Année politique Suisse 2002 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerb
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Andere wettbewerbspolitische Massnahmen
Der Ständerat fand wenig Gefallen an den beiden Motionen, welche der Nationalrat im Vorjahr zum Zweck einer effektiveren Umsetzung des Binnenmarktgesetzes verabschiedet hatte. Er teilte zwar die Kritik am Ungenügen der geltenden Bestimmungen, beurteilte aber in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die beiden sich auf Verfahrensregeln beschränkenden Motionen als ungenügend. Diejenige, welche der Wettbewerbskommission ein Beschwerderecht gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide beim Bundesgericht einräumte, überwies er als Postulat; diejenige, welche das Bundesgericht in allen Fällen zur Anhörung der Weko verpflichtet, lehnte er als unzulässige Einmischung in die Arbeitsweise des Gerichts ab [21].
Die im Vorjahr vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission für ein neues Lotteriegesetz legte zu Jahresende ihren Vorentwurf vor. Im Zentrum steht darin nicht mehr wie ursprünglich angekündigt die Liberalisierung, sondern ein verbesserter Schutz für spielsüchtige Menschen. Alle Veranstalter sollen zu diesem Zweck 0,5% des Bruttospielertrags in einen Fonds überweisen müssen. Die Reinerträge aus den Spielen sollen weiterhin gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zukommen, wobei die Kantone über deren Verteilung entscheiden. Als Neuerung sollen einige neue Spielformen, wie etwa die Buchmacherwette auf Sportresultate zugelassen werden [22].
 
[21] AB SR, 2002, S. 182 ff. Siehe SPJ 2001, S. 81 sowie Lit. Eidg. Parlamentsdienste.
[22] NZZ und SGT, 10.12.02. Vgl. SPJ 2001, S. 81.