Année politique Suisse 1999 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche / Grundschulen
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Qualitätskontrolle
Der Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn (LSO) reichte beim Verwaltungsgericht des Kantons eine Rechtsgleichheitsklage ein, die sich gegen die Tatsache richtete, dass den Volksschul-Lehrkräften – im Gegensatz zum übrigen Staatspersonal sowie den Lehrkräften der kantonalen Schulen – der Leistungsbonus vorenthalten ist. Der LSO wollte mit der Klage einen Musterprozess anstrengen, denn er zweifelte an der Ernsthaftigkeit der bisherigen Lösungssuche des Kantons hinsichtlich der Lehrkräftebeurteilung. Im Sinne einer Erprobungsphase zwischen 1998 bis 2002 hatte dieser vorerst die Verantwortung an die Gemeinden abgegeben und jene mit der Entwicklung eigener Modelle für ein Beurteilungssystem beauftragt [22].
Gegen die Einführung von Leistungslöhnen demonstrierten Ende des Berichtsjahres rund 1000 Beamte und Lehrkräfte in den Strassen Neuenburgs. Davon waren etwa 200 Personen aus anderen Kantonen der Romandie angereist, um dem Neuenburger Modell – das Schule machen könnte – die Stirn zu bieten. Eine Antwort auf die in der ganzen Schweiz erhobenen Forderungen nach staatlicher Qualitätskontrolle sahen die welschen Lehrkräfte in der Autoevaluation im Sinne einer Verpflichtung zur Rückmeldung an Eltern, Schülerschaft und Öffentlichkeit. In der Deutschschweiz war das Prinzip des Leistungslohns nicht derart umstritten. Unter anderem kündigte der Kanton St. Gallen auf Beginn des Jahres 2000 die Einführung einer „Leistungswirksamen Qualifikation“ in Form einer dreijährigen Versuchsphase an. Ein ähnliches Modell lancierte der Kanton Zürich im Berichtsjahr [23].
 
[22] SZ, 6.5.99. 22
[23] LT, 9.8. und 7.12.99; SGT, 9.8.99. Vgl. SPJ 1998, S. 304 f. Zur Diskussion über die Schulqualität vgl. Bund, 1.2.99. 23