Année politique Suisse 2001 : Chronique générale / Finances publiques / Direkte Steuern
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Unternehmensbesteuerung
Im September beauftragte der Bundesrat das Finanzdepartement, eine Vernehmlassungsvorlage für die Reform der Unternehmensbesteuerung auszuarbeiten, welche die strukturellen Schwächen im Steuersystem beseitigen und ertragsneutral ausfallen sollte. Eine generelle Entlastung der Unternehmen lehnte der Bundesrat angesichts der im internationalen Vergleich niedrigen schweizerischen Unternehmenssteuern ab. Grundlage bildeten die Vorschläge der Expertenkommission für rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung. Diese hatte u.a. empfohlen, alle Firmen unabhängig von ihrer Rechtsform (Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, Personengesellschaft oder Einzelfirma) gleich zu behandeln. Eine vollständige Gleichbehandlung erachtete der Bundesrat zwar als wünschbar, aber zur Zeit nicht realisierbar. Erträge aus Unternehmensbeteiligungen und Gewinne aus dem Verkauf von massgeblichen Beteiligungen sollten zudem der Steuer unterliegen 14 NZZ, 22.9.01; zur Studie vgl. Presse vom 13.7.01. 14.
Auf Antrag seiner WAK beschloss der Nationalrat in der Herbstsession, auch Entlastungen für Unternehmen ins Steuerpaket aufzunehmen. Vergeblich hatte der Bundesrat um etwas Geduld gebeten, bis er seine Reformvorschläge ausgearbeitet habe. Die grosse Kammer senkte den Steuersatz von 8,5% auf 8% des Reingewinnes – economiesuisse hatte eine Verringerung auf 7,5% gefordert. Einen Antrag Fehr (sp, ZH), der die KMU mittels Abzug der Ausbildungskosten für Lehrtöchter und Lehrlinge entlasten wollte, lehnte der Rat ab 15 AB NR, 2001, S. 1165 ff., insbesondere S. 1193 ff.; Presse vom 25.4.01 (WAK-Beratungen) und 3.5.01 (economiesuisse). 15. Hingegen überwies er im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion seiner WAK, welche die Beseitigung steuerlicher Ungerechtigkeiten für die KMU verlangte, und stimmte der ständerätlichen Motion Schweiger (fdp, ZG) mit 71:52 Stimmen zu, welche ebenfalls Steuerleichterungen für die KMU verlangte. In seiner Antwort auf eine Interpellation der SVP-Fraktion betonte der Bundesrat, Massnahmen zugunsten der Unternehmungen müssten mit einer nachhaltigen Finanzpolitik vereinbar sein. Im Anschluss an die Swissair-Krise erklärte sich die Wirtschaft bereit, für ein paar Jahre auf die vom Nationalrat beschlossene Steuersatzsenkung zu verzichten 16 AB NR, 2001, S. 1215 (Mo. WAK); S. 2008 und IV, Beilagen, S. 273 ff. (Ip. SVP) sowie 856 ff. (Mo. Schweiger:); vgl. SPJ 2000, S. 123. Verzichtserklärung der Wirtschaft: BaZ, 16.10.01 und Presse vom 27.10.01. Zur Belastung schweizerischer Unternehmen im Vergleich zu deutschen und französischen Nachbarregionen vgl. EA Strahm (sp, BE), AB NR, 2001, I, Beilagen, S. 143; NZZ und Lib., 11.9.01; Gutekunst, Gerd / Schwager, Robert, Die Steuerbelastung von Unternehmen in ausgewählten Regionen des erweiterten Alpenraumes: Ermittlung und vergleichende Analyse, Mannheim (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) 2001. 16.
Im Winter überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion Bader (cvp, SO), die einen Steueraufschub bei einem Generationenwechsel in einem Unternehmen verlangte, als Postulat und schrieb auf Antrag seiner WAK eine parlamentarische Initiative Gros (lp, GE) betreffend Besteuerung von Hilfsgesellschaften ab. Für vorübergehend in der Schweiz weilende ausländische Führungskräfte hatte das EFD eine Verordnung erlassen, die den Abzug besonderer Berufskosten (Reise, Unterkunft, Umzug) erlaubt 17 AB NR, 2001, S. 1991 und 1985; vgl. SPJ 1997, S. 148. 17.