Année politique Suisse 1999 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche / Grundschulen
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Sparmassnahmen, Lehrerlöhne und Lehrerbildung
Mit der Gutheissung des Reglements über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe fällte die EDK einen zentralen Entscheid zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Das auf das Jahr 2004 wirksam werdende Reglement hält einheitliche Mindestanforderungen in der Ausbildung von Lehrpersonen für beide Stufen fest, womit die Mobilität der Lehrkräfte gefördert und ein Zeichen im Sinne des Konzentrationsprozesses in der Lehrerbildung gegeben werden soll. Gesamtschweizerisch anerkannte Lehrdiplome werden nur noch an einer Universität oder einer pädagogischen Fachhochschule zu erwerben sein [12].
Mit verbindlichen Standesregeln schufen die über 48 000 Mitglieder des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) berufsethische Leitplanken. Darin wurde festgelegt, welche Bemühungen um Qualität Lehrpersonen voneinander erwarten. Das Regelwerk soll das Vertrauen der Gesellschaft in die Institution Schule stärken, aber auch den Lehrenden in Zeiten hoher, teils heterogener beruflicher Ansprüche Orientierungshilfe leisten [13].
Die Arbeitszeit der Lehrkräfte betrug gemäss einer vom LCH angeforderten Untersuchung bei rund 2600 Deutschschweizer Lehrpersonen in regulären Schulwochen durchschnittlich 46, in den Ferien 11 Stunden – was einer Jahresarbeitszeit von 1900 bis 2080 Stunden entspricht. Angesichts dieser Belastung sah der LCH die Schulqualität gefährdet und forderte eine Plafonierung der Pflichtpensen. Wichtige Aufgaben wie Weiterbildung, Schulentwicklung oder Schüler- und Elternberatung könnten nur dank einer Verminderung des Pensen- und Reformdrucks wahrgenommen werden [14].
Mit der Forderung, seinen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, auf privater Basis Ergänzungsunterricht zu erteilen, stiess der LCH in Teilen der Lehrerschaft und bei den Erziehungsdirektoren auf Ablehnung. Unter der Bezeichnung „Schule Plus Schweiz“ plante der LCH, in den privaten Bildungsmarkt einzusteigen, und wollte damit den Eltern gegen Bezahlung die Gelegenheit geben, ihr Kind durch anerkannte Lehrkräfte in Bereichen zu fördern, die das öffentliche Bildungswesen nicht oder noch nicht anbietet – so insbesondere in Englisch und Informatik sowie im Bereich des Stützunterrichts. Zahlreiche Lehrkräfte und die EDK befürchteten jedoch, die geplante Trennung führe zu einem Zweiklassensystem, in welchem die Schule jene Defizite produziere, die dann der „Schule plus Schweiz“ zugute kämen [15].
Ende des Berichtsjahres kam es im Kanton Solothurn zu Demonstrationen von rund 1000 Personen – Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler – gegen die im Rahmen der Budgetberatungen geplante Subventionskürzung im Musikschulbereich [16]. Im Kanton Schaffhausen legte die Regierung eine Vorlage zur Kürzung der Lehrerlöhne um zwei Prozent vor [17]. Aufgrund der heftigen Kritik an der geplanten Einführung von Gebühren für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Diplommittel- und Berufsmaturitätsschulen verzichtete die Erziehungsdirektion des Kantons Bern im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzes über die Schulgelder auf diese Massnahme, hielt indessen an den Gebühren für das 10. Schuljahr fest [18].
Die unsichere Zukunft der Schweizerschulen im Ausland stand im Vordergrund einer Konferenz des „Komitees Schweizerschulen im Ausland“ (KSA). Auf die rückläufigen Bundessubventionen hatten die 16 anerkannten Schweizerschulen im Ausland meist mit Lohnreduktionen für Schweizer Lehrpersonen sowie mit der Streichung von Angeboten reagiert. Waren den Schulen 1998 noch 16,5 Mio Fr. zugeflossen, standen bis ins Jahr 2001 Kürzungen um über eine Million an. An der Konferenz wurde die herausragende Bedeutung der Schweizerschulen für die „fünfte Schweiz“ wie auch für das Ausland betont sowie vor einem Qualitäts- und Imageverlust gewarnt [19].
 
[12] EDK Jahresbericht 1999, März 2000, S. 7 und S. 17; Presse vom 15.6.99. Aufgrund der Gutheissung dieses Reglements beschloss die Innerschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, eine neue dreijährige Ausbildung anzubieten, die Absolventinnen und Absolventen befähigt, sowohl im Kindergarten als auch in der ersten und zweiten Primarklasse zu unterrichten (vgl. NLZ, 6.10.99). Siehe auch die Stellungnahme des BR zum Vorstoss Heim (cvp, SO) betreffend die Ausbildung zur Kindergärtnerin und zum Primarlehrer (Amtl. Bull. NR, 1999, S. 511 f.). 12
[13] NZZ, 21.6.99. 13
[14] NZZ, 26.1.99. 14
[15] BaZ, 3.9.99; Bund, 1.11.99. 15
[16] SZ, 25.11.99. 16
[17] SN, 23.6.99. 17
[18] Bund, 5.2.99; vgl. SPJ 1998, S. 375. 18
[19] BaZ, 20.7.99. Vgl. auch den Vorstoss Comby (fdp, VS) betreffend Unterstützung der Schweizer Schulen im Ausland (Amtl. Bull. NR, 1999, S. 544). 19