Année politique Suisse 2003 : / La législation dans les cantons / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
AARGAU: 1) Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Zweites Massnahmenpaket. Das zweite Paket der Aufgabenneuverteilung – welches mit der Übernahme des Vermessungswesens durch den Kanton das bevorstehende dritte Massnahmenpaket etwas entlasten soll – wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 62% (Gesetz zur Aufgabenteilung) bzw. mit 71% (Verfassungsänderung) und 71% (Änderung des Gemeindegesetzes) der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung 17,4% (AZ, 8.1., 29.3., 21.5., 1.12.; vgl. SPJ 2002, S. 307). – 2) Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Drittes Massnahmenpaket mit Lastenverschiebungen von über 400 Mio Fr. Vorlage der Regierung. Der Grosse Rat bezeichnet die Vorlage als mager und nimmt Ergänzungen bzw. Prioritätensetzungen vor (AZ, 23.5., 3.9.). – 3) Teilrevision des Finanzausgleiches. Separate Vorlage zum grossen Aufgabenteilungs-Paket (siehe oben); kleine Korrekturen für mehr Flexibilität. In die Vernehmlassung gegeben. In 1. Lesung vom Grossen Rat mit grossem Mehr genehmigt (AZ, 11.4., 24.12.).
BASEL-LANDSCHAFT: Neues Finanzausgleichsgesetz. Passiert problemlos die 1. und 2. Lesung im Landrat (23.5., 6.6.; vgl. SPJ 2002, S. 307).
SCHAFFHAUSEN: Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Erstes Paket für eine Entflechtung der Finanzströme, wobei die Zentralisierung des Bezuges der Erbschaftssteuern, die Fleischkontrolle, die Finanzierung des Zivilstandswesens, die Finanzierung der Schulzahnklinik, die Opferhilfe, die Lebensmittelkontrolle sowie die landwirtschaftlichen Fachstellen betroffen sind. Vorlage der Regierung. Kantonsrat beschliesst Eintreten und verabschiedet das Paket in 1. und 2. Lesung (SN, 8.5., 2.9., 23.9.).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative des Verbands der Gemeindepräsidien „Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden“. Im Hinblick auf die vom Kanton vorhergesehenen Massnahmen zur Haushaltsanierung bzw. gegen eine Lastenverschiebung auf die Gemeinden. Lanciert (NZZ, 17.7.). – 2) Änderung der Kantonsverfassung betreffend Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden. Festhalten am Subsidiaritätsprinzip; neue Verpflichtung des Regierungsrats, Bericht über den Stand der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu erstatten. Ohne Gegenstimme vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 83,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 40,2% (NZZ, 1.7., 1.12.).
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