Année politique Suisse 2002 : Partis, associations et groupes d'interêt / Partis
 
Parteiensystem
Zu den Sitzanteilen der Parteien auf Exekutiv- und Legislativebene sowie zu den Frauenanteilen vgl. oben, Teil I, 1e (Wahlen) sowie anhang_2002.pdf. Zu den Parolen der Parteien zu den eidgenössischen Volksabstimmungen siehe die Tabelle parolen_2002.pdf. Siehe auch die verschiedenen Sachkapitel.
Verglichen mit dem Ausland verfügen die Schweizer Parteien über wenig Geld. Gemäss eigenen Angaben betrug das Jahresbudget der SP für 2001/02 3,25 Mio Fr. (Spenden und Sponsoring: 13%, Fraktionsbeiträge: 13%, Mitgliederbeiträge: 58%, Diverses: 16%). Die FDP hatte 2,8 Mio Fr. zur Verfügung (Gönner, Spenden und Sponsoring: 65%, Fraktionsbeiträge: 30%, Mandatsträger und Kantonalparteien: 5%), die CVP 2,5 Mio Fr. (Sponsoring und Finanzaktionen: 50%, Fraktionsbeiträge und Mandatsträger: 25%, Kantonalparteien: 10%, Diverses: 15%), die SVP 2 Mio Fr. (Fraktionsbeiträge: 45%, Spenden: 35%, Kantonalparteien: 10%, Mandatsträger: 10%). Um ihre Finanzmittel aufzubessern, wandten die Parteien neue Methoden des Fund-Raising an: Die SP organisierte einen Gala-Abend mit Kunstauktion, die FDP führte erstmals einen symbolischen Mitgliederbeitrag von 1 Fr. ein und erwog für 2003 einen "Wahlbatzen". Die CVP hingegen prüfte die Einführung einer CVP-Karte, die den Karteninhabern Rabatte in CVP-nahen Betrieben gewähren soll. CVP und SVP warben bei ihren Mitgliedern und Sympathisanten für einen Telefonanbieter, der 10% der Gesprächsgebühren in die Parteikasse weiterleitete; die Spender erhielten Ende Jahr eine Zusammenstellung mit der Höhe ihres so bezahlten Betrags, den sie von der Steuer abziehen konnten [1].
Um die Parteien von administrativen Arbeiten zu entlasten, beschloss das Parlament mit der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auch die Einführung eines Parteienregisters. Trägt sich eine Partei in dieses Register ein, wird ihr bei den Nationalratswahlen das Sammeln der Unterschriften für die Einreichung des Nationalratswahlvorschlags und damit auch das Einholen der Stimmrechtsbescheinigung erlassen. Bedingung ist, dass sie mit mindestens einem Mitglied im Nationalrat oder mit je drei Mitgliedern in drei kantonalen Parlamenten vertreten ist [2].
 
[1] 24h, 16.2.02; NZZ, 22.2.02; SGT, 23.2.02; QJ, 1.7.02; TA, 1.7. und 10.10.02. Zur Rolle der Parteien vgl. auch AZ, 11.5.02; SPJ 2001, S. 294 f. Zu den Fund-Raising-Methoden der Bundesratsparteien siehe auch unten.
[2] BBl, 2002, S. 6075 ff.; AB SR, 2002, S. 946 f. und 1310; AB NR, 2002, S. 1850 f. und 2176; Lib., 26.11.02; TA, 29.11.02. Siehe auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte).