Année politique Suisse 2003 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Behörden- und Verwaltungsorganisation –
Organisation des autorités et de l’administration
AARGAU: 1) Volksinitiative der FDP zur Verkleinerung des Grossen Rats von 200 auf 140 Mitglieder. In der Volksabstimmung vom 18.5. mit 63,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 46% (AZ, 19.5.; vgl. SPJ 2002, S. 303).   2) Revision des Grossratswahlgesetzes infolge Parlamentsverkleinerung (siehe oben). Der neue Wahlmodus sieht die Organisation von 8 der 11 Bezirke in Wahlkreisverbänden vor; zudem soll es zu einem Wechsel vom Listenstimmen- zum Kandidatenstimmensystem sowie zu einer Neuregelung der Verteilung der Restmandate kommen. Vorlage der Regierung. In 1. Lesung vom Grossen Rat verabschiedet (AZ, 12.7., 27.9., 19.11., 26.11.). – 3) Verwaltungsreform zur Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV). Vorlage dem Parlament zugeleitet (AZ, 3.7.; vgl. SPJ 2002, S. 302 f.). – 4) Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch – Organisation des Zivilstandswesens. Das Parlament verabschiedet die Teilrevision des Gesetzes, nachdem es einer Streichung des kantonalen Sonderzivilstandsamtes zugestimmt, im übrigen aber gegenüber der 1. Lesung keine nennenswerten Änderungen am Gesetz vorgenommen hat. In der Volksabstimmung vom 18.5. mit 70,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 46% (AZ, 26.2., 19.5.; vgl. SPJ 2002, S. 303).   5) Pensionskassensanierung. Vereinigung der Pensionskassen des Staatspersonals und der Lehrkräfte sowie entsprechender Verpflichtungskredit in der Höhe von 906 Mio Fr. Vom Grossen Rat in der Schlussabstimmung genehmigt (AZ, 14.5.; vgl. SPJ 2002, S. 303). – 6) Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Professionalisierung des Betreibungswesens; Einführung eines obligatorischen Fähigkeitsausweises für Betreibungsbeamtinnen und -beamten sowie feste Besoldung der Gemeindeangestellten. Von der Regierung in die Vernehmlassung geschickt (AZ, 11.6.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Volksinitiative der SVP zur Einführung des Proporzwahlverfahrens für den Kantonsrat. Der Kantonsrat lehnt den regierungsrätlichen Gegenvorschlag ab und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Die SVP zieht ihr Begehren zurück (SGT, 25.3., 12.8.; vgl. SPJ 2002, S. 303). – 2) Volksinitiative von SP, SVP, Gewerkschaftsbund und EVP für ein „faires Wahlverfahren“. Im Unterschied zur SVP-Initiative (siehe oben) sollen nicht die Gemeinden als Wahlkreise gelten, sondern grössere Bezirke. Lanciert (SGT, 11.11.). – 3) Nationalratswahlen nach Majorzverfahren. Weil dem Kanton auf Grund seiner Einwohnerzahl nur noch ein Nationalratssitz zusteht, soll dieser künftig in einer Majorzwahl bestimmt werden. Vom Kantonsrat verabschiedet (NZZ, 18.2.). – 4) Neue Geschäftsordnung des Kantonsrates. Gegen die Stimmen der Parteilosen und der CVP gibt sich der Kantonsrat Fraktionen, wobei lediglich drei Parlamentsmitglieder nötig sind, um eine Fraktion zu bilden. Nein sagt das Parlament hingegen zur Einführung des Proporzwahlverfahrens (siehe oben) (SGT, 25.3.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Erweiterung der Mitwirkungsrechte des Landrats. Künftig soll das Parlament Standesinitiativen auch mit parlamentarischen Initiativen lancieren können. In 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 25.1., 8.2.). – 2) Gesetzliche Verankerung der Staatsgarantie für die Pensionskasse. Vom Landrat ohne Gegenstimme genehmigt (BaZ, 14.11.).
