Année politique Suisse 2002 : Chronique générale / Finances publiques / Direkte Steuern
Im Frühling schickte die WAK-SR zwei neue Varianten der Familienbesteuerung mit unterschiedlichen Divisoren an die Kantone zur Vernehmlassung; diese fanden wenig Anklang. Darauf schlug die WAK dem Ständerat die Einführung der Individualbesteuerung vor 24h und NZZ, 27.3. und 22.4.02; SHZ, 2.5.02; Presse vom 4.5.02. Vernehmlassungsreaktionen: Bund, 22.6.02; SZ, 27.6.02; SN, 28.6.02; BaZ, 11.7.02; SGT, 12.7.02. Wechsel zur Individualbesteuerung: Presse vom 24.8.02; NZZ, 13.9.02; AZ, 16.9.02; NLZ, 17.9.02.. Mit 24:17 Stimmen hielt der Rat jedoch am Teilsplitting mit Divisor 1,9 fest, das vom Bundesrat und vom Nationalrat favorisiert wird. In der Detailberatung strich der Ständerat im Einklang mit der Kommission und dem Bundesrat das vom Nationalrat eingeführte Wahlrecht (gemeinsame Veranlagung oder Splitting) für Konkubinatspaare mit Kindern. Anschliessend stutzte er die vom Nationalrat grosszügig genehmigten Abzüge zurück: Er setzte den Betreuungskostenabzug auf 4000 Fr. fest, kürzte den Kinderabzug auf 9300 Fr. und strich den Ausbildungsbeitrag für Jugendliche. Beim Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden stimmte er mit 25:18 Stimmen einem Antrag Plattner (sp, BS) zu, der die Kantone nicht dazu zwingt, zum Teilsplitting überzugehen; damit können die Kantone zwar nicht die Individualbesteuerung einführen, jedoch ihre Doppeltarife beibehalten AB SR, 2002, S. 571 ff. und 600 ff.; Presse vom 18.9.02. Die Motion der WAK-SR, welche einen Wechsel zur Individualbesteuerung verlangte, wurde zurückgezogen (AB SR, 2002, S. 674)..
In der Differenzbereinigung bekräftigte der Nationalrat seine Beschlüsse vom Vorjahr: Abzug der Kinderbetreuungskosten von 7000 Fr., Erhöhung des Kinderabzuges auf 11 000 Fr. und Ausbildungsabzug von 3000 Fr. Ausserdem beschloss er mit 105:56 Stimmen im Gegensatz zum Nationalrat, den Kantonen den Wechsel zum Teilsplitting-Modell vorzuschreiben AB NR, 2002, S. 1851 ff. (insbesondere S. 1868 ff.); BZ, 25.10.02; NZZ, 26.10.02; SGT, 29.10.02. Zu den Auswirkungen der Steuerharmonisierung auf Steuerpflichtige mit niedrigen Einkommen vgl. auch die Einfache Anfrage Widmer (sp, LU) (AB NR, 2002, S. 78 ff.)..
In seiner Antwort auf eine Interpellation Hess (fdp, OW) räumte der Bundesrat ein, dass die Familienbesteuerungsreform zu Ausfällen führe, welche die finanzschwachen Kantone besonders hart treffen könne. Es sei jedoch nicht sinnvoll, vor dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs noch Änderungen am geltenden System vorzunehmen AB SR, 2002, S. 318 f. und III, Beilagen, S. 98 f. Zum NFA siehe unten..
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