Année politique Suisse 2001 : Politique sociale / Groupes sociaux / Flüchtlingspolitik
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Vollzug
Basierend auf einem von ihm bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) in Auftrag gegebenen Bericht und den darin gemachten Empfehlungen will das BFF im Bereich der anerkannten Flüchtlinge auf verstärkte Integrationsbemühungen setzen. Im Vordergrund stehen die Sprachförderung und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, wobei vor allem auf die Selbstverantwortung und Eigeninitiative der Betroffenen gesetzt werden soll. Angestrebt wird, dass die Flüchtlinge ihre mitgebrachten Erfahrungen und Qualifikationen nutzen und ausbauen können, um die Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu durchbrechen. Besonderes Gewicht will das BFF auf den Umgang mit traumatisierten und psychisch kranken Flüchtlingen sowie mit Frauen legen, deren spezifische Situation bisher zu wenig Beachtung gefunden habe [21].
Entgegen seinem ersten Entscheid schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an und lehnte eine Standesinitiative des Kantons Aargau, die geschlossene und zentral geführte Sammelunterkünftige für straffällige oder renitente Asylbewerber verlangte, stillschweigend ab. Dafür nahm er ein Postulat seiner SPK für Vorkehren gegen die illegale Einreise und die Verbesserung des Vollzugs der Wegweisungen an [22].
Die mit der Asylgesetzrevision vorgesehene Ausgliederung der Asylbewerber und vorläufig Aufgenommenen aus dem Risikoausgleich der Krankenkassen war in den Vorjahren im Parlament gescheitert. Im Berichtsjahr wurde eine Motion Raggenbass (cvp, TG), welche die medizinischen Leistungen für diesen Personenkreis einschränken und Karenzfristen einführen wollte, abgelehnt; gutgeheissen wurde eine Motion Borer (svp, SO), die verlangte, deren Krankenversicherung sei zulasten des BFF zu verselbständigen [23]. Ebenfalls mit dem Hinweis auf die laufende Revision beantragte der Bundesrat erfolgreich die Umwandlung einer Motion Aeppli (sp, ZH), die Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen für die Betreuung der Asylbewerber forderte, in ein Postulat [24].
Im September beschloss der Bundesrat, im Asylverfahren abgewiesene Angehörige ethnischer Minderheiten der Bundesrepublik Jugoslawien mit ehemaligem Wohnsitz ausserhalb des Kosovo (rund 2500 Personen) in die Bundesrepublik Jugoslawien auszuweisen. Die Grüne Partei, die Gesellschaft für bedrohte Völker und die Flüchtlingshilfe kritisierten diese Massnahme, da insbesondere die Roma auch ausserhalb des Kosovo durch Armut und Diskriminierung bedroht seien [25].
 
[21] Presse vom 16.11.01. Der NR überwies ein Postulat Ménétrey-Savary (gp, VD) zur Besserstellung der Frauen in der Asylpolitik (AB NR, 2001, S. 354). 21
[22] AB SR, 2001, S. 21 ff. Siehe SPJ 2000, S. 245. 22
[23] AB NR, 2001, S. 657 ff. und 671 f. Siehe SPJ 2000, S. 228. 23
[24] AB NR, 2001, S. 352. 24
[25] NLZ, 3.4.01; TG, 20.9.01; Presse vom 27.11.01. Vgl. auch die Antwort des BR auf eine Dringliche Anfrage Vermot (sp, BE) in AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 188 ff. Zu den Rückkehrbedingungen nach Sri Lanka siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Graf (gp, BL) in AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 502 ff. 25