Année politique Suisse 2001 : Enseignement, culture et médias / Médias
 
Radio und Fernsehen
Eine Trendwende im Fernseh- und Radiobereich konnte den neusten Nutzungszahlen nicht entnommen werden. Die Fernsehnutzung stieg im Berichtsjahr in der Deutschschweiz von 137 auf 139 Minuten und in der Romandie von 159 auf 164 Minuten leicht an, wohingegen sie im Tessin von 171 auf 169 Minuten minim zurückging. In allen Sprachregionen blieb die Fernsehnutzung unter den vergleichbaren Werten in den Nachbarländern. In der Deutschschweiz erreichte das Fernsehen durchschnittlich 73,5% der Bevölkerung; der Marktanteil von SF DRS (SF1 und SF2) stieg um 0,1 auf 32,9%. Das im letzten Quartal des Berichtsjahres angestiegene Informationsbedürfnis spiegelte sich in den Zahlen der einzelnen Stationen wider. Insbesondere in der Deutschschweiz konnten SF1 und ausländische Sender mit seriösem Image zulegen; beliebtester ausländischer TV-Kanal war RTL mit einem Marktanteil von 7,7%. Alle ausländischen Sender mit Ausnahme von ZDF mussten Verluste verzeichnen. In der Romandie blieben TF1 (15,9%) und F2 (9,3%) die wichtigsten Konkurrenten für TSR, welches einen Marktanteilverlust von 1,2 auf 31% hinnehmen musste. Der französische Privatsender M6 konnte seine Position von 7,4% auf 8,8 % ausbauen. Der Marktanteil des Tessiner Fernsehens blieb unverändert bei 31,5%. Die beiden grössten italienischen Konkurrenten Canale5 (14,5%) und RAI1 (11,7%) konnten sich hingegen leicht steigern. Der SRG-Forschungsdienst präsentierte im Radiobereich zum ersten Mal Resultate, die mit der neuen elektronischen Messmethode Radiocontrol erhoben worden waren. Dank dem sogenannten „dritten Ohr am Handgelenk“ kann seit 1.1.2001 die Radionutzung in der Schweiz – analog zur Fernsehnutzung dank Telecontrol – elektronisch gemessen werden. Die Schweizer Bevölkerung hörte täglich 113 Minuten lang Radio, wobei der Wert von 115 Minuten in der Deutschschweiz leicht über demjenigen in der Romandie (107) und demjenigen im Tessin (109) lag. In allen Sprachregionen führte die SRG den Markt an (Deutschschweiz 63%, Romandie 56%, Tessin 80%). Bei den Privatstationen hielt Radio 24 die beste Position inne, gefolgt von Radio Z, Radio Top und Radio Argovia [30].
Das erste Echo auf den im Jahr 2000 vorgelegten Vorentwurf zum revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) war kontrovers und spiegelte den Verteilkampf um Konzessionsgelder und Werbeeinnahmen wider. Der Bundesrat nahm Ende des Berichtsjahres 206 Vernehmlassungsantworten zur Kenntnis, in welchen insbesondere die Werbeordnung, die Stellung der SRG, die Kontrollgremien sowie das Gebührensplitting umstritten waren, und stellte eine entsprechende Botschaft bis Sommer 2002 in Aussicht [31]. In seiner Stossrichtung hatte der Entwurf bei den Parteien allgemeine Zustimmung gefunden. Kritisiert wurde jedoch eine weiterhin zu hohe Regelungsdichte – so insbesondere hinsichtlich der geplanten Werberegelung, der hohen Staatskontrolle und den Zentralisierungstendenzen. Wenig Kritik wurde der im Entwurf vorgesehenen weiterhin starken Stellung der SRG entgegen gebracht. Dass der Entwurf eine Reduktion des Gebührensplittings auf ein paar Ausnahmefälle zugunsten eines dualen Systems vorsieht, bemängelten CVP und SP, die auch private Anbieter von Gebühren profitieren lassen wollen. Telesuisse, der Verband schweizerischer Privatfernsehen, forderte gar einen Gebührenanteil von 10% für die Privaten. FDP und SVP bevorzugten demgegenüber eine Konzentration der Gebührengelder auf die SRG [32]. Einigkeit herrschte in der Ablehnung des Sponsoringverbots sowie zu starker Einschränkungen bei der Werberegelung für die SRG. Befürchtet wurde, dass von solchen Fesseln nicht die einheimischen Privaten, als vielmehr die ausländische Konkurrenz profitieren würde.
