Année politique Suisse 2000 : Politique sociale / Assurances sociales / Krankenversicherung
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Erste Teilrevision des KVG
Bei der gegenüber dem Ständerat strittigen Frage des „tiers garant“ oder „tiers „payant“ schloss sich der Nationalrat der kleinen Kammer an. Damit bleibt es dabei, dass die Versicherten grundsätzlich Schuldner der Leistungserbringer bleiben und die Vergütung bei den Krankenkassen einfordern müssen. Für die übrigen nach den Beratungen des Vorjahres noch verbliebenen Differenzen (Zulassungsbeschränkungen für ambulante Leistungserbringer, Befreiung einzelner Präventionsmassnahmen von der Franchise) siehe oben, Teil I, 7b (Prävention und Medizinalpersonen) [65].
 
[65] AB NR, 2000, S. 62 ff.; CHSS, 2000, S. 158 ff. (Übersicht über die Teilrevision). Siehe SPJ 1999, S. 277. 65