Année politique Suisse 2003 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerb
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Kartellgesetz
Als Zweitrat behandelte der Ständerat die Teilrevision des Kartellgesetzes. In Abweichung vom Nationalrat unterstellte er die nicht eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisenden öffentlichen Stellen, welche als Anbieter und vor allem als Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen auftreten (z.B. Bundesämter), dem Kartellgesetz. Der Bundsrat hatte vergeblich dagegen eingewendet, dass dieser Problembereich im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sachgerechter geregelt werden könne. Die kleine Kammer präzisierte im weiteren die Bestimmungen über das vom Nationalrat eingeführte Verbot von vertikalen Kartellen. Gebietsverteilungen in Vertriebsverträgen sollen nur dann unzulässig sein, wenn in diesen Territorien Verkäufe durch Dritte ausgeschlossen werden, d.h. dem Vertreiber durch den Produzenten ein regionales Monopol zugesichert wird. Der Nationalrat schloss sich in beiden Entscheiden der kleinen Kammer an. Da der Ständerat in den übrigen Punkten weitgehend der Version des Nationalrats beigepflichtet hatte, war die Differenzbereinigung rasch erledigt. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Gesetzesrevision mit 127:40 gut, der Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen [15].
 
[15] AB SR, 2003, S. 317 ff., 496 ff. und 716; AB NR, 2003, S. 828 ff., 969 und 1244; BBl, 2003, S. 4517 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 90 f. Siehe auch Lit. Dähler.