Année politique Suisse 2001 : Politique sociale / Groupes sociaux / Frauen
print
Arbeitswelt
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes (GIG) zogen Gewerkschafterinnen, Juristinnen und Gleichstellungsexpertinnen eine recht positive Bilanz. Das Gesetz entfalte in erster Linie eine präventive Wirkung. Um nicht in die Schlagzeilen zu geraten, seien viele privaten Firmen bereit, Hand zu einem aussergerichtlichen Vergleich zu bieten, bevor es zu einem Verfahren wegen Diskriminierung von Mitarbeiterinnen kommt. Entsprechend sei die Zahl der durch das GIG vorgesehenen Schlichtungsbegehren laufend gestiegen. Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sei ebenfalls zu einem Thema geworden, auch wenn viele Firmen es noch versäumten, Präventionsmassnahmen einzuleiten. Die deutlichsten Erfolge seien aber durch kollektive Lohnklagen von Frauen erreicht worden; diese betreffen fast ausschliesslich den öffentlichen Sektor. Die von den Arbeitgebern befürchtete Prozesslawine fand allerdings nicht statt: seit 1996 wurden rund 50 Entscheide und Urteile zum GIG gefällt, 10 Fälle betrafen den Tatbestand der sexuellen Belästigung. Als Schwachpunkt des GIG erachteten die Expertinnen den schlecht ausgebauten Kündigungsschutz (lediglich sechs Monate nach Ende des Verfahrens) sowie das fehlende Behördenklagerecht [37].
Der Bundesrat will den Anteil der Frauen in Kaderpositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2003 von rund 12% auf 17% erhöhen. Dies ging aus der Antwort auf eine Interpellation Hollenstein (gp, SG) hervor. Die Departemente und die Bundeskanzlei wurden angewiesen, bei Stellenbesetzungen durch die Regierung mindestens eine Frau in die engste Wahl zu nehmen bzw. vorzuschlagen [38].
 
[37] Presse vom 12.6. und 14.6.01; TA, 29.10.01. Zu einer erfolgreichen Lohnklage im Zürcher Gesundheitswesen siehe Presse vom 30.1.01; TA, 5.4.01. 37
[38] AB NR, 2001, I, Beilagen, S. 379 ff. 38