BASEL-STADT: 1) Unabhängiger Parlamentsdienst. Verbesserung der Dienstleistungen für den Grossen Rat durch einen verwaltungsunabhängigen Parlamentsdienst. Der Grosse Rat verabschiedet hierfür die gesetzliche Grundlage und ein entsprechendes Reglement (BaZ, 20.3.).  2) Job-Sharing bei der Ombudsstelle. Gesetzesrevision zur Ermöglichung einer Aufteilung der Ombudsstelle auf zwei Personen bei leicht heruntergefahrener Entlöhnung. Vom Grossen Rat gutgeheissen (BaZ, 15.5.).  3) Verwaltungsreform. Steuerungsgesetz und Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Stärkung der Staatsleitung; Einheit von Wirkungen, Leistungen und Kosten. Vorerst auf vier Jahre angelegt. Vorlage der Regierung (BaZ, 24.9.).
BERN: Teilrevision des Gesetzes über den Grossen Rat und der Geschäftsordnung für den Grossen Rat. Verkleinerung des Grossen Rates auf 160 Mitglieder, Anpassung an die neue Verwaltungsführung NEF 2000, Schaffung eines neuen Kommissionensystems sowie Bildung einer Kommission für Aussenbeziehungen. In die Vernehmlassung geschickt. In 1. Lesung vom Grossen Rat verabschiedet (BZ, 19.11.).
GENEVE: 1) Le Grand Conseil a modifié la loi portant règlement du Grand Conseil. Celle-ci supprime la motion communale et redéfinit la procédure pour les projets de loi (geneve.ch, 2.5 et 23.10). – 2) La loi concernant le traitement et les diverses prestations alloués aux membres du personnel de l'Etat et des établissements hospitaliers a été modifiée par le Grand Conseil (geneve.ch, 16.5). – 3) Le Grand Conseil a modifié la loi concernant le traitement et la retraite des magistrats du pouvoir judiciaire. Ils seront traités selon la loi concernant le traitement et les diverses prestations alloués aux membres du personnel de l'Etat et des établissements hospitaliers (geneve.ch, 29.8). – 4) La loi sur la surveillance de la gestion administrative et financière et l'évaluation des politiques publiques a été modifiée par le Grand Conseil. La surveillance de la gestion administrative et financière de l'Etat, des institutions cantonales de droit public et des organismes privés dépendant de l'Etat est assurée par l'inspection cantonale des finances (geneve.ch, 1.10).
LUZERN: 1) Departementsreform. Neuverteilung der Departemente: Das Justiz- und Gemeindedepartement wird neu mit dem Sicherheitsdepartement vereinigt, der Bereich Kultur gehört zum Bildungsdepartement; grosse Einschnitte beim Bau-, Verkehrs- und Umweltdepartement, dem das Wirtschaftsdepartement angegliedert wird; wenig betroffen sind einzig das Gesundheits- und Sozialdepartement sowie das Finanzdepartement. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 22.1., 18.2.).  2) Höhere Entschädigung für Grossräte. Die Parlamentsmitglieder sollen ab 2004 statt Fr. 7500 Fr. 10 000 als Jahresentschädigung erhalten. Begründet wird die Massnahme mit dem Anstieg der Arbeitsbelastung infolge der Reduktion der Anzahl an Grossratsmitgliedern. Vorlage der Regierung (NLZ, 24.11.).
NEUCHATEL: 1) En février, les députés ont accepté une modification de la loi d’organisation du Grand Conseil. Cette modification concerne le droit individuel des membres du parlement cantonal à obtenir des informations pour l’exercice de leur mandat. En décembre, la loi a à nouveau été modifiée à propos du dépôt des questions (Exp., 19.2; ne.ch, 30.4). – 2) Le Grand Conseil a adopté une modification de la loi sur le statut de la fonction publique par 53 voix contre 51. Elle a notamment comme conséquence une indexation moindre des salaires, ainsi que le report de la revalorisation prévue en 2004 (Exp., 3.12). – 3) Le Grand Conseil a modifié la loi sur la procédure et la juridiction administratives (ne.ch, 2.12).
