Année politique Suisse 2000 :   / La législation dans les cantons / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Berufsbildung, Berufsberatung, Berufsordnungen –
Formation et orientation professionelle
BASEL-LANDSCHAFT: Teilrevision des Notariatsgesetzes. Vom Landrat in 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 19.5.; vgl. SPJ 1999, S. 382).
BERN: 1) Änderung des Berufsbildungsgesetzes. Zusammenfassung des Angebots (Werkjahrklassen, Integrationsklassen, Berufs- und Fortbildungsklassen) unter dem Namen Berufsvorbereitungsschulen. Keine Warteschlaufe im 10. Schuljahr; Festhalten am Schulgeld und Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Disziplinarmassnahmen. Der Grosse Rat setzt das Schulgeld für das 10. Schuljahr auf 900 Fr. fest und verabschiedet die Gesetzesänderung in 1. und 2. Lesung (Bund, 2.2., 3.2., 8.6..). – 2) Änderung des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte. Übergangslösung zur neuen Verteilung der Mehrkosten, die dem Kanton durch Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Berufsbildung und die Berufsberatung auf 1.1.2001 entstehen. Berufsberatungsstellen und Berufsschulen werden dann direkt vom Kanton oder in seinem Auftrag betrieben. In 1. und 2. Lesung vom Grossen Rat gebilligt (Bund, 2.2, 8.6.).
GLARUS: Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (Kosten für Lehrlingsausbildung). An der Landsgemeinde vom 7.5. gemäss Landratsantrag angenommen (NZZ, 8.5.).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes. Im Rahmen des Projekts zur Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtssetzung und Rechtsanwendung (VFRR). Vom Grossen Rat verabschiedet . In der Volksabstimmung vom 26.11. mit 89,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 29,3% (BüZ, 28.3., 27.11.; vgl. Amtsblatt des Kantons Graubünden, Nr. 48, 30.11.2000; vgl. SPJ 1999, S. 382.).
ST. GALLEN: Nachtragsgesetz zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung. Vom Grossen Rat in 1. Lesung beraten und in 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 76,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 44,2% (SGT, 22.2., 12.4., 25.9.; vgl. SPJ 1999, S. 383).
SCHAFFHAUSEN: Kredit von 10 Mio Fr. für die bauliche Erweiterung und Umgestaltung des Berufsbildungszentrums an der Hintersteig. Vorlage der Regierung (SN, 13.12.).
SOLOTHURN: Anwaltsgesetz. Keine Einführung des Anwaltszwangs. Vorlage der Regierung vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 29.3., 10.5., 11.5.; vgl. SPJ 1999, S. 383).
ZUG: Neues Berufsbildungsgesetz. Mehr Spielraum für rasche Anpassungen. In die Vernehmlassung geschickt (NLZ, 23.6.).
ZÜRICH: Volksinitiative der FDP „für eine Lehrstellengutschrift“. Regierungsrat hält die Initiative für ungültig, da sie die Einheit der Form verletze. Die von der Initiative beantragten Änderungen des Steuergesetzes lassen Fragen in Bezug auf den Vollzug offen (NZZ, 8.9.; vgl. SPJ 1999, S. 383).