Année politique Suisse 2000 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
Bei der Beratung der 1. Teilrevision des KVG hatte der Nationalrat gewisse Präventionsmassnahmen (beispielsweise die Früherkennung von Brustkrebs) von der
Kostenbeteiligung der Versicherten ausnehmen wollen, während der Ständerat aus Rücksicht auf die Finanzlage der Krankenkassen dagegen gestimmt hatte. Nach dem Beschluss des Nationalrates, in diesem Punkt festzuhalten, schmolz auch der Widerstand in der kleinen Kammer dahin; die neuerliche Ablehnung kam lediglich noch mit Stichentscheid des Präsidenten zustande. Weil der Nationalrat – wenn auch sehr knapp mit 85 zu 83 Stimmen ein drittes Mal auf seiner Meinung beharrte, wurde die Frage der Einigungskonferenz zugewiesen. Diese erarbeitete ihrem Auftrag gemäss einen Kompromissvorschlag: ausgenommen von der Franchise (aber nicht vom Selbstbehalt) sollen in Zukunft Leistungen sein, die im Rahmen von
national oder kantonal durchgeführten Präventionskampagnen angeboten werden. Mit der Bereinigung dieser letzten Differenz war die 1. Teilrevision des KVG unter Dach und Fach
[17].
Im Voranschlag 2001 hatte das EDI 500 000 Fr. für diverse Forschungsarbeiten im Bereich der Gesundheitsprävention beantragt. Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates wollte diesen Betrag ganz streichen. Eine links-grüne Minderheit Fässler (sp, SG) beantragte Zustimmung zum Bundesrat, eine Minderheit Maillard (sp, VD) zumindest die Beibehaltung eines Kredits von 50 000 Fr. für die Entwicklung eines Tests zur Erfassung der
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und von 120 000 Fr. für die Suche nach einem sicheren und umfassenden Impfstoff gegen die
Grippe. Bundesrat Villiger bat den Nationalrat, auf die Streichung ganz zu verzichten oder wenigstens dem Antrag Maillard zuzustimmen, da die WHO für die nächsten Jahre eine Grippe-Pandemie in der Grössenordnung der „Spanischen Grippe“ nach dem 1. Weltkrieg nicht ausschliesse. Trotz dieser eindringlichen Warnung verwarf das Plenum mit 99 zu 69 Stimmen den Antrag Fässler und mit 95 zu 75 Stimmen den Antrag Maillard. Der Ständerat liess sich hingegen von Villiger überzeugen und stimmte der mittleren Variante (gemäss Antrag Maillard) zu. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat mit 91 zu 48 Stimmen der kleinen Kammer an
[18].
[17]
AB NR, 2000, S. 71, 352, 406 und 459;
AB SR, 2000, S. 105 f., 171 und 226. Siehe
SPJ 1999, S. 278. Auf den 1.1.2001 wurde die Mammographie von der Franchise ausgenommen (
24h, 12.12.00).17
[18]
AB NR, 2000, S. 1256 ff. und 1407 f.;
AB SR, 2000, S. 829 f. Zum Rinderwahnsinn (BSE), dessen menschliche Variante die CJK sein könnte, siehe oben, Teil I, 4c (Production animale).18
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