Année politique Suisse 2002 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises / Kirchen
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Andere Religionen
Die russisch-orthodoxen Gläubigen erhielten Ende Jahr in Zürich ihre erste geweihte Kirche in der deutschen Schweiz. Sie steht nicht nur Russen offen, sondern wird auch von zahlreichen Georgiern, Bulgaren, Ukrainern und Serben besucht [31].
Im Einvernehmen mit dem Israelitischen Gemeindebund liess der Bundesrat die geplante Lockerung des seit 1893 geltenden Schächtverbots nach dem massiven Widerstand in der Vernehmlassung fallen. Dafür soll der Import von Fleisch von Tieren, die nach jüdischem oder islamischem Brauch rituell geschlachtet werden, gesetzlich garantiert werden. Der Verzicht auf die umstrittene Änderung im Tierschutzgesetz wurde mit der Wahrung des konfessionellen Friedens begründet, da in den Diskussionen neben tierschützerischen Argumenten auch antisemitische Töne zu hören gewesen waren [32].
Mit einem einjährigen Pilotprojekt läuteten die beiden Luzerner Gemeinden Kriens und Ebikon im Schuljahr 2002/2003 eine Schweizer Premiere ein, indem sie islamischen Schülerinnen und Schülern in der Unterstufe muslimischen Religionsunterricht anboten. Der Beauftragte für Religion der drei Landeskirchen im Kanton Luzern erklärte, die aus Deutschland stammenden Lehrmittel seien eingehend geprüft worden; es handle sich um modernes Unterrichtsmaterial ohne fundamentalistische Inhalte. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren begrüsste das Projekt, da sie grundsätzlich empfiehlt, dass Kinder fremder Kulturen auch in ihrer Sprache und Kultur unterrichtet werden [33].
 
[31] Presse vom 14.12.02. Zu andauernden Schwierigkeiten innerhalb der serbisch-orthodoxen Kirche bei der Besetzung von Priesterstellen, welche die Eidg. Ausländerkommission bewogen, sich aus ihrer Vermittlerrolle zurückzuziehen, siehe TA, 16.10.02. Vgl. SPJ 2001, S. 245.
[32] AZ, 29.1.02; LT, 30.1.02; Presse vom 14.3.02.
[33] Bund, 17.8.02; TA, 28.8.02. Siehe dazu die Stellungnahme des BR zu einer Interpellation Dunant (svp, BS) (AB NR, 2002, V, Beilagen, S. 219 ff.). Die Walliser Fremdenpolizei verweigerte einem fundamentalistischen Imam die Arbeitserlaubnis: LT, 9.10.02. Vgl. SPJ 2000, S. 292. Im Kanton Genf suspendierten die Behörden einen Sekundarlehrer, der ausserhalb der Schule radikal-islamisches Gedankengut verbreitete (LT, 12.10. und 16.10.02; TG, 22.10.02; NZZ, 20.12.02).