NIDWALDEN: Reorganisation der Zivilstandskreise. Zusammenschluss der Zivilstandsämter zu einem Amt. Anpassung an das Bundesrecht. Vorlage der Regierung (SGT, 4.2.).
OBWALDEN: Nachtrag zum Behördengesetz. Keine automatische Erhöhung des Verdienstes von Mitgliedern der Regierung und der Gerichtspräsidien infolge der Anhebung der Löhne für das Kader. Vorlage der Regierung (NLZ, 17.1.).
SANKT GALLEN: Volksinitiative der SVP für die Einführung des Proporzes bei den Regierungsratswahlen. Lanciert. Drei Tage vor Einreichefrist abgebrochen wegen rund 1000 fehlender Unterschriften (SGT, 31.1., 12.2., 11.3., 9.8.).
SCHAFFHAUSEN: Volksinitiative der FDP „60 Kantonsräte sind genug“. Verkleinerung des Kantonsrats von 80 auf 60 Mitglieder. Lanciert und eingereicht. Zustandegekommen (SN, 30.7., 20.11.; NZZ, 13.11.).
SCHWYZ: Gebietsreform. Abschaffung der sechs Bezirke Küssnacht, Gersau, Schwyz, March, Höfe und Einsiedeln; Stärkung der Gemeinden und Ausbau der Kooperation unter Gemeinden; Übertragung der Trägerschaft der Mittelpunktschulen (Oberstufenschulen) von den Bezirken an die Gemeinden, wobei mehrere Gemeinden einen Schulkreis bilden und diese zur Führung der Schulen Zweckverbände gründen können; Auflösung der sechs Bezirksgerichte, Ansiedlung der Justiz beim Kanton; Schaffung von Kreisgerichten in Schwyz und Lachen mit der Funktion von erstinstanzlichen Gerichten, die auch Strafsachen behandeln. In die Vernehmlassung gegeben (NLZ, 4.4.).
SOLOTHURN: 1) Kleineres Quorum für das kantonsrätliche Verordnungsveto. In der Volksabstimmung vom 29.6. wird die entsprechende Verfassungsänderung mit 81,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 36,6% (SZ, 30.6.). – 2) Zentralisierung der Oberämter und der Amtsschreibereien für die Amteien Solothurn-Lebern und Bucheggberg-Wasseramt. Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung sowie Verfassungsänderung. Vorlage der Regierung. Ohne Einwände vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 30.5., 3.9.).  3) Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV). Flächendeckende Einführung ab 2005. Unternehmerische Führung der Verwaltung, kunden- und kostenorientiertes Erbringen der Dienstleistungen. Der Kantonsrat beschliesst Eintreten und verabschiedet die Vorlage (Verfassungsänderungen) in der Detailberatung zuhanden einer Volksabstimmung (SZ, 3.9., 4.9., 6.11.).
TESSIN: 1) Le Grand Conseil a modifié la loi sur le Grand Conseil et ses rapports avec le Conseil d'Etat. La loi précise les modalités de destitution des conseillers d'Etat (ticino.ch, 23.6). – 2) La loi de procédure pour les causes administratives a été modifiée par le Grand Conseil. Le Conseil d'Etat peut procéder à la publication dépersonnalisée de ses décisions, de celle de l'autorité administrative interne et des autres autorités ou commissions qu'il a nommé (ticino.ch, 24.2).
