Année politique Suisse 2000 : Economie / Politique économique générale / Strukturpolitik
Um die zunehmende Integration der schweizerischen KMU in die internationalen Märkte zu erleichtern, hatte das Parlament 1995 die Teilnahme der Schweiz an
internationalen Informationsprogrammen für KMU beschlossen. Das wichtigste Element davon bildet die Partizipation am Netz der „Euro Info Center“ der EU. Die Finanzierung dieser auf zehn Jahre beschlossenen Massnahmen wurde auf zwei Fünfjahresetappen verteilt. Der Bundesrat beantragte nun die Gewährung der zweiten Tranche des Rahmenkredits (10 Mio Fr.). Vorangehend hatte er die Arbeit des durch die Schweizerische Handelszentrale geführten „Euro Info Center Schweiz“ (EICS) evaluieren lassen. Die Beurteilung ergab zwar eine eher geringe Wirksamkeit des EICS, aber keine Gründe für einen Verzicht auf dessen Weiterführung. Im Nationalrat gab es einige Kritiken an der jetzigen Art der Informationsaufbereitung zuhanden der KMU, grundsätzlich wurde aber die Unterstützung der Informationsbeschaffung und -vermittlung nicht bestritten. In Abweichung zum Regierungsantrag beschloss der Rat, den Kredit nicht für fünf, sondern nur für drei Jahre zu gewähren und die Informationstätigkeit zukünftig in das Ressort der Export- und Standortpromotion beim seco zu integrieren
[12].
Neue
staatliche Vorschriften und Verfahren können die Administration von Kleinbetrieben übermässig belasten. Der Nationalrat überwies eine Motion Durrer (cvp, OW), welche verlangt, dass vor deren Einführung ein Vollzugstauglichkeitstest bei einer Anzahl von KMU durchgeführt werden muss. Bundesrat Couchepin gab dabei bekannt, dass mit derartigen Tests auf Versuchsbasis bereits Erfahrungen gesammelt werden. Eine von Speck (svp, AG) übernommene Motion Gusset (fp, TG), welche für bestimmte administrative Aufwendungen (z.B. Erhebung der MWSt) eine finanzielle Entschädigung für die Unternehmen forderte, fand hingegen keine Mehrheit
[13]. Der Ständerat überwies in Postulatsform eine Motion seiner WAK, welche eine Entlastung der Unternehmen bei den bundesrechtlichen Verfahren forderte. Insbesondere werden darin Rechenschaftsberichte und Statistiken über Bewilligungs- und andere Verwaltungsverfahren und die Einrichtung einer zentralen elektronischen Geschäftsstelle für den Verkehr mit der Bundesverwaltung verlangt. In seiner Antwort gab der Bundesrat bekannt, dass für einen guten Teil der Motionsforderungen entsprechende Massnahmen bereits eingeleitet resp. im Projekt e-Schweiz enthalten seien (z. B. Rechenschaftsberichte und Evaluation der Verfahren, elektronische Zentralstelle (guichet virtuel)). Das seco gab bekannt, dass es ein Internet-Portal für KMU plane, auf dem Informationen über Bewilligungsverfahren und die dazugehörenden Formulare zentralisiert angeboten werden könnten
[14].
Der Bundesrat veröffentlichte einen Bericht über die Erleichterung von
Unternehmensgründungen, wie er 1999 vom Parlament verlangt worden war. Dieser zählt die getroffenen und eingeleiteten Massnahmen auf (z.B. Steuererleichterungen, Aktiennennwertsenkung, Vereinfachung von Bewilligungsverfahren). Nach Ansicht der Regierung habe sich die Situation in den letzten Jahren zwar gebessert, aber die Schweiz befinde sich immer noch bloss im europäischen Mittelfeld. Allerdings gebe es im Ausland auch keine grundsätzlich andere Massnahmen als jene, die in der Schweiz ergriffen worden seien
[15]. Mit der Zustimmung des Ständerats zu einer Motion der WAK des Nationalrats beauftragte das Parlament den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die im Vorjahr beschlossenen Steuererleichterungen im Bereich
Risikokapital ohne Verzögerung auch von den Kantonen übernommen werden
[16].
[12]
BBl, 2000, S. 5199 ff.;
AB NR, 2000, S. 1491 ff. und 1592 ff. Siehe auch
Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 7, S. 26-30. Vgl.
SPJ 1995, S. 109 f.12
[13]
AB NR, 2000, S. 694 f. (Durrer) resp. 695 f. (Speck). Siehe auch
Lit. Brunetti.13
[14]
AB SR, 2000, S. 925 f.;
SHZ, 19.1.00 und
LT, 12.10.00 (seco). Siehe auch Martin Siegrist, „Ein Internet-Portal für KMU“, in
Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 7, S. 6-9. Zum Projekt e-Schweiz siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).14
[15]
BBl, 2000, S. 5547 ff. Vgl.
SPJ 1999, S. 127. Zum Aktiennennwert siehe unten (Gesellschaftsrecht).15
[16]
AB SR, 2000, S. 460 f. Vgl.
SPJ 1999, S. 126 f.16
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