Année politique Suisse 2003 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Suchtmittel
print
Alkohol
Eine im Auftrag des BAG durchgeführte Studie unternahm den Versuch, neben den materiellen Kosten wie ärztlicher Behandlung und Produktionsverlusten, die der Alkoholmissbrauch in der Schweiz verursacht, auch die immateriellen Kosten zu beziffern. Das menschliche Leid der Betroffenen und der Angehörigen sowie der Verlust an Lebensqualität (familiäre Spannungen, finanzielle Probleme, Gewalt und Kontrollverlust durch Alkohol) erwiesen sich mit 4,3 Mia Fr. als deutlich höher als die materiellen Kosten von 2,2 Mia Fr [39].
Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat die Verordnung der Bundesversammlung über die Promillegrenzen im Strassenverkehr. Ein Nichteintretensantrag Föhn (svp, SZ), der einerseits eine höhere Fremdgefährdung bei Fahren mit einem Blutalkoholwert von zwischen 0,05% und 0,08% bestritt und sich andererseits für die freie (Gast-)Wirtschaft einsetzte, wurde nach einer längeren, teils emotional geführten Debatte mit 110 zu 63 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung erfolgte eine ganze Kaskade von Anträgen, welche die einfache Angetrunkenheit zwischen 0,02% (Gutzwiller, fdp, ZH) und 0,08% (Triponez, fdp, BE) ansetzen wollten, jene für qualifizierte Angetrunkenheit zwischen 0,05% (Wiederkehr, -, ZH) und 0,081% (Triponez). Schliesslich schloss sich der Rat mit 113 zu 42 dem Antrag der Kommission an, dem Ständerat zu folgen. Damit betragen die Limiten künftig 0,5 und 0,8 Gewichtspromille. In der Schlussabstimmung wurde die Verordnung im Ständerat mit 29 zu 5 Stimmen angenommen, im Nationalrat mit 111 zu 74 Stimmen [40].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Simoneschi (cvp, TI), welches den Bundesrat ersucht, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die langfristige finanzielle Sicherstellung der Aktion „Nez rouge“ und ähnlicher Projekte zu ermöglichen. In dieser Aktion bieten Freiwillige an, nicht mehr fahrtüchtige Festbesucher mitsamt deren Auto sicher nach Hause zu fahren, was besonders in ländlichen Regionen von grosser Bedeutung ist. 2000 hatte der Bund entschieden, seine Beiträge an den Fonds für Verkehrssicherheit, der die Aktivitäten von „Nez rouge“ weitgehend bezahlte, drastisch zu reduzieren, weshalb die Finanzierung nicht mehr gewährleistet ist [41].
Im Ständerat, der die Vorlage als erster behandelte, meldete nur Büttiker (fdp, SO) Kritik an der vom Bundesrat im Sinn des Jugendschutzes beantragten Einführung einer gegenüber bisher vervierfachten Sondersteuer auf sogenannten Alcopop-Getränken an (mit Limonade gesüsste Spirituosen, die vorwiegend von Jugendlichen konsumiert werden, denen Bier oder Wein zu bitter sind). Ohne weitere Diskussion stimmte die kleine Kammer der Steuererhöhung mit 38 zu 1 Stimme zu [42]. Im Nationalrat hatte die Vorlage einen viel härteren Stand. Die SVP-Fraktion sowie der Direktor des Gewerbeverbandes (Triponez, fdp, BE) beantragten Nichteintreten. Die SVP führte fiskalpolitische Gründe an: dem Bundesrat gehe es nicht um Jugendschutz, sondern bloss um Mehreinnahmen. Triponez bezeichnete die Sondersteuer als krass diskriminierend, da einzig mit Spirituosen angereicherte Getränke davon erfasst würden, nicht aber auf Wein oder Bier basierende Produkte. Schliesslich setzte sich aber die Einsicht durch, dass im Sinn der Prävention das Instrument einer Sondersteuer gerechtfertigt sei. Eintreten wurde mit 129 zu 36 Stimmen beschlossen. In der Detailberatung wurde ein Minderheitsantrag Tschuppert (fdp, LU), die Steuer lediglich um 100% zu erhöhen, mit ähnlichem Stimmenverhältnis abgelehnt. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Sondersteuer einstimmig und der Nationalrat mit 141 zu 44 Stimmen an [43].
Seit 1908 bestand in der Verfassung ein Absinthverbot. Bei der Totalrevision der Bundesverfassung wurde dieses Verbot nicht mehr ins Grundgesetz aufgenommen, doch verblieb es auf Gesetzes- und Verordnungsebene. Dagegen reichte Ständerat Cornu (fdp, FR) im Interesse der Wirtschaft des Val-de-Travers (NE), wo die „fée verte“ all die Jahre – wenn auch illegal – produziert wurde, eine parlamentarische Initiative ein, der von der kleinen Kammer diskussionslos Folge gegeben wurde [44].
 
[39] Presse vom 27.10.03. Zu einer analogen Studie über die Kosten des Tabakkonsums siehe SPJ 1998, S. 245 f.
[40] Die 74 Nein-Stimmen im NR stammten aus der beinahe geschlossenen SVP- und einer Mehrheit der FDP-Fraktion: AB NR, 2003, S. 121 ff., 128 ff. und 520; AB SR, 2003, S. 371.
[41] AB NR, 2003, S. 506.
[42] BBl, 2003, S. 2170 ff.; AB SR, 2003, S. 672 ff. und 1036. In seiner Botschaft machte der BR die alarmierende Zunahme des Konsums von Alcopops deutlich: 2002 wurden 40 Mio Fläschchen getrunken, 12 Mio mehr als 2001 und 38 Mio mehr als 2000. Er verwies darauf, dass in Frankreich, wo die Sondersteuer bereits 1996 eingeführt wurde, der Konsum seither fast auf null gesunken ist (Presse vom 27.2.03). Zu einer Kontroverse zwischen der Eidg. Alkoholverwaltung und den Spirituosenimporteuren über die Schädlichkeit der Alcopos siehe Presse vom 1.3. und 28.5.03.
[43] AB NR, 2003, S. 1543 ff. und 1753; AB SR, 2003, S. 1036.
[44] AB SR, 2003, S. 930 f.; LT, 12.7. und 29.8.03; NZZ, 22.9.03. In den Medien wurde mit einiger Verwunderung vermerkt, dass fast zeitgleich der SR einen der härtesten Schnäpse „rehabilitierte“ und der NR die Entkriminalisierung der „weichen“ Droge Cannabis ablehnte (siehe unten): Presse vom 26.9.03.