Kritik wurde auch an der geplanten Behördenorganisation geübt, welche alle Mitglieder der entscheidenden Gremien der Wahl durch den Bundesrat unterstellt und unter anderem die Einsetzung einer Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien vorsieht. Insbesondere der Presserat widersetzte sich in seiner Vernehmlassungsantwort vehement einer intensivierten staatlichen Kontrolle und Verrechtlichung des Journalismus. Er schlug mehr Selbstregulierung und die Schaffung eines einfacheren Kontrollsystems in Form eines Medienrats mit Branchen- und Publikumsvertretern vor, der den Presserat selbst und die im Gesetzesentwurf vorgesehenen neuen Kontrollinstanzen ersetzen würde. Zu zaghaft erschien die Liberalisierung den Westschweizer Lokalradios sowie dem Westschweizer Radio RSR, die sich erstmals gemeinsam äusserten, um ihrer ablehnenden Haltung dem neuen RTVG-Entwurf gegenüber mehr Gewicht zu verleihen. Der Entwurf zwinge die Schweizer Sender, mit ungleich langen Spiessen gegenüber den ausländischen zu kämpfen, zementiere eine schwerfällige Staatskontrolle und präsentiere mit der Abkehr von der gemischten Finanzierung einen unbrauchbaren Finanzierungsplan. Gute Noten erhielt der Gesetzesentwurf wiederum vom Verband Schweizer Privatradios (VSP), der nur an den Wettbewerbsvorteilen der SRG etwas zu bemängeln hatte und dementsprechend die weitgehende Gleichstellung der Privaten mit der SRG forderte [33].
Schwerwiegende Kritik am RTVG-Entwurf meldete die SRG an ihrer Jahresmedienkonferenz an. Das geplante duale System – eine starke SRG mit Service-public-Auftrag und Gebührenmonopol sowie ein freier Wettbewerb zwischen Privatanbietern – führe unweigerlich zu einer Überreglementierung, die das Funktionieren beider Seiten bedrohe. Die Zentralisierung der Kontrolle sowie die strenge Fassung des Service public widersprächen den legitimen Ansprüchen des Publikums, denn stark sei die SRG im Laufe der Zeit nicht zuletzt dank der ihr zugestandenen Freiheit geworden. SRG-Generaldirektor Armin Walpen plädierte dafür, private Anbieter grundsätzlich nicht mehr dem Rundfunkrecht zu unterstellen. Im weiteren seien statt Prozess-Kontrollen Resultate-Kontrollen zu institutionalisieren sowie bei einem allfälligen Ausbau des Gebührensplittings auch der SRG Radiowerbung zuzugestehen [34].
Das im Zusammenhang mit der Werberegelung immer wieder aufflackernde Kräftemessen zwischen den Interessen der Werbewirtschaft, der Privatsender, der SRG und den Anliegen der Volksgesundheit widerspiegelte sich in den Beratungen des Ständerats zu einer parlamentarischen Initiative Schmid (cvp, AI). Schmid verlangt eine vorgezogene Teilrevision des RTVG zur Lockerung der Unterbrecherwerbung sowie zur Zulassung von Werbung für Alkoholika entsprechend der Konvention des Europarates. In seiner Herbstsession überwies der Rat die Initiative mit 29 zu 10 Stimmen [35]. Im Mai hatte bereits die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) eine Lockerung der Werberegeln für private Fernsehstationen unterstützt [36].
