personen erneut deutlich über jenem der Männer (721). Insgesamt fielen 187 731 Arbeitsstunden aus, 125 819 in der Deutschschweiz sowie 61 912 in der Westschweiz und im Tessin [13].
Angesichts des unerwartet strengen Winters erklärte das BWA, Arbeitsausfälle infolge der aussergewöhnlichen Schneeverhältnisse würden mit Kurzarbeitsentschädigungen von der Arbeitslosenversicherung finanziell gedeckt. Gemäss Gesetz können Zahlungen auch ausgerichtet werden, wenn der Arbeitsausfall auf behördliche Massnahmen oder andere nicht vom Arbeitgeber zu vertretende Umstände zurückzuführen ist. Dazu gehören laut BWA insbesondere die Sperrung von Zufahrtswegen, länger dauernde bzw. erhebliche Einschränkungen der Energieversorgung oder Elementarschadenereignisse wie etwa Lawinenniedergänge. Arbeitsausfälle in touristischen Anlagen können ebenfalls zu einer Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung führen; allerdings werden damit nicht Umsatzverluste, sondern lediglich 80% der Lohnkosten der Angestellten entschädigt [14].
In der Sommersession wurden drei Motionen der SP-Fraktion behandelt, welche verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Arbeitslosigkeit vorschlugen. Ein erster Vorstoss wollte, dass bei einem Stellenabbau durch Restrukturierungen und Fusionen mindestens vorübergehend Arbeitsverteilungsmodelle zum Zug kommen, welche Massenkündigungen verhindern; diese Motion wurde auf Antrag des Bundesrates, welcher die Meinung vertrat, dass sich in diesem Bereich Auflagen mit gesetzlichem Zwang eher kontraproduktiv auswirken, selbst in Postulatsform mit 71 zu 59 Stimmen abgelehnt. Ebenso verworfen wurde (mit 78 zu 65 Stimmen, und weil die Fraktion die vom Bundesrat beantragte Umwandlung in ein Postulat ablehnte) eine Motion, welche eine Nachbildungsoffensive in dem Sinn verlangte, dass alle Erwachsenen zur Verstärkung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit mit Unterstützung von Bund und Kantonen die Schul- und Ausbildungsabschlüsse der Sekundarstufe I und II sollten nachholen können. Nur als Postulat angenommen wurde mit Zustimmung der Motionäre der dritte Vorstoss, welcher anregte, mit Geldern der Arbeitslosenversicherung solle ein Weiterbildungsurlaub für fest angestellte Personen gewährt werden, sofern der beurlaubte Mitarbeitende von einer erwerbslosen Person ersetzt wird [15].
Der Ständerat überwies im Einvernehmen mit dem Bundesrat eine Motion des Nationalrates, die eine Ausdehnung der Starthilfe an Arbeitslose zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbsarbeit verlangt [16].
Zur Betreuung der Arbeitslosen durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) siehe unten, Teil I, 7c (Arbeitslosenversicherung).
 
[11] Presse vom 15.6.99.11
[12] Presse vom 8.1.00; Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 5, S. 23* und 26*. Vgl. SPJ 1998, S. 224 f. Zur Lage der Ausgesteuerten im Berichtsjahr siehe Daniel C. Aeppli, „Die Situation der Ausgesteuerten in der Schweiz – Die dritte Studie“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 5, S. 46-50. Zum zweiten Lehrstellenbeschluss, von dem Jugendliche mit Schwierigkeiten profitieren sollen, siehe unten, Teil I, 8a (Berufsbildung).12
[13] Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 5, S. 26*. Vgl. SPJ 1998, S. 227.13
[14] TA, 27.2.99.14
[15] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1163 ff.15
[16] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 95. Siehe SPJ 1997, S. 233.16