Année politique Suisse 2001 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Suchtmittel
Während vor drei Jahren, als das EVED erstmals ankündigte, die Grenze für das Fahren in angetrunkenem Zustand (Fiaz) im
Strassenverkehrsgesetz auf 0,5 Promille senken zu wollen, vor allem die Wirte gegen diese Absicht Sturm liefen, machten sich nun im Parlament die Vertreter der Randregionen dagegen stark und verlangten, diese dürfe man nicht „austrocknen“. Der Nationalrat erklärte die Promillegrenze zum Politikum, weshalb sie nicht länger vom Bundesrat, sondern vom Parlament in einer Verordnung der eidgenössischen Räte festgelegt werden soll, eine Auffassung, der sich der Ständerat in der Differenzbereinigung anschloss. Bundesrat Leuenberger machte vergeblich geltend, die Promillegrenze sei das Resultat wissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Umständen lebensentscheidend und gerade deshalb nicht politisch aushandelbar
[37].
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AB NR, 2001, S. 902 ff.;
AB SR, 2001, S. 564 ff. Zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes siehe oben, Teil I, 6b (Trafic routier). Zu Bestrebungen, den privaten TV-Sendern Alkoholwerbung zu gestatten, siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).37