Das Bundesgericht hatte anfangs des Berichtsjahres eine Beschwerde des Privatsenders TV3 definitiv abgewiesen und damit einen Entscheid des Bakom gestützt, wonach die Unterbrechung von einstündigen Sendungen durch Zwischenschalten von Sendeblöcken mit Werbespots, Wetterbericht oder Publikumsspielen als unzulässig gilt. Das Bundesgericht führte als Begründung Art. 18 des RTVG an, der Unterbrecherwerbung bei in sich geschlossenen Sendungen von weniger als 90 Minuten Dauer untersagt [37]. Das UVEK wies seinerseits eine Beschwerde der SRG gegen eine Verfügung des Bakom ab, die den Auftritt des Kreditkartenunternehmens Europay in der sogenannten „Tagesschau-Uhr“ des Fernsehens DRS als Grenzüberschreitung zwischen Sponsoring und Werbung taxiert hatte. In ähnlichen Fällen von Unterbrecherwerbung wurden die Beschwerden von Tele24 und Tele Tell vom UVEK abgewiesen. Gutgeheissen wurde hingegen eine zweite SRG-Beschwerde gegen die Einschätzung des Bakom, die Werbung für Kirschstengeli sei mit dem Alkoholwerbeverbot unvereinbar [38].
Die Festschreibung einer Quote für das Schweizer Musikschaffen im neuen RTVG forderte die „Action CH-Rock“ zusammen mit anderen Interessengruppen. Insbesondere durch die Neuausrichtung von DRS 3 sei der Schweizer Musikszene eine nicht unwichtige Plattform verlustig gegangen [39].
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SRG
Die SRG musste im Berichtsjahr zum ersten Mal seit 1998 wieder einen Verlust verbuchen. Das Defizit belief sich auf 18,3 Mio Fr., wohingegen im Jahr 2000 noch ein Gewinn von 24,5 Mio Fr. hatte ausgewiesen werden können. Als Grund für das schlechte Ergebnis gab die SRG die rückläufigen Werbeeinnahmen an, welche von 304,4 Mio Fr. im Jahr 2000 auf 267 Mio Fr. gesunken waren [40]. Im November kündigte die SRG eine Erhöhung der Gebühren für das Radio um 65 Rappen sowie derjenigen für das Fernsehen um Fr. 1.10 an. Als Begründung führte die SRG die Gebührenbefreiung von Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern an. Nach der Überweisung einer Empfehlung Studer (sp, NE) durch den Ständerat, wonach Empfänger von AHV/IV-Ergänzungsleistungen von der Gebührenpflicht befreit werden sollen – falls sie darum ersuchen, hatte der Bundesrat im Sommer eine entsprechende Änderung der Radio- und Fernsehverordnung in Kraft gesetzt [41].
Im Streit um die Zentralisierung der DRS-Radiostudios konnte im September ein Kompromiss gefunden werden. Der DRS-Regionalratsausschuss (RRA) entschied sich für einen Mittelweg, den sogenannten „status quo plus“, wonach den drei traditionell gewachsenen Hauptstudios ihre tragende Rolle belassen, gleichzeitig aber auf eine Verbesserung der betrieblichen und programmlichen Strukturen abgezielt wird. Die gewählte Variante sieht eine Ansiedlung mindestens einer Programmkette oder Programmabteilung an jedem der drei Hauptstandorte Bern (Information und Onlineredaktion), Basel (DRS 2 und Virus sowie die Direktion) und Zürich (DRS 1 und DRS 3 sowie „Musigwälle 531“) vor. Alle Redaktionen sollen zudem mit ihren Stammredaktionen soweit möglich zusammengelegt werden. Die Variante „status quo plus“ gab zudem grünes Licht für die Realisierung eines Studioneubaus in Bern sowie für die Evaluierung eines zentraleren Standortes in Basel. Der parallel laufende Prozess der Regionalisierung, wonach die DRS-Studios in Graubünden, Tessin und der Westschweiz künftig mehr Präsenz zeigen sollen, wurde durch die Umstrukturierung nicht tangiert [42].
Bernhard Cathomas, ehemaliger Direktor der Kulturstiftung Pro Helvetia und neuer Direktor von Radio e Televisiun Rumantscha (RTR), stellte bei seinem Amtsantritt eine verstärkte Fernsehpräsenz der vierten Landessprache in Aussicht. Hierzu skizzierte er ein neues Programm, das unter anderem eine verlängerte Sendezeit von „Telesguard“, ein Überdenken der Sommerpause sowie die Vereinigung des romanischen Fernsehens und Radios in einem SRG-Zentrum in Chur vorsah [43].
