Année politique Suisse 2002 : / La législation dans les cantons
6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
AARGAU: Strukturreform Schulwesen. Modell Gamma-Plus. Der Grosse Rat lehnt das Modell Gamma-Plus ab und beschliesst, eine breite Vernehmlassung einzuleiten, mit der nach einem anderen, mehrheitsfähigen Modell gesucht werden soll (AZ, 20.3.; vgl. SPJ 2001, S. 290).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Neues Bildungsgesetz. In 1. Lesung beschliesst der Landrat, dass alle Kinder die Jugendmusikschule (JMS) besuchen können; künftig sollen umfassende Blockzeiten gelten, wobei die Gemeinden Ausnahmen machen dürfen. Ansonsten keine wesentlichen Änderungen zur Kommissionsfassung. Der Landrat verabschiedet in 2. Lesung ein Gesetz, das als moderater Kompromiss gewertet werden kann. Das modernisierte Schulsystem übernimmt Realschulen, Sekundarschulen und Progymnasien und führt diese organisatorisch und soweit möglich auch räumlich unter einem Dach zusammen. In der Obhut der Gemeinden bleiben Kindergarten, Primarschule und Jugendmusikschule. In der Volksabstimmung vom 22.9. mit 76,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 43,7% (BaZ, 19.4., 3.5., 7.6., 23.9.; vgl. SPJ 2001, S. 290).
– 2) Volksinitiative für die Zusammenführung der Bildungsinstitutionen beider Basel. Im Rahmen des Dreierpakets von Volksinitiativen unter dem Motto „zäme gohts besser“. Zustandegekommen (BaZ, 15.11.; vgl. SPJ 2001, S. 290).
– 3) Volksinitiative der SVP „für eine Schule mit Qualität“. Strengere Übertrittsanforderungen an Gymnasien und den anderen weiterführenden Schulen in Form einer Prüfung. Eingereicht (BaZ, 18.4.).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative für die Zusammenführung der Bildungsinstitutionen beider Basel. Im Rahmen des Dreierpakets von Volksinitiativen unter dem Motto „zäme gohts besser“. Zustandegekommen (BaZ, 15.11.; vgl. SPJ 2001, S. 290).
– 2) Änderung des Schulgesetzes. Vom Grossen Rat verabschiedet (BaZ, 1.3.; vgl. SPJ 2001, S. 290).
– 3) Die 1998 eingereichte Volksinitiative „für die Sicherung der Basler Schulqualität“ wird zurückgezogen, da der Grosse Rat einen Paragraphen über das jeder einzelnen Schule zur Verfügung stehende Unterrichtslektionendach ins Schulgesetz aufgenommen hat. Ein „Lektionenboden“ sollte gemäss dem Begehren dem vom Erziehungsrat beschlossenen „Lektionendach“ entgegengesetzt werden (BaZ, 29.8.; vgl. SPJ 1998, S. 375).
OBWALDEN: Neues Bildungsgesetz. Einjähriges Kindergartenobligatorium; Möglichkeit des zweijährigen Kindergartenbesuchs; Beiträge des Kantons an die Volksschule in Form einer SchülerInnenpauschale; familienergänzende Tagesstrukturen. In die Vernehmlassung gegeben (NLZ, 13.4.; vgl. SPJ 2001, S. 291).
SANKT GALLEN: 1) Nachtragsgesetz über die Besoldung der Volksschullehrer. Kleinklassenlehrkräfte und schulische Heilpädagogen sollen wieder gleich viel verdienen wie Oberstufenlehrer. Vorlage der Regierung. In 1. und 2. Lesung vom Grossen Rat verabschiedet (SGT, 15.4., 26.9., 26.11.).
– 2) Nachtragsgesetz zum Volksschulgesetz. Maximal 24 Kinder pro Schulklasse statt wie bisher 28. In 2. Lesung vom Grossen Rat verabschiedet. In der Schlussabstimmung fällt das Gesetz mit 87 Ja- zu 31 Nein-Stimmen durch, weil das dafür nötige qualifizierte Mehr von 91 Stimmen fehlt. Dem Parlament wird im Februar 2003 dieselbe Vorlage erneut vorgelegt werden (SGT, 25.9., 26.11.; NZZ, 29.11., 5.12.).
