Année politique Suisse 2001 : Politique sociale / Groupes sociaux / Familienpolitik
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Alternative Lebensformen
Gleichgeschlechtliche Paare sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Der Bundesrat gab eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung. In vielen Punkten sollen homosexuelle Paare Ehepaaren gleichgestellt werden und sowohl deren Rechte wie Pflichten erhalten. Vorteile bringt der Gesetzesvorschlag vor allem im Erb- und Sozialversicherungsrecht. Die gemeinsame Adoption sowie die Adoption eines „Stiefkindes“ (aus einer früheren heterosexuellen Beziehung) wird ihnen jedoch verwehrt, ebenso der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, da nach Ansicht des Bundesrates zwei Väter oder zwei Mütter das Kind in der heutigen Gesellschaft in eine Ausnahmesituation bringen würden. Ausländische Partnerinnen und Partner sollen grundsätzlich einen Anspruch auf eine fremdenpolizeiliche Aufenthaltsbewilligung erhalten, nicht aber auf eine erleichterte Einbürgerung. Die Schwulen- und Lesbenorganisationen kritisierten die beiden letzten Punkte als diskriminierende Sonderregelung. In ersten Stellungnahmen erklärte sich lediglich die CVP mit den Vorschlägen zufrieden. Die SVP lehnte sie als Abwertung der Ehe ab. Sowohl der SP wie der FDP ging die Gleichstellung zu wenig weit, weshalb sie diesbezügliche Korrekturen verlangten [59].
Genf führte als erster Kanton eine registrierte Partnerschaft für homosexuelle Paare ein. Der „Pacs“ (Pacte civil de solidarité) garantiert den Partnern, von der öffentlichen Verwaltung in den Bereichen Gesundheitswesen und Strafvollzug gleich wie Ehepaare behandelt zu werden, betrifft aber nicht Fragen des Steuer- und Erbschaftsrechts sowie der Sozialversicherungen und der Adoption von Kindern [60]. Der Kanton Zürich will einen Schritt weiter gehen. In allen Bereichen, in denen der Kanton zuständig ist, sollen künftig die Regeln und Pflichten, die für Ehepaare gelten, auch auf registrierte nicht-heterosexuelle Partnerschaften angewendet werden. Die Lösung bringt den Paaren vor allem wesentliche Verbesserungen im Steuer- und Erbschaftsrecht, auferlegt ihnen konsequenterweise durch eine Unterstützungspflicht im Fürsorgefall aber auch Aufgaben. Sowohl in Genf wie in Zürich wurden aufenthaltsrechtliche Erleichterungen für binationale Paare in Aussicht gestellt, sofern sie im kantonalen Ermessen liegen [61].
 
[59] Presse vom 15.11.01. Siehe SPJ 2000, S. 255. Vgl. dazu auch die Stellungnahme des BR zu einer Interpellation Hubmann (sp, ZH) in AB NR, 2001, S. 360. 59
[60] WoZ, 8.2.01; TA, 12.2.01; Presse vom 9.5.01. 60
[61] Presse vom 30.10.01. 61