Mit 91 zu 41 Stimmen nahm der Nationalrat – ausgehend von einer parlamentarische Initiative Raggenbass (cvp, TG) – eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes an. Demnach kann ein Anspruch auf eine Rente der Unfallversicherung erst bei einem
Invaliditätsgrad von mindestens 10% entstehen. Mit der Gesetzesänderung wurde die während fünfzig Jahren geübte Praxis wiederhergestellt, die 1996 durch einen Entscheid des Eidg. Versicherungsgerichtes umgestossen worden war. Der Ständerat stimmte der Änderung ebenfalls zu
[75].
[75]
BBl, 2000, S. 1320 ff. und 1330 ff. (BR);
AB NR, 2000, S. 366 f. und 1611;
AB SR, 2000, S. 877 und 941. Siehe
SPJ 1998, S. 269. 75