Année politique Suisse 1999 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Sozialhilfe
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Opferhilfe
Wegen der Kostenexplosion bei den Genugtuungszahlen, dem organisatorischen Wirrwar bei der Unterstützung der Opfer des Luxor-Attentats von 1997 sowie weiterer Unzulänglichkeiten des Gesetzes beschloss das Bundesamt für Justiz, das Opferhilfegesetz einer ersten Revision zu unterziehen. Zur Debatte steht dabei auch der Abbau von Leistungen, so etwa die Streichung der Opferhilfe für Verkehrsunfälle und die Reduktion oder gar Abschaffung von Genugtuungszahlungen. Im Berichtsjahr wurden zusammen mit den kantonalen Opferhilfestellen die Revisionsanliegen aufgelistet; im Jahr 2000 soll dann eine Expertenkommission das Gesetz grundlegend überarbeiten [73].
Gleichzeitig gab das EJPD eine Teilrevision des OHG in die Vernehmlassung, welche minderjährige Opfer (unter 16 Jahren) im Strafverfahren besser schützen will. Insbesondere sollen sich Opfer von sexuellen Übergriffen und Beschuldigte möglichst nicht begegnen und die Befragung der Opfer auf das Notwendigste beschränkt werden [74].
 
[73] NZZ, 9.3.99; TA, 28.6.99. Siehe SPJ 1998, S. 250 f. Unter Federführung des EJPD einigten sich die Vertreter der Opfer des Attentats von Luxor und die Reiseveranstalter auf eine einvernehmliche Schadenregelung. Der Bund entrichtete den Kantonen, die bis Ende Juli Opferhilfe-Zahlungen in der Höhe von 2 455 924 Fr. leisteten, eine zusätzliche Finanzhilfe von 818 641 Fr.; für das Jahr 2000 ist eine weitere Finanzhilfe von einem Drittel der kantonalen Aufwendungen vorgesehen (NZZ, 30.4., 23.9., 17.11. und 13.12.99).73
[74] SZ, 13.3.99; BZ, 22.7.99.74