THURGAU: Reorganisation der Zivilstandskreise. Zusammenschluss der Zivilstandsämter. Der Kantonsrat lehnt einen Rückweisungsantrag ab, der eine bundesrecht-konforme Vorlage verlangt hatte, und weigert sich damit, die Gemeinden zu einer Reduktion der Zivilstandsämter zu zwingen. Auch in der 2. Lesung und der Schlussabstimmung wird nicht vom Motto „jeder Gemeinde ihr Zivilstandsamt“ abgewichen bzw. wird der vom Bund vorgegebenen Regel einer 40%-Mindestauslastung für Zivilstandsämter nicht entsprochen (SGT, 27.2., 13.3., 10.4.; vgl. SPJ 2002, S. 304).
URI: Erhöhung des Sitzungsgelds für Landratsmitglieder. Anpassung an die aufgelaufene Teuerung: Erhöhung des halbtäglichen Sitzungsgelds von Fr. 70 auf 78 sowie der Ganztagsentschädigung von Fr. 105 auf 108; damit wären jährliche Mehrkosten von Fr. 62 000 verbunden, wobei hier auch die erhöhten Sitzungsgelder für Regierungsräte, Kommissionsmitglieder und Kantonsangestellte eingeschlossen sind. Vorlage der Regierung. Der Landrat verwirft die Minimalvariante der Regierung und bevorzugt die Direktiven der Parlamentsreformkommission PRK (die Erhöhung der Gelder betrifft nur die Mitglieder des Landrates und des Erziehungsrates; die Sitzungsgelder betragen für ganztägige Sitzungen Fr. 160, für halbtägige Fr. 100). Die Vorlage geht zurück an die Regierung zur Überarbeitung im Sinne der PRK (NLZ, 3.3., 8.4.).
VAUD: 1) Le Grand Conseil a adopté la loi concernant l’élection des membres vaudois du Conseil des Etats. Elle est entrée en vigueur le 1er septembre 2003. Le corps électoral cantonal élit les deux membres vaudois du Conseil des Etats en même temps et pour la même durée que les membres vaudois du Conseil national. Ils sont rééligibles (rsv.vd.ch, 9.7). – 2) Le Grand Conseil a modifié la loi sur le Grand Conseil. La commission des grâces établit un rapport et donne son préavis sur chaque demande qui lui est présentée. La commission ou l’un de ses membres peuvent seuls proposer un décret de grâce, si le préavis du Conseil d’Etat est négatif. Les décisions en matière de grâce sont prises à huis clos (rsv.vd.ch, 25.11).
ZUG: Kleine Parlamentsreform. Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsrats dahingehend, dass neueintretende Mitglieder des Parlaments ihre Interessenbindungen offen legen müssen; keine Ausstandspflicht. Offenzulegen sind Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien kommunaler, kantonaler, schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, dauernde Leitungs- und Beratungsfunktionen für kommunale, kantonale, schweizerische und ausländische Interessengruppen sowie die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. Vorlage der Regierung (NLZ, 30.4.).
ZÜRICH: 1) Verfassungsänderung betreffend Zuteilung von Kantonsratssitzen. Bessere Berücksichtigung der kleineren Parteien bei Beibehaltung einer Fünf-Prozent-Hürde im einzelnen Wahlkreis für einen Parlamentssitz. Künftig werden zunächst die Stimmen aus dem ganzen Kanton auf die verschiedenen Parteien verteilt, worauf sie dann gemäss den Ergebnissen in den Wahlkreisen auf die einzelnen Sitze mit einer mathematischen Operation umgelegt werden; diese Lösung ist ein Ausweg aus der Diskussion um die teilweise zu kleinen Wahlkreise, deren Änderung zum jetzigen Zeitpunkt kaum mehrheitsfähig wäre. Eine Kleinpartei soll für einen Sitzgewinn in einem Wahlkreis dort – und nur dort – einen fünfprozentigen Wähleranteil erzielen müssen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 2.9., 18.11.).  2) Verselbständigung der Beamtenversicherungskasse. In 2. Lesung vom Kantonsrat verabschiedet (NZZ, 11.2.; vgl. SPJ 2002, S. 318).