Année politique Suisse 2000 :   / La législation dans les cantons / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
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Allgemeines – Généralités
LUZERN: Ergänzung der Staatsverfassung und Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes. Auftrag an Regierung aufgrund der FDP-Volksinitiative „Stopp den Defiziten - für eine finanziell verkraftbare Zukunft“, die vom Grossen Rat als allgemeine Anregung unterstützt worden war. Einführung einer Schuldenbremse als Grundsatz in der Verfassung und eines Gesetzesmechanismus, der bereits die Budgetierung von Defiziten verbietet und die Abtragung der Bilanzfehlbeträge vorschreibt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen. In der Volksabstimmung vom 26.11. mit 82,9% der Stimmen (Verfassung) bzw. 79,7% (Gesetz) angenommen; Stimmbeteiligung: 39,4% (NLZ, 9.5., 4.7., 17.11., 27.11.; vgl. SPJ 1998, S. 360).
NIDWALDEN: Ausgaben- und Schuldenbremse zur Sanierung des Staatshaushalts. Verpflichtung des Landrats, künftig den Steuerfuss auf eine Dauer von mindestens drei Jahren festzulegen; Grundlage dazu bilden der Voranschlag sowie der Finanzplan der Regierung; während den drei Jahren darf das Defizit im Voranschlag nicht grösser sein als 0,1 Einheiten des geschätzten Steuerertrags. In der Volksabstimmung vom 24.9. wird die entsprechende Verfassungsänderung mit 60,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 43,7% (NLZ, 25.9.).
SOLOTHURN: „Solothurn plus“ – Reformpaket mit Leistungsabbau in der Verwaltung zur Sanierung des Staathaushalts (Sparpotential von 150 Mio Fr.). Eintretensdebatte im Kantonsrat; Nichteintretensantrag der Grünen und SP-Rückweisungsantrag werden abgelehnt. In einer Sondersession stutzt der Kantonsrat das Sparpotential auf rund 96 Mio Fr. zurück (SZ, 27.9., 28.9.).
ZÜRICH: 1) Ausgabenbremse. In der Volksabstimmung vom 12.3. wird die entsprechende Verfassungsänderung mit 76,9% und die Änderung des Finanzhaushalts- sowie des Steuergesetzes mit 79,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 39,8% (NZZ, 13.3.; vgl. SPJ 1999, S. 368). – 2) Neues Gesetz über die Finanzkontrolle. Neuordnung der Finanzaufsicht: Herauslösung der Finanzkontrolle als Institution der internen und externen Revision aus der Verwaltung, um sie administrativ der Geschäftsleitung des Kantonsrates zuzuordnen; Einführung der organisatorischen Unabhängigkeit der Finanzkontrolle. Vorlage der Regierung. Abschluss der Detailberatung durch den Kantonsrat, bei welcher sämtliche Minderheitsanträge auf Änderungen einzelner Paragraphen scheitern. In der Schlussabstimmung mit 129 zu 1 Stimme angenommen (NZZ, 22.4., 12.9., 31.10.).