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Privates sprachregionales Fernsehen
Ende August musste Tele24-Besitzer Roger Schawinski die Einstellung des nationalen Privatsenders Tele24 auf November des Berichtsjahres sowie den Verkauf von Radio24 und TeleZüri für 92 Mio Fr. an die Tamedia AG bekanntgeben. Gegen einen Kauf von Tele24 entschied sich die Tamedia – Besitzerin des bislang ebenfalls defizitären Senders TV3 – aus wirtschaftlichen Gründen, glaubte man doch nicht, dass Tele24 schwarze Zahlen schreiben könne. Schon anfangs August waren wegen zu tiefer Werbeeinnahmen und zu hohen Kosten massive Entlassungen bei Schawinskis Vermarktungsgesellschaft Belcom ins Auge gefasst worden, die nun zu 100% an die Tamedia überging. Um es nicht bis zur Pleite kommen zu lassen, schritt der Medienpionier dann zum Verkauf – nicht ohne schwere Vorwürfe an die staatliche Medienpolitik zu äussern, die gemäss Schawinski für private Anbieter nur unfaire Chancen biete. Ende November ging Tele24 zum letzten mal auf Sendung [44]. Im Dezember musste die Tamedia ihrerseits das definitive Ende von TV3 verkünden. Zusehends hatte sich der Sender zum Sorgenkind der Zürcher Mediengruppe entwickelt – einerseits, weil sich das Experimentieren mit dem Medium Fernsehen als äusserst kostspielig erwies, andererseits weil TV3 seinen Inhalten wegen das Image des Unternehmens belastete. [45].
Das Aus sowohl für Tele24 als auch für TV3 heizte die Diskussionen über die Realisierbarkeit von Privatfernsehen in der Schweiz erneut an. Noch vor Schliessung der beiden Sender war seitens der Privaten harsche Kritik an der Politik des Bundes geübt worden. Roger Schawinski, Albert Stäheli (Tele Bärn) und Peter Wanner (Tele M1, Tele Tell) hatten zum Frontalangriff gegen die Schweizer Medienordnung ausgeholt und an einer Pressekonferenz die möglichst rasche Liberalisierung der Werberegelungen sowie einen massiven Zugriff auf die Gebührengelder gefordert. Es herrsche eine krasse Benachteiligung der privaten Anbieter gegenüber der SRG; die unfairen Wettbewerbsbedingungen müssten mit der Zuleitung von mindestens 10% der erhobenen Gebühren an die Privaten korrigiert werden [46].
Einem Werbefenster des französischen Fernsehsenders M6 für die Westschweiz widersetzte sich das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit der Begründung, die bestehenden Werbefenster auf den deutschen Privatsendern RTL, RTL2, ProSieben, Sat.1 und Kabel entzögen den Schweizer Medien bereits jährlich Werbegelder in der Höhe von rund 107 Mio Fr. Deutschland hatte diese Werbefenster ohne Zustimmung der Schweiz zugelassen; demgegenüber war die Zustimmung des französischen Conseil supérieur de L’Audiovisuel (CSA) für M6 nur unter der Bedingung zustandegekommen, dass auch die Schweiz ihre Zustimmung gebe. Schliesslich gab aber der CSA im Oktober trotz Widerstand des Bakom grünes Licht für das M6-Werbefenster [47].
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Regionalfernsehen
Eine Expansion blieb den Regionalsendern TeleOstschweiz, Tele Top und Schaffhauser Fernsehen untersagt. Das UVEK lehnte entsprechende Gesuche ab – mit der Begründung, bei einer zusätzlichen Überlappung der einzelnen Versorgungsgebiete sei ein echter Wettbewerb angesichts der beschränkten wirtschaftlichen Ressourcen der Region verunmöglicht. Eine Ausnahme machte das UVEK bei TeleOstschweiz, das künftig auch im Linthgebiet (St. Galler Bezirke See und Gaster) empfangen werden kann und somit den gesamten Kanton St. Gallen abdeckt [48].
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Spartenfernsehen
SRG und Presse TV konnten ab Januar das gemeinsame Informations-Wiederholungsprogramm SF-Info künftig in der ganzen Deutschschweiz senden. Der Bundesrat erteilte dazu die Bewilligung und genehmigte einen entsprechenden Zusammenarbeitsvertrag [49].
