Année politique Suisse 2002 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Ergänzungsleistungen
Mit 115 zu 65 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Egerszegi (fdp, AG) für eine definitive Verankerung der Ergänzungsleistungen (EL) in der Verfassung Folge. Egerszegi argumentierte, die EL, die in der Verfassung lediglich in den Übergangsbestimmungen als vorübergehende Massnahme erwähnt sind, bis die AHV existenzsichernd ist, seien längst zu einem Dauerprovisorium geworden. Eine definitive Verankerung in der Verfassung würde ihnen den Wert geben, der ihnen als einem sehr wichtigen Instrument der Sozialpolitik zukommt. Dieser Ansicht widersprach Rechsteiner (sp, BS). Er plädierte für eine gezielte Stärkung von AHV und 2. Säule, wodurch die EL wirklich nur noch in Ausnahmefällen zum Tragen kämen. Ein echtes Versicherungssystem sei Bedarfsleistungen in jedem Fall vorzuziehen [18].
Mit Einverständnis des Urhebers wurde eine Motion Tschäppät (sp, BE) in Postulatsform angenommen. Er beantragte, die Pauschale für die Krankenkassenprämie sei durch einen vom Bundesrat jährlich festzulegenden Betrag für die Kostenbeteiligung nach KVG aufzustocken. Tschäppät möchte verhindern, dass besonders die älteren Rentnerinnen und Rentner wegen der damit verbundenen bürokratischen Hürden auf die Rückforderung der Kostenbeteiligung verzichten und diese Beträge beim Existenzbedarf einsparen [19].
 
[18] AB NR, 2002, S. 254 ff. Siehe SPJ 1990, S. 221 und 1997, S. 267.
[19] AB NR, 2002, S. 1508.