Année politique Suisse 2001 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement / Wohnungsbau und -eigentum
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Wohneigentumsförderung (WEG)
2001 wurden zum letzten Mal im Rahmen des WEG für Mietwohnungen Bundeshilfen gewährt. Im Vergleich zum Vorjahr vervierfachte sich die Zahl der geförderten Objekte (2000: 250, 2001: 971). Auch die Zahl der begünstigten Eigentumswohnungen, die weiter auf finanzielle Unterstützung des Bundes zählen können, nahm zu (2000: 762, 2001: 877) [11].
Im Frühjahr 2001 gab der Bundesrat den Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz (BFW) in die Vernehmlassung. Dieses soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) von 1974 ablösen. An die Stelle der allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus soll die gezielte Unterstützung wirtschaftlich schwächer gestellter Personen treten. Auf die bisherige Verbilligung der Anfangsmieten, welche zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatte, will der Bundesrat verzichten. An ihre Stelle sollen zinsgünstige oder zinslose Darlehen für den Bau und die Erneuerung von Wohnraum treten. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Kritisch äusserten sich die SVP und die welschen Immobilienverbände, die keinen Bedarf für die Fortsetzung der Wohnbauförderung durch den Bund sahen [12].
Bis das BFW in Kraft sei, sollte der Bundesrat einen Rahmenkredit für die Jahre 2001 bis 2003 für Darlehen an den sozialen Wohnungsbau gewähren, verlangte CVP-Nationalrätin Bader (SO) in einer Motion. Laut Bundesrat Couchepin beabsichtige die Regierung, Anfang 2002 ihre Botschaft vorzulegen, so dass das neue Gesetz 2003 in Kraft treten könne. Falls die Gesetzgebung jedoch in Verzug gerate, müsse ein neuer Rahmenkredit basierend auf dem noch geltenden Recht beantragt werden. Entgegen dem Wunsch des Bundesrats, der das Anliegen nur als Postulat entgegen nehmen wollte, überwies der Nationalrat die Motion mit 76:70 Stimmen. Der Ständerat wandelte sie gegen die Empfehlung seiner WAK, die den im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich aufgetretenen Verunsicherungen begegnen wollte, mit 20:16 Stimmen in ein Postulat um [13].
Ausserdem überwies der Nationalrat zwei Postulate des Tessiners Robbiani (cvp) für die Einführung einer Toleranzmarge bei der Mietzinsverbilligung in der WEG-Verordnung resp. die Überprüfung der Einkommensgrenzen, die einen Anspruch auf eine Zusatzverbilligung für die Wohneigentumsförderung geben [14].
Mit 95:71 Stimmen gab der Nationalrat auch einer parlamentarischen Initiative de Dardel (sp, GE) Folge, die eine Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien verlangte. Dieses sogenannte Timesharing betrifft vor allem Ferienwohnungen und gibt dem Käufer das Recht, sich in einer Ferienwohnung, einer Freizeitanlage oder einem Hotel für eine bestimmte Zeit kostenlos aufzuhalten. De Dardel und die Kommissionsmehrheit forderten im Einklang mit dem EU-Recht eine Informationspflicht des Verkäufers und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers. Oft würden mit einer Lockvogelpolitik potentielle Käufer mit sehr niedrigen Jahresbeiträgen angelockt, die dann nach Abschluss des Kaufvertrages massiv anstiegen [15].
 
[11] Angaben gemäss Auskunft BWO.11
[12] Presse vom 3.5.01; BaZ, 4.5.01; SHZ, 18.7.01; Presse vom 29.8.-1.9.01; NZZ, 2.10.01. Vgl. SPJ 2000, S. 168 f.12
[13] AB NR, 2001, S. 521 f.; AB SR, 2001, S. 890 f.13
[14] AB NR, 2001, I, Beilagen, S. 359 ff. und IV, Beilagen, S. 418 f.14
[15] AB NR, 2001, S. 1091 ff.15