Année politique Suisse 2002 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises / Kulturpolitik
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Filmförderung
Am 1. August trat das revidierte Gesetz über Filmproduktion und Filmkultur in Kraft. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen entfallen die Bewilligungspflicht für den Filmverleih sowie für den Bau oder die Umwandlung von Kinosälen. Stattdessen liefern die Verleiher und Kinobetreiber in Zukunft Zahlen, die es dem Bund erlauben, eine genaue Statistik über die in der Schweiz gezeigten Filme zu führen. Bundesrätin Dreifuss erinnerte die Branche noch einmal eindringlich an ihre Selbstverantwortung und die Verpflichtung, die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Kinoangebots sicherzustellen. Die im Gesetz verankerte erfolgsabhängige Filmförderung „Succès cinéma“ war bereits auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt worden [5].
Im Rahmen des Filmfestivals von Locarno wurde der um knapp eine Million auf 50,4 Mio Fr. aufgestockte „Pacte de l’audiovisuel“ zwischen SRG SSR idée suisse und den unabhängigen Schweizer Filmproduzenten für die Jahre 2003 bis 2005 unterzeichnet. Die Filmschaffenden werden künftig für Fernsehausstrahlungen ihrer Werke besser entschädigt [6].
 
[5] Presse vom 3.8.02. Vgl. SPJ 2001, S. 238 f. Siehe dazu auch unten (Urheberrecht).
[6] Presse vom 6.8.02. Siehe SPJ 1999, S. 330.