SCHAFFHAUSEN: Kredit von 11,95 Mio Fr. für einen Neubau auf dem Kantonsschulareal. Vom Grossen Rat gutgeheissen. In der Volksabstimmung vom 24.11. mit 51,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 65,8% (SN, 4.6., 25.11.).
SOLOTHURN: 1) Volksinitiative des LehrerInnenverbands (LSO) „Gute Schulen brauchen Führung“. Eingereicht. Die Regierung lehnt die Initiative ab, interferiere sie doch mit laufenden Prozessen. Der Kantonsrat beauftragt die Regierung mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags – im Gegensatz zu den anderen drei Initiativen des LSO, die alle abgelehnt werden (s. unten) (SZ, 31.1., 4.7.; vgl. SPJ 2001, S. 291).
– 2) Volksinitiative des LehrerInnenverbands „Der Kindergarten gehört dazu“. Eingereicht. Die Regierung lehnt die Initiative ab, interferiere sie doch mit laufenden Prozessen. Vom Kantonsrat abgelehnt (SZ, 31.1., 4.7., 13.11.; vgl. SPJ 2001, S. 291). – 3) Volksinitiative des LehrerInnenverbands „Gerechte Chancen für Musikschüler“. Eingereicht. Die Regierung lehnt die Initiative ab, interferiere sie doch mit laufenden Prozessen. Vom Kantonsrat abgelehnt (SZ, 31.1., 4.7., 14.11.; vgl. SPJ 2001, S. 291). – 4) Volksinitiative des LehrerInnenverbands „Klare Anstellungsverhältnisse“. Eingereicht. Die Regierung lehnt die Initiative ab, interferiere sie doch mit laufenden Prozessen. Vom Kantonsrat abgelehnt (SZ, 31.1., 4.7., 14.11.; vgl. SPJ 2001, S. 291).
ZÜRICH: Neues Volksschulgesetz. Kantonsrat beschliesst Eintreten. In der Detailberatung wird die Schaffung einer Grundstufe beim Schuleintritt beschlossen. Gegen die SVP beschliesst das Parlament zudem, die Verpflichtung der Gemeinden, bei Bedarf Tagesstrukturen anzubieten, im Gesetz zu belassen. Im weiteren schafft der Kantonsrat die Möglichkeit, dass an Privatschulen von besonderem Interesse für den Kanton (internationale Schulen) Investitionsbeiträge gesprochen werden können. In 2. Lesung werden das neue Volksschulgesetz sowie das neue Bildungsgesetz gegen die Stimmen der SVP verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 24.11. wird das Volksschulgesetz mit 52,2% der Stimmen abgelehnt; hingegen wird das Bildungsgesetz und damit die Abschaffung der Bezirksschulpflegen mit 58,7% der Stimmen angenommen; die entsprechende Verfassungsänderung wird mit 52,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 50% (NZZ, 28.5., 29.5., 4.6., 2.7., 25.11.; vgl. SPJ 2001, S. 291).
APPENZELL INNERRHODEN: Neues Anwaltsgesetz. Anpassung an das Bundesrecht. An der Landsgemeinde vom 28.4. angenommen (SGT, 29.4.).
BASEL-LANDSCHAFT: Neues Advokaturgesetz. Möglichkeit der Honorarvereinbarung zusammen mit den Recht suchenden Personen. Bei unentgeltlichen Vertretungen erhalten die Anwältinnen und Anwälte neu grundsätzlich das volle Honorar. Vom Grossen Rat beschlossen (BaZ, 16.5.).
GENEVE: 1) Modification par le Grand Conseil de la loi modifiant la loi sur l'instruction publique (statut du personnel enseignant non nommé). Le Conseil d'Etat engagera les membres du corps enseignant. Pour les membres du corps enseignant non-nommés ou stabilisés, il peut déléguer cette compétence aux directions d'école, agissant d'entente avec le département (geneve.ch, 13.12).
