Année politique Suisse 1999 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Unfallversicherung
Die eidgenössische Versicherungsanstalt SUVA, seit ihren Rekord-Defiziten zu Beginn der neunziger Jahre und durch ihr erfolgloses Vorpreschen auf den Krankenversicherungs-Markt ohnehin in die negativen Schlagzeilen geraten, musste sich einmal mehr harscher Kritik stellen: In einer Zeit, in der Akutspitäler Betten abbauen, eröffnete sie in Sitten (VS) für 160 Mio Fr. eine neue Rehabilitations-Klinik, welche ihre Kapazitäten in diesem Bereich um die Hälfte ausweitet. Zudem wurde bekannt, dass sie Ärzte zu Gerichtsgutachtern ausbilden liess, obwohl sie als Versicherung im Streitfall selber Partei ist. Dagegen protestierte der Schweizerische Anwaltsverband vehement, um so mehr, als sich die SUVA offenbar nicht immer an die Rechtsprechung des eidgenössischen Versicherungsgerichts hält. Dieses hatte entschieden, dass die Unfallversicherungen die Folgen von Schleudertraumata abgelten müssen; die SUVA verneinte dennoch stets ihre Leistungspflicht mit dem Hinweis, dass für die gesundheitlichen Folgen dieser Unfälle (Kopfweh, Schwindel etc.) gemäss „unabhängigen“ Gutachten keine organischen Befunde vorlägen. Als Folge davon wurden in den letzten Jahren SUVA-Versicherte in grosser Zahl zu den Krankenkassen oder (bei Verlust der Arbeitsstelle aufgrund der Beschwerden) zur Fürsorge abgeschoben [55].
In Erfüllung einer parlamentarischen Initiative Roth (sp, GE) nahm der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung vor, welche die Stellung der Teilzeitarbeitenden verbessert. Neu sind Beschäftigte, die mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind, obligatorisch nicht nur gegen Berufs- sondern auch Nichtberufsunfälle versichert. Bisher lag die Grenze bei zwölf Stunden [56].
 
[55] TA, 27.4.99; Presse vom 18.9.99. Siehe SPJ 1995, S. 250, 1997, S. 269 und 1998, S. 267.55
[56] CHSS, 1999, S. 226. Siehe SPJ 1998, S. 228.56