Année politique Suisse 2000 : Chronique générale / Finances publiques / Direkte Steuern
Im Mai unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern zwischen Kantonen und Gemeinden sowie des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Die Revision soll die Veranlagung bei der direkten Steuer vereinfachen und im Falle eines Wohnortswechsels die Koordination zwischen den Kantonen erleichtern. Die Erhebung der Bundessteuer wie auch der Staats- und Gemeindesteuer soll in Zukunft jenem Kanton übertragen werden, in welchem die zu besteuernde juristische oder natürliche Person am Ende der Steuerperiode ihren Wohnsitz hat. Die WA-Kommission des Nationalrates hiess die Vorlage oppositionslos gut. Sie sprach sich dafür aus, dass die Kantone ihre Abzüge für das Bausparen und der Kanton Zürich seine Sonderregelung bei den Kinderbetreuungskosten aufrechterhalten dürfen, widersetzte sich aber einem Antrag Chiffelle (sp, VD), der alle Kantone zur Einführung von Abzügen bei den Kinderbetreuungskosten verpflichten wollte. Diskussionslos wurde die Vorlage vom Nationalrat im Sinne der WAK gutgeheissen. In seiner Wintersession schloss sich der Ständerat dem Beschluss des Nationalrates ohne Gegenstimme an 14 BBl, 2000, S. 3898 ff.; AB NR, 2000, S. 1112 ff. und 1614; AB SR, 2000, S. 883 f. und 943; BBl, 2000, S. 6182 ff.14.
Als Postulat überwiesen wurde ein Aufruf der SVP-Fraktion zum Verzicht auf weitere Einschränkungen des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen. Der Wettbewerb garantiere tiefe Steuern. Die Steuerharmonisierung dagegen könnte Steuererhöhungen zur Folge haben. Walker (cvp, SG) unterstützte formelle Vereinheitlichungen zwischen den Kantonen. Fässler (sp, SG) gab zu bedenken, dass die bestehenden Steuerunterschiede von der Bevölkerung nicht verstanden würden. Nachdem die SVP-Fraktion Bundesrat Villiger ihre Zusammenarbeit bei der formellen Steuerharmonisierung zusichert hatte, hiess der Rat die Motion in der Form eines Postulats mit 98 zu 70 Stimmen gut 15 AB NR, 2000, S. 1531 ff.15.
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