– 2) Modification par le Grand Conseil de la loi modifiant la loi sur l'instruction publique (pension complémentaire). Pour le corps enseignant primaire, l'Etat de Genève versera une pension complémentaire, non remboursable, dès le mois où le membre du corps enseignant prend sa retraite et jusqu'au moment où il atteint l'âge ordinaire donnant droit à une rente de l'AVS (geneve.ch, 13.12).
GLARUS: Neues Anwaltsgesetz. Anpassung an das Bundesrecht. An der Landsgemeinde vom 5.5. beschlossen (NZZ, 6.5.).
LUZERN: 1) Neues Anwaltsgesetz. Anpassung an das Bundesrecht. In 1. und 2. Lesung vom Grossen Rat verabschiedet (NLZ, 29.1., 6.3.).
– 2) Neues Stipendiengesetz. Leichte Erhöhung der Stipendien. Gute Aufnahme in der Vernehmlassung, wobei umstritten bleibt, wieviel Geld der Kanton in die Stipendien investieren soll. Vorlage der Regierung berücksichtigt unter anderem neue Ausbildungsmöglichkeiten wie Berufsmatur und Fachhochschulen; Förderung des lebenslangen Lernens. Das Gesetz wird vom Grossen Rat gegen die Stimmen der Ratslinke (SP und GB) in 1. Lesung verabschiedet; diese unterliegt mit all ihren sozialpolitisch ausgerichteten Anträgen. In 2. Lesung werden die kantonalen Ausbildungsgelder von 8 auf rund 12 Mio Fr. erhöht. Verabschiedet (NLZ, 22.3., 23.5., 11.6., 26.6., 2.7., 10.9.; vgl. SPJ 2001, S. 291).
– 3) Volksinitiative der Jusos „Bildung für alle!“. Die vom Grossen Rat im Rahmen des neuen Stipendiengesetzes beschlossene Erhöhung der Stipendienausgaben (s. oben) seien absolut ungenügend: diese sollen auf knapp 19 Mio Fr. erhöht werden. Lanciert (NLZ, 26.10.).
OBWALDEN: Neues Anwaltsgesetz. Anpassung an das Bundesrecht. Unterstellung aller Anwälte unter dieselben Berufsregeln. Vorlage der Regierung (NLZ, 15.3.).
SANKT GALLEN: Zweites Nachtragsgesetz zum Anwaltsgesetz. Anpassung an das Bundesrecht. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 7.5., 24.9.).
THURGAU: Revision des Gesetzes über das Notariatswesen. Erhöhung der Gebühren, um den Kostendeckungsgrad in den Notariaten zu verbessern. Vorlage der Regierung. Vom Grossen Rat angenommen (SGT, 9.2., 29.8.).
ZÜRICH: Revision des Anwaltsgesetzes. Anpassung an das Bundesrecht und Abschaffung des Schenkpatents. Vorlage der Regierung (NZZ, 15.11.).
BERN: 1) Revidiertes Fachhochschulgesetz. Vier Departemente mit drei Standorten als neue Struktur (Künste: Bern und Biel; Wirtschaft und Soziales: Bern; Architektur, Bau und Holz: Biel und Burgdorf; Technik und Informatik: Biel und Burgdorf). In die Vernehmlassung gegeben. Das Gesetz findet bei Parteien und Verbänden Zustimmung – umstritten bleibt jedoch die Frage der Trägerschaft; gewünscht wird zudem mehr Kooperation zwischen FHS, Universität und ETH. Vorlage der Regierung sieht nun für die Departementsstruktur der Fachhochschule sechs Departemente statt zwölf einzelne Hochschulen vor (Bund, 4.5., 27.8., 22.11.).
– 2) Revidiertes Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz. Zentralisierung der Ausbildung sowie Schliessung des Instituts Spiez. Vom Grossen Rat verabschiedet (Bund, 21.11.).
