Année politique Suisse 2002 : Chronique générale / Finances publiques / Indirekte Steuern
Der Ständerat hiess einstimmig eine parlamentarische Initiative seiner WAK gut, welche die Verlängerung des Sondersteuersatzes für die Hotellerie von 3,6% bis Ende 2006 ermöglicht; im Rahmen der Neuen Finanzordnung sieht der Bundesrat eine Befristung des Sondersteuersatzes bis Ende 2006 vor BBl, 2002, S. 7312 ff.; AB SR, 2002, S. 679 f.; vgl. dazu oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik). Zur Neuen Finanzordnung siehe oben.. Hingegen sprach sich die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation Cina (cvp, VS) gegen einen Sondersteuersatz für Bergbahnen aus; Steuervergünstigungen im Rahmen der Mehrwertsteuer seien nicht der richtige Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu fördern, da dies einer indirekten Subventionierung gleichkäme AB NR, 2002, S. 1693 und IV, Beilagen, S. 458 f.; NF, 12.9.02.. Ferner lehnte es der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Berberat (sp, NE) ab, die Bestattungskosten von der Mehrwertsteuer auszunehmen oder dem tieferen Satz von 2,4% zu unterstellen; weitere Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer auszunehmen, würde das Prinzip der Umsatzsteuer aushöhlen AB NR, 2002, III, Beilagen, S. 217 f.; TG, 30.5.02; WoZ, 13.6.02..
Mit 92:73 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, BS) ab, die eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf erneuerbaren Energien forderte. Da Strom aus erneuerbaren Energien fünfmal mehr koste als konventioneller Strom, soll er nicht noch durch Steuern belastet werden. Die vorberatende Kommission hatte das Anliegen grundsätzlich begrüsst, wollte mit der MWSt jedoch keine Lenkungsziele verfolgen; zudem solle die Wettbewerbsneutralität gewahrt bleiben AB NR, 2002, S. 273 ff. . Eine Motion Weigelt (fdp, SG), die schweizweit ermässigte Motorfahrzeugsteuern für verbrauchsarme Fahrzeuge verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates abgeschrieben; der Bund empfahl den Kantonen, die kantonalen Motorfahrzeugsteuern anzupassen AB NR, 2002, S. 1688.. Diskussionslos überwies der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der Aargauerin Stump (sp), die verlangte, dass die Verteilung von Forschungsgeldern auf im Rahmen eines Projektes beteiligte Partnerinnen und Partner im universitären und ausseruniversitären Bereich von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Befreiung soll sich auch auf Leistungen erstrecken, die zwischen den Forschungsbeteiligten erbracht werden AB NR, 2002, S. 1466..
Die beiden bündnerischen Gemeinden Samnaun und Tschlin sollen dem Bund künftig Kompensationszahlungen auf entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen entrichten. Da sie aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind, gilt das Mehrwertsteuergesetz nur für Dienstleistungen und für Leistungen des Hotel- und Gastgewerbes, nicht aber für Lieferungen von Waren BüZ, 27.6.02..
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