Année politique Suisse 2002 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Bürgerrecht und Stimmrecht
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Stimm- und Wahlrecht
Mit der Zustimmung zur neuen totalrevidierten Kantonsverfassung hiess der Waadtländer Souverän auch die Einführung des Stimm- sowie des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer auf Gemeindeebene gut. Davon profitieren können Personen, welche mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz und davon mindestens die letzten drei Jahre im Kanton wohnen [15].
Der Verfassungsrat des Kantons Freiburg beschloss die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene. In Kanton Graubünden stimmte das Parlament anlässlich der Beratung der neuen Kantonsverfassung dem Regierungsantrag auf Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene zu [16].
Eine breite Beachtung in den Medien fand der Entscheid der Berner Gemeinde Madliswil, eine obere Alterslimite von 70 Jahren für die Ausübung eines Exekutivamtes einzuführen. Derartige Vorschriften über das minimale und das maximale Alter für den Einsitz in Exekutivgremien sind nicht neu, sondern bestehen in verschiedenen Gemeinden und Kantonen seit langer Zeit. So kennen bezüglich der Wählbarkeit in die Kantonsregierung Glarus und Appenzell a.Rh. Höchstaltersgrenzen von 65 Jahren, und in Schwyz, Freiburg (je 25) und Genf (27) bestehen Mindesaltervorschriften. Interessenorganisationen von Rentnern protestierten heftig gegen den Beschluss von Madliswil und kritisierten ihn als nicht vereinbar mit dem Diskriminierungsverbot der neuen Bundesverfassung [17].
 
[15] 24h, 28.8. und 23.9.02; Lib., 28.11.02. Die neue Verfassung soll auf den 14.4.03 in Kraft gesetzt werden; unklar war noch, ob die Bestimmungen über das Ausländerstimmrecht auf Gesetzesstufe präzisiert werden müssen (Lib., 2.12.02; 24h, 6.12.02).
[16] FR: Lib., 25.4.02. GR: TA, 19.6.02. Dieses fakultative Recht existiert sonst nur in Appenzell-Ausserrhoden; in Neuenburg, dem Jura und ab 2003 auch in der Waadt gilt das Ausländerstimmrecht obligatorisch für alle Gemeinden.
[17] BaZ, 17.7.02; LT, 20.7., 31.7. und 7.8.02; NZZ, 7.8. und 19.8.02.