GENEVE: Le Grand Conseil a adopté à une large majorité la nouvelle loi sur l’Université. Désormais, à côté du rectorat, un seul conseil subsiste: le Conseil de l’université, composé de 21 membres dont deux tiers proviennent du monde académique et un tiers est issu des milieux politiques. Autre nouveauté: l’introduction d’une convention d’objectifs quadriennale entre l’Etat et l’Université. Ce ''contrat de prestations'' sera complété par une évaluation de l’enseignement et de la recherche par des organismes fédéraux ou internationaux. La nouvelle loi prévoit aussi une procédure modifiée de nomination des professeurs. La double candidature devient la règle, mais le rectorat a la possibilité de n’en retenir qu’une avant de la soumettre au Conseil d’Etat (LT, 28.10).
NEUCHATEL: La nouvelle loi sur l’Université a été vote et acceptée pas le Grand Conseil par 89 voix contre 13 (Exp., 6.11).
SANKT GALLEN: Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule. In 1. und 2. Lesung vom Grossen Rat verabschiedet (SGT, 26.9., 26.11.).
SCHAFFHAUSEN: Schaffung einer Pädagogischen Hochschule Schaffhausen. Entsprechende Änderung des Schulgesetzes. Vom Grossen Rat ohne Gegenstimme in 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 22.9. mit 72,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 64,2% (SN, 18.6., 23.9.).
TESSIN: Le Grand Conseil a voté et approuvé la nouvelle loi sur l’institution d’une Haute école pédagogique. Son siège est à Lugano et elle ouvrira ses portes en 2002-2003 (CdT, 18.2, 20.2).
ZÜRICH: 1) Revision des Fachhochschulgesetzes. Umwandlung des losen Verbunds ehemals selbständiger Teilschulen zu einer einheitlich geführten, den universitären Hochschulen gleichgestellten Bildungsinstitution. In die Vernehmlassung gegeben (NZZ, 15.2.).
– 2) Revision des Universitätsgesetzes. Schaffung von Spielraum für die Erhöhung der Semestergebühren bis zu Fr. 1200; Berufungsverfahren sollen von den Fakultäten straff gestaltet werden können; Studierende sollen eine öffentlichrechtliche Körperschaft bilden. Vorlage der Regierung (NZZ, 23.8.).
AARGAU: Volksinitiative der Alternativen Liste zur vollen Ausschöpfung des in der Verfassung festgeschriebenen Kulturprozents. Lanciert (AZ, 2.11.).
BASEL-LANDSCHAFT: Gesetz über die Archivierung/Archäologie. Versachlichung und systematische Straffung der bisher in Verordnungsform geregelten Bestimmungen; als demokratischer Grundsatz für die Benutzung soll der freie Zugang zu staatlichen Unterlagen gelten. In die Vernehmlassung geschickt. Vorlage der Regierung. Gute Aufnahme im Landrat (BaZ, 21.8., 1.10., 18.10.).
BERN: Umwandlung des Centre Interrégional de Perfectionnement (CIP) Tramelan in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Vorlage der Regierung (BZ, 5.11.).
GRAUBÜNDEN: Volksinitiative „Wahrung der Chancengleichheit für Bündner Jugendliche“. Zustandegekommen (BüZ, 18.1.; vgl. SPJ 2001, S. 293).
NIDWALDEN: Revision des Kulturförderungsgesetzes. Vereinfachung der Strukturen; Sprechung kultureller Beiträge durch eine Kulturkommission, statt durch die Regierung; Abgabe der Aufsicht über Kantonsbibliothek und Museen von Kommissionen an die Verwaltung. In die Vernehmlassung gegeben (NLZ, 14.6.).
TESSIN: La nouvelle loi sur l’église catholique est prête pour l’examen du Grand Conseil (CdT, 7.11; APS 2000, p. 345).
ZÜRICH: Revision des Kirchengesetzes. Vorlage des neuen Kirchengesetzes und eines die Kirchen betreffenden Verfassungsartikels. Mehr Autonomie im Verhältnis zum Staat und Regelung der finanziellen Leistungen an die Kirchen (NZZ, 20.3.; vgl. SPJ 2001, S. 293).
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