Année politique Suisse 2003 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Militär, Zivilschutz – Armée, protection civile
BASEL-LANDSCHAFT: Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz. Haupttätigkeitsfeld des neuen Bevölkerungsschutzes soll bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen liegen; die Kompetenz für die Ausbildung der Stäbe wird dem Kanton, diejenige für deren organisatorische, personelle und materielle Einsatzbereitschaft sowie für die regelmässigen Übungen hingegen den Gemeinden übertragen. Vorlage der Regierung (BaZ, 10.9.).
SANKT GALLEN: Neues Gesetz über den Bevölkerungsschutz. Anpassung an das Bundesrecht. Finanzielle Entlastung sowie Halbierung der Bevölkerungsschutz-Bestände. Vorlage der Regierung (SGT, 29.10.).
SCHAFFHAUSEN: Totalrevision des Gesetzes über die Bewältigung von Katastrophen und die Gewährung von Nothilfe. Neue Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton; Zentralisierung der Organisation beim Kanton, Vereinfachung der Strukturen des Zivilschutzes und Entlastung der Gemeinden. Vorlage der Regierung. In 1. und 2. Lesung vom Kantonsrat bereinigt (SN, 10.1., 3.6., 1.7.).
THURGAU: Neues Gesetz über den Bevölkerungsschutz. Anpassung an die Bedrohungslage nach dem Kalten Krieg. In die Vernehmlassung gegeben (SGT, 4.7.).