Année politique Suisse 2000 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Unfallversicherung
Mit 91 zu 41 Stimmen nahm der Nationalrat – ausgehend von einer parlamentarische Initiative Raggenbass (cvp, TG) – eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes an. Demnach kann ein Anspruch auf eine Rente der Unfallversicherung erst bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 10% entstehen. Mit der Gesetzesänderung wurde die während fünfzig Jahren geübte Praxis wiederhergestellt, die 1996 durch einen Entscheid des Eidg. Versicherungsgerichtes umgestossen worden war. Der Ständerat stimmte der Änderung ebenfalls zu [75].
 
[75] BBl, 2000, S. 1320 ff. und 1330 ff. (BR); AB NR, 2000, S. 366 f. und 1611; AB SR, 2000, S. 877 und 941. Siehe SPJ 1998, S. 269. 75