Année politique Suisse 2000 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Suchtmittel
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Drogen
Von der Universität Lausanne erhielt die Drogenpolitik des Bundes durchwegs gute Noten. Das Vier-Säulen-Modell sei allgemein anerkannt und bewähre sich. Das Institut für Sozial- und Präventionsmedizin untersuchte das Massnahmenpaket im Drogenbereich von 1997 bis 1999 und verglich es mit den Erfahrungen zwischen 1990 und 1996. Es befand, der Bund habe wesentlich dazu beigetragen, von der Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes zu überzeugen. Die regionalen Lücken seien kleiner und die kantonalen Strategien harmonisiert und institutionalisiert worden. Gleichzeitig seien die Angebote in Therapie und Schadensverminderung zahlreicher und vielfältiger geworden, was eine bessere Betreuung der Abhängigen ermögliche. Die aktuellen Herausforderungen liegen laut Bericht vor allem in der Sicherung und Optimierung des Angebots [66].
Sowohl der eidgenössische Datenschutzbeauftragte wie die SFA lehnten klar zwangsweise Drogentests bei Lehrlingen ab, wie sie beispielsweise der Basler Pharmakonzern Roche und die Garagenbetriebe des grössten Autoimporteurs der Schweiz, SVP-Nationalrat Frey (ZH), durchführen liessen. Die Urintests, denen sich die Lehrlinge obligatorisch unterziehen müssten, seien rechtlich fragwürdig, würden wenig taugen und den Zugang zu Jugendlichen mit tatsächlichen Drogenproblemen verbauen [67]. Noch deutlicher formulierte es der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Zisyadis (pda, VD): Er befand, es bestehe keine gesetzliche Regelung und damit keine Rechtfertigung für Drogentests bei auszubildenden Personen [68].
 
[66] Presse vom 18.3.00. Zur Frage, wer in welcher Form von beschlagnahmten Drogengeldern profitieren soll, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht). Vgl. auch SPJ 1999, S. 256.66
[67] NZZ, 14.8.00; NLZ, 7.9.00.67
[68] AB NR, 2000, III, Beilagen, S. 254 f.68