Année politique Suisse 2002 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerb
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Konsumentenschutz
Die vom Nationalrat 2001 überwiesene Motion Sommaruga (sp, BE) für rechtliche Massnahmen gegen irreführende oder falsche Gewinnversprechen fand auch im Ständerat Zustimmung [23].
Mit einer Motion verlangte Nationalrat Grobet (alliance de gauche, GE), dass bei Bekleidungsprodukten einerseits das Produktionsland deklariert werden muss und andererseits anzugeben ist, ob das Produkt gemäss den Regeln der „Clean Clothes Campaign“ (eine private Übereinkunft über faire Anstellungsbedingungen, minimale Löhne, Höchstarbeitszeiten etc.) hergestellt worden ist. Der Bundesrat lehnte diese Forderung ab, da sie wegen technischer und handelsrechtlicher Probleme (Produkte, die in mehreren Ländern angefertigt werden, WTO-Regeln über technische Handelshindernisse etc.) nicht umsetzbar sei. Der Nationalrat überwies den Vorstoss in Postulatsform, obwohl sich die Regierung auch gegen diese abgeschwächte Form ausgesprochen hatte [24]. Ebenfalls gegen den Willen des Bundesrates – er hatte die Umwandlung in ein Postulat vorgeschlagen – überwies der Nationalrat eine auch von Landwirtschaftsvertretern unterstützte Motion der Konsumentenschützerin Sommaruga (sp, BE) für mehr Transparenz über die Produktionsmethoden bei importierten Nahrungsmitteln. Gemäss Landwirtschaftsgesetz kann der Bundesrat eine Deklaration von Erzeugnissen vorschreiben, die mit in der Schweiz nicht zugelassenen Methoden produziert worden sind. Er hat dies für einige Produkte getan (Fleisch mit Hormonzugaben bei der Fütterung oder Eier von Hühnern in Käfighaltung). Sommaruga hatte einerseits gefordert, dass dieser Hinweis auf die Produktionsmethoden zwingend für alle Agrarprodukte verlangt wird, und dass andererseits auch im Inland hergestellte oder importierte Lebensmittel, welche solche Produkte verarbeiten (z.B. Teigwaren mit Eiern aus Käfighaltung), davon betroffen sein sollen. Der Ständerat wandelte die Motion in ein Postulat um [25].
Mit einer Motion verlangte Nationalrat Weigelt (fdp, SG) die Ersetzung der im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verankerten Brutto- durch die Nettopreisanschreibepflicht. Die Vorschrift, dass die Bruttopreise angegeben werden müssen, führe zu einem Wettbewerbsnachteil schweizerischer Anbieter bei Preisvergleichen im Internet sowie zu grossem Aufwand bei Veränderungen der MWST, und sie mache zudem den Konsumenten nicht bewusst, wie gross der Anteil der indirekten Steuern am Preis einer Ware sei. Obwohl Vollmer (sp, BE) darauf hinwies, dass auch in der EU die Bruttopreisanschreibepflicht gilt und deshalb für eine Ablehnung plädierte, überwies die bürgerliche Ratsmehrheit den Vorstoss in Postulatsform [26].
Mit einer als Postulat überwiesenen Motion Stähelin (cvp, TG) forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, in Zukunft Organisationen, welche mit Qualitätslabels und andern Mitteln für die Lauterkeit von gemeinnützigen Spenden sorgen (z.B. Zewo), im Rahmen des Konsumenteninformationsgesetzes zu unterstützen [27].
 
[23] AB SR, 2002, S. 308. Vgl. SPJ 2001, S. 81. Vgl. zum Stand der schweizerischen Konsumentenschutzpolitik auch die Interpellation Berberat (sp, NE) in AB NR, 2002, S. 233 f. und I, Beilagen, S. 357 ff.
[24] AB NR, 2002, S. 235.
[25] AB NR, 2002, S. 235 ff.; AB SR, 2002, S. 279.
[26] AB NR, 2002, S. 230 ff.
[27] AB SR, 2002, S. 643 f.