Année politique Suisse 2001 : Eléments du système politique / Structures fédéralistes
 
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Im November veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zur „Neuausgestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen“ (NFA). Es geht dabei um Aufgaben, in welchen bisher beide Staatsebenen über Kompetenzen verfügten und bei denen der Verlauf der Finanzströme aus den unterschiedlichen Quellen oft wenig übersichtlich war. Im Rahmen der neuen Aufgabenverteilung sollen dreizehn Bereiche den Kantonen übertragen werden, für sieben soll nur noch der Bund zuständig sein. Zwölf Bereiche sollen weiterhin als Verbundaufgaben behandelt werden, wobei der Bund die Kantone mit Pauschalen für Mehrjahresprogramme anstatt mit Subventionen für Einzelprojekte unterstützen will. In neun Bereichen mit gemischten Kompetenzen werden die Kantone gesetzlich zur Zusammenarbeit und zum Lastenausgleich verpflichtet. Auf eine neue Basis gestellt werden soll auch der Finanzausgleich zwischen den Kantonen. Dieser würde nicht mehr auf der Finanzkraft der Kantone, sondern auf einem sogenannten Ressourcenindex beruhen, welcher vom fiskalisch ausschöpfbaren Steuerpotential der Kantone ausgeht. Beim Ausgleich stärker berücksichtigt werden als bisher sollen zudem die soziodemografischen Lasten, welche vor allem die grossen Städte zu tragen haben. Um die finanzschwachen Kantone aber nicht schlechter zu stellen als bisher, schlug der Bundesrat als befristete Übergangslösung auch noch einen speziellen Fonds für den sogenannten Härteausgleich vor. Die Vorlage erfordert eine Reihe von Verfassungsänderungen, welche im Rahmen der Botschaft beantragt wurden. Die nötigen Gesetzesanpassungen sollen im Anschluss an die Verabschiedung der NFA in einer zweiten Botschaft vorgeschlagen werden [1].
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Städte
Gegen Jahresende legte der Bundesrat seine Strategie für eine künftige Agglomerationspolitik dar. So soll die zu Beginn des Berichtsjahres gegründete Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) die vertikale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen ausbauen und der Bund insbesondere die Zusammenarbeit innerhalb von Agglomerationen fördern. Die TAK selbst beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Bund, der Konferenz der Kantonsregierungen und dem Städte- und Gemeindeverband (letzterer als Vertreter der Kernstädte und Agglomerationsorte). Jede dieser drei Ebenen ist an den halbjährlich stattfindenden Sitzungen mit acht Delegierten vertreten [2].
 
[1] BBl, 2002, S. 2291 ff.; Presse vom 15.11.01. Vgl. SPJ 2000, S. 47 und 131 f. Siehe auch unten, Teil I, 5 (Finanzausgleich).1
[2] NZZ und TA, 21.2.01 (TAK); NZZ, 20.12.01 (Agglomerationspolitik).2