Eine nationale Konzession erhielt als erstes Schweizer Börsenfernsehen Roger Schawinskis Money 24, das ab Herbst als Multimedia-Projekt sowohl über Kabel als auch über Internet auf Sendung gehen sollte. Im November erteilte der Bundesrat Money 24 eine Fristverlängerung für die Aufnahme seines Sendebetriebes, wonach diese nun bis spätestens Ende Dezember 2002 erfolgen muss, ansonsten der Sender die Konzession verliert [50].
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Schweizer Radio International
Die schrittweise Einstellung der Kurzwellenprogramme von Schweizer Radio International (SRI) wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Aus Kostengründen und wegen veränderter Konsumgewohnheiten des Zielpublikums wurden im März die Programme für den Westen Nord- und Zentralamerikas sowie für Australien ausgeschaltet. In einer zweiten Etappe verstummten im Oktober die Sendungen nach ganz Nord- und Zentralamerika sowie nach Europa und Asien. In einer letzten Etappe sollen bis Ende 2004 auch die Sendungen nach Afrika, Südamerika und den Nahen Osten eingestellt werden. Das SRI-Angebot wird sodann nur noch via Internet oder Satellitenradio empfangbar sein [51].
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Sparten- und Lokalradios
Diversen Zentralschweizer Radios gestand der Bundesrat Erweiterungen ihrer Versorgungsgebiete zu, womit die Regierung den kommunikationsspezifischen Entwicklungen der Region – wie zum Beispiel Pendlerströme und Freizeitaktivitäten – Rechnung tragen wollte [52].
Keine Bewilligung zur Ausdehnung ihres Sendegebiets erhielten Radiostationen im Raum Zürich und Aargau. Der Bundesrat lehnte entsprechende Gesuche aus Zürich ab – mit der Begründung, die Zürcher Veranstalter hätten ihre kritische Grösse erreicht. Ebenfalls abgelehnt wurden die Gesuche von Radio Argovia und Radio Top im Sinne der Gleichbehandlung [53].
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Ombudsstellen im Radio- und Fernsehbereich / UBI
Mit 141 Beschwerden gingen im Berichtsjahr deutlich weniger Beanstandungen bei der DRS-Ombudsstelle ein als im Jahr 2000 (356). Davon wurden 30% als berechtigt beurteilt und 7,5% an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weitergezogen. 96 der Beschwerden betrafen Fernseh- und 33 Radiosendungen, worin sich die Verteilung in früheren Jahren widerspiegelte. Am häufigsten wurde der Vorwurf vorgebracht, eine Sendung sei unsachgemäss und politisch tendenziös; ein weiterer Kritikpunkt war die Diffamierung einer Person, Vereinigung oder Firma. Bei der UBI gingen im Berichtsjahr 22 neue Beschwerden ein, wovon 19 Fernseh- und Radiosendungen betrafen. Nur in einem Fall, der die Sendung „Il Regionale“ der TSI betraf, stellte die UBI eine Programmrechtsverletzung fest; dieser Entscheid wurde jedoch vom Bundesgericht wieder aufgehoben [54].
 
[30] novelle, 5.6.01; Presse vom 31.8.01, 6.2.02 und 13.4.02; NZZ, 7.9.01, 25.1.02, 15.3.02 und 19.3.02. 30
[31] NZZ, 23.11.01; vgl. SPJ 2000, S. 301. 31
[32] Filippo Lombardi (cvp, TI), der im August zum neuen Präsident von Telesuisse gewählte Direktor von TeleTicino, blitzte im StR mit seiner Empfehlung ab, die Limite des Anteils der lokalen und regionalen Fernsehstationen an den Empfangsgebühren von 5 auf 7,5 Mio Fr. zu erhöhen. Im Einklang mit dem BR hielt der StR es für wenig sachgerecht, jetzt die Unterstützung lokaler Fernsehstationen zu erhöhen und sie damit künftig von der öffentlichen Hand abhängiger zu machen (AB SR, 2001, S. 964 f.); Bund, 23.8.01; NZZ, 29.11. und 12.12.01. 32
[33] Presse vom 8.3. (Presserat), 27.4. und 1.5.01; TA, 15.3. und 10.5.01; LT, 20.3.01 (Westschweiz); TG, 3.4.01; NZZ, 6.4. und 2.5.01; Bund 18.4. (VSP) und 17.5.01; NLZ, 25.4. und 7.8.01; SHZ, 25.4.01; SGT, 6.5.01; AZ, 9.5.01; Link, 3/01, S. 10 f.; vgl. SPJ 2000, S. 300 f. 33
[34] Presse vom 27.6.01. 34
[35] AB SR, 2001, S. 528 ff.; TA, 21.6.01; Presse vom 27.9.01. Die Diskussion zu einer Motion Giezendanner (svp, AG), die eine Werbeliberalisierung im RTVG fordert, wurde verschoben (AB NR, 2001, S. 1439). 35
[36] AZ, 19.5.01; LT, 19.5.01; NZZ, 22.5.01. 36
[37] Presse vom 5.1., 19.2. und 9.3.01. 37
[38] Presse vom 28.3.01; NZZ, 19.5.01. Vgl. auch die Antworten des BR auf die Anfrage Studer (evp, AG) betreffend unzulässige Weinwerbung am Fernsehen (AB NR, 2001, S. 2020) bzw. Vermot-Mangold (sp, BE) betreffend einem Alkohol- und Tabakwerbeverbot in Radio und Fernsehen (AB NR, 2001, S. 959) sowie Galli (cvp, BE) betreffend Werbung für rezeptfreie Medikamente (AB NR, 2001, S. 753). Der BR verwies auf die ausstehende Auswertung der Vernehmlassung zur Revision des RTVG. 38
[39] Bund, 23.3. und 9.4.01; vgl. in diesem Zusammenhang die Antwort des BR zur Motion Hess (sd, BE) sowie zur Motion Leuthard (cvp, AG), welche im Rahmen des revidierten RTVG die Schaffung einer Quote für einheimische Musikwerke in den Radioprogrammen bzw. die Förderung von Schweizer Kultur am Radio und im Fernsehen fordern (AB NR, 2001, S. 1438 bzw. S. 1437). Zur Neuausrichtung von DRS 3 vgl. auch SPJ 2000, S. 303.  39
[40] NZZ, 21.3.02. 40
[41] BZ, 27.9.01; NZZ, 2.10.01. 41
[42] BaZ, 24.2. und 2.6.01; NZZ, 26.2. und 6.9.01; Bund, 12.3. und 12.5.01; Presse vom 21.4., 28.8. und 5.9.01; Ww, 31.5.01; vgl. SPJ 2000, S. 302 f. 42
[43] BüZ, 8.1. und 12.1.01; BaZ, 9.1.01; Bund, 4.9.01. 43
[44] BBl, 2001, S. 5674; Ww, 2.8.01; Presse vom 11.8., 12.8., 23.8., 24.8., 28.8., 1.11., 27.11., 29.11. und 30.11.01; SGT, 18.8.01; AZ, 19.9.01; Bund, 26.9.01; ssmgazette, 3/2001, S. 8 ff. 44
[45] Presse vom 10.5., 22.11., 24.11. und 14.12.01; BaZ, 3.12.01; vgl. SPJ 2000, S. 304. Siehe hierzu auch die Anfrage Jossen (sp, VS) betreffend eine finanzielle Rettung von TV3 durch die Swisscom (AB NR, 2001, S. 1637). 45
[46] Presse vom 3.5.-5.5.01; SHZ, 9.5.01; AZ, 5.7.01. 46
[47] Presse vom 11.9. und 16.10.01; NZZ, 12.9. und 6.10.01; Bund, 14.9.01; LT, 3.10.01. 47
[48] Presse vom 30.10.01. 48
[49] BBl, 2001, 1277 f. und 1279 f.; Presse vom 18.1.01; Bund, 29.1.01; vgl. SPJ 1999, S. 347. 49
[50] BBl, 2001, 1483 ff.; NZZ, 22.2.01. 50
[51] Bund, 25.10.01; NZZ, 26.10.01; Medienmitteilung UVEK vom 7.11.01; vgl. SPJ 2000, S: 306; vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf die Anfrage Rennwald (sp, JU) (AB NR, 2001, S. 2016). 51
[52] Pressemitteilung Bakom vom 15.6.01; vgl. auch BBl, 2001, S. 3679. 52
[53] Pressemitteilung UVEK vom 19.12.01. 53
[54] Bund, 2.3.02; NZZ